Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

E-Commerce & Versandhandel - Erfahrungen mit Kunden, Lieferanten, Agenturen, Dienstleistern...
- Diskussionsforum -
sellerforum.de ist das kostenlose E-Commerce Portal für Händler, Existenzgründer, Experten im Onlinehandel.

Im Small Talk geht es um Themen wie das Geld verdienen im Internet mit einem Onlineshop oder auf einem Marktplatz,
aktuelle News und Aktionen im Einzelhandel, Hilfe und Erfahrungen mit Kunden, Lieferanten, Agenturen, Dienstleistern aus dem Bereich des E-Commerce.

Probleme, Meinungen, Erfahrungsberichte aus dem Versandhandel - soweit kein spezielles Unterforum dafür existiert, gehört es in unseren Small Talk.
niko.mann
Beiträge: 13
Registriert: 14. Aug 2019 13:00
Land: Deutschland

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

fonprofi hat geschrieben: 15. Aug 2019 11:57 Trotzdem, lieber Niko, weise ich dich als Mainzer darauf hin, das es mit dem Gewerbeschein nicht getan ist. Es werden auf dich unzählige Auflagen einschlagen, die der Chinaimport so mitsichbringt. Als Importeur bist du Hersteller mit allen Haftungen, Verordnungen, Risiken und Versicherungen. Die Liste der Vorschriften ist lang. Es ist leider nicht getan mit einem YouTubevideo wie wird man reich durch Dropshipping.
Du bist 19 Jahre alt, da würde ich meinem Sohn in Deinem Alter, erst mal eine Solide Ausbildung empfehlen, statt zuzusehen wie Du Dich Hals über Kopf in ein Haifischbecken stürzt.
Ein Fehler, dann gibts Post vom Anwalt, und Dein mühsam erwirtschafteter Gewinn wird mehrfach abgeschöpft gemäß „Der Gewinn ist nicht weg, er ist nur wo anders“

Sorry, aber musste mal raus, obwohl es dich wahrscheinlich genauso wenig interessieren wird, wie meinen Sohn.
Hey vonprofi, ich selber habe nicht vor Waren aus China zu importieren und werde auch keine Lagerhalle oder sonstiges anmieten. Ich stände lediglich im Kontakt mit einem Händler aus den Staaten, welcher auf Anfrage meiner Kunden (Verkauf) direkt die Ware zu ihnen schicken würde.


3 Monate gratis Händlerbund
niko.mann
Beiträge: 13
Registriert: 14. Aug 2019 13:00
Land: Deutschland

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

Ihr habt mir ja einige gute Vorschläge genannt... sodass ich mich jetzt gar nicht mehr richtig entscheiden kann, was ich hinschreiben soll :durchdreh:
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28015
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

Ja.
Entweder "Vertrieb Waren aller Art" oder wenn sie meckern "genehmigungsfreie Waren aller Art".
Es darf schließlich nicht jeder mit Plutonium oder bunten Pillchen im Web handeln. :)

Erklär denen einfach das Trendartikel häufig wechseln und man es nie einer bestimmten Produktgruppe zuordnen kannst.
Alternativ kann man immer noch eine eBay-Kategorienliste rauszücken... :durchdreh:
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke! :winken:
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7729
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

niko.mann hat geschrieben: 15. Aug 2019 14:48 ... Händler aus den Staaten, welcher auf Anfrage meiner Kunden (Verkauf) direkt die Ware zu ihnen schicken würde.
Auch da bist Du ein Importeur mit wenigen Rechten viiielen Pflichten wo Du als Verkäufer den Kopf hinhältst, wenn einem Kunden das Gadget um die Ohren fliegt.
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28015
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

Den Auslandspunkt hatte ich überlesen.
Ändert zwar Nichts an der Gewerbeanmeldung bzw des Namens der Tätigkeit darauf, Handel ist Handel, egal ob das Gewerbeamt dir Handel/Vertrieb/Vermarktung auf den Wisch tippt, aber ich würde mich vor der Gewerbeanmeldung noch über weitere rechtliche Punkte informieren.

Import aus Nicht-EU = dann bist du quasi der Hersteller - mit allen Pflichten!

Zudem sind Dinge wie das Markenrecht zu beachten.
Beispielsweise gibt es im Textilbereich häufig Probleme, wenn z.B. Hersteller XY Sneaker nur auf dem US-Markt rausbringt und du dieses Modell ohne Erlaubnis in der EU in den Verkehr bringst = Markenrechtsverstoß! Hast du eine Erlaubnis vom Hersteller oder waren die Beispiel-Sneaker bereits innerhalb der EU im Handel, dann bist du raus aus der Problematik.
Dann kommen ggfs Prüfpflichten und -Verordnungen, Thema Lebensmittelechtheit, Kinderkram etc.
Bei Elektronikartikeln diverse Anmeldungen zwecks Entsorgung, Lizenzabgaben usw.

