Tja, in diesem Fall haben sich dann 2 Vollpfosten getroffen...kuddel99 hat geschrieben:Was ist eigentlich mit diesen weißen Süddeutschen in deutschen Fabrikaten (Listenpreis 50000 aufwärts), die einen auf der A9 und A2 immer bedrängen?
Wenn ich so einen "Saubermann" hinter mir habe und Frau/Kind nicht mitfahren, dann muss ich denen schon aus Prinzip klar machen, dass mich ihr verdammter Firmenwagen nicht interessiert. Langsamer werden, ordentlich Scheibenwischerflüssigkeit rausspritzen und wenn sie dann wütend und fluchend an dir vorbeiziehen und in deine Fahrerkabine schauen einfach einen behinderten Gesichtsausdruck aufgelegt und alles ist schön.
Glück, Trick oder kulturelle Sache?
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Re: Glück, Trick oder kulturelle Sache?
Re: Glück, Trick oder kulturelle Sache?
Listenpreis 50.000 und aufwärts? Also 1er BMW und so?kuddel99 hat geschrieben:Was ist eigentlich mit diesen weißen Süddeutschen in deutschen Fabrikaten (Listenpreis 50000 aufwärts), die einen auf der A9 und A2 immer bedrängen? Diese Typen in Anzügen, die 4-5 Meter auffahren, Lichthupe geben und dann manchmal sogar noch anfangen links zu blinken.
Das können doch nur unseriöse Finanzberater und Heuschrecken-Manager sein, die diese Wagen als Lohn für ihre halblegalen und unmoralischen Geschäfte bekommen. Was meint ihr?
Klar, das sind alles Heuschrecken-Manager. Audi und Daimler-Fahrer natürlich auch. Und Porsche erst Die sind hier in Deutschland millionenfach gestreut worden, die halb-legalen Heuschreckenmanager.
Viele Grüße,
Christian
Christian
Re: Glück, Trick oder kulturelle Sache?
@Investor
Botschaft nicht verstanden?
Der Beitrag steht im Zusammenhang mit dem Eingangsposting.
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- Mankra
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Re: Glück, Trick oder kulturelle Sache?
Ich hätte das Posting so verstanden, wenn ein Fahrzeug eines deutschen Herstellers > 50.000,- vorbei möchte, wird erst bewußt das Rechtsfahrgebot mißachtet und um dem asozialen Verhalten noch die Krone aufzusetzen wird bewußt provoziert........
Re: Glück, Trick oder kulturelle Sache?
§ 5 Abs. 5 StVO
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden
Re: Glück, Trick oder kulturelle Sache?
Der Paragraf ist doch ein Aprilscherz. Ich habe noch nie davon gehört, dass jemand, der wegen Nötigung auf der Autobahn angezeigt wurde, damit durchgekommen wäre. Mag an der Definition von "kurze XXX" liegen.DocHille hat geschrieben:§ 5 Abs. 5 StVO
Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden
Re: Glück, Trick oder kulturelle Sache?
Wenn man vom Hintermann weder Scheinwerfer noch Blinker sehen kann,
weil er an/unter der Stoßstange (sagt man das eigentlich heute noch?) klebt,
ist das natürlich verboten
weil er an/unter der Stoßstange (sagt man das eigentlich heute noch?) klebt,
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