Alles nicht Ohne...
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke! :winken:
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7729
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

Dazu kommt der Zoll. Oder was passiert, wenn der Zoll Deine Kundensendung kassiert und nachversteuert? Was erzählst Du Deinem Kunden? Das machste fünf mal, dann haste die ersten roten Karten der Rennleitung und fertig ist.


fossi hat geschrieben: 15. Aug 2019 17:14 = Markenrechtsverstoß!
= nachträgliche Gewinnverschiebung zum Markeninhaber
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28015
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

fonprofi hat geschrieben: 15. Aug 2019 17:17 = nachträgliche Gewinnverschiebung zum Markeninhaber
Nicht nur Gewinn. Sowas ist richtig böse. :D
niko.mann hat geschrieben: 15. Aug 2019 14:50... sodass ich mich jetzt gar nicht mehr richtig entscheiden kann, was ich hinschreiben soll
PS: Du schreibst selber garnichts, außer Datum und Name unter die Gewerbeanmeldung.
Fürs Ausfüllen am PC haben die da ihre Leute... :D
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke! :winken:
Benutzeravatar
Eat The Rich
Beiträge: 1160
Registriert: 13. Nov 2014 00:42

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

"Im- und Export, Finanzberatung & Wahrsagen"

das deckt eigentlich alles ab...
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
niko.mann
Beiträge: 13
Registriert: 14. Aug 2019 13:00
Land: Deutschland

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

Ich verkaufe auch aus dem Grund keine Elektro Artikel, sondern wirklich nur nur kleine "Haushaltsprodukte", an denen keiner zu Schaden kommen kann. Diese liegen auch alle preislich zwischen 10-30€.
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7729
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

Preis ist egal, Du musst sogar eine 10ct. LED-Lampe die importiert wird bei mehreren Stellen registrieren von ROHS, WEE, Verpackung, Versand, Batterien, etc...

Mann kann auch bei einem Haushaltsgerät zu Schaden kommen, wenn das Plastik ausgast, oder die Farben giftig sind und ein Kind umfällt, wenn es dran lutscht. DU bist der Importeur und stehst z.B. dafür gerade, wenn z.B. die Gummifüsse des Haushaltsgerätes schwarze Punkte auf der Arbeitsplatte hinterlassen.
Das sagen die natürlich im Dropshipping-Video nicht..?
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28015
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

Selbst ein simpler Plastik-Dosenöffner muss zu entsprechenden Richtlinien passen, z. B. das Verbot bestimmter Weichmacher und Farbstoffe.
Unter Umständen sind da Prüfungen u d Zertifikate nötig.

China wird in dem Punkt Material vermutlich kritischer sein als US-Produkte, aber praktisch ist es egal weil beides Imoortsachen sind und du dadurch der haftende Hersteller bzw Importeur.
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke! :winken:
niko.mann
Beiträge: 13
Registriert: 14. Aug 2019 13:00
Land: Deutschland

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

Das heißt ich sollte mich erst gründlich imformieren, ob die Produkte die benötigten Zertifikate besitzen?
niko.mann
Beiträge: 13
Registriert: 14. Aug 2019 13:00
Land: Deutschland

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

fonprofi hat geschrieben: 15. Aug 2019 20:07 Preis ist egal, Du musst sogar eine 10ct. LED-Lampe die importiert wird bei mehreren Stellen registrieren von ROHS, WEE, Verpackung, Versand, Batterien, etc...

Mann kann auch bei einem Haushaltsgerät zu Schaden kommen, wenn das Plastik ausgast, oder die Farben giftig sind und ein Kind umfällt, wenn es dran lutscht. DU bist der Importeur und stehst z.B. dafür gerade, wenn z.B. die Gummifüsse des Haushaltsgerätes schwarze Punkte auf der Arbeitsplatte hinterlassen.
Das sagen die natürlich im Dropshipping-Video nicht..?
Hey, vielen Dank für die Info! Ich habe nicht vor Elektroartikel zu verkaufen. Weißt du, wo ich meine Ware auf deine oben genannten Kriterien prüfen kann?
niko.mann
Beiträge: 13
Registriert: 14. Aug 2019 13:00
Land: Deutschland

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

fossi hat geschrieben: 15. Aug 2019 21:14 Selbst ein simpler Plastik-Dosenöffner muss zu entsprechenden Richtlinien passen, z. B. das Verbot bestimmter Weichmacher und Farbstoffe.
Unter Umständen sind da Prüfungen u d Zertifikate nötig.

China wird in dem Punkt Material vermutlich kritischer sein als US-Produkte, aber praktisch ist es egal weil beides Imoortsachen sind und du dadurch der haftende Hersteller bzw Importeur.
Weißt du wie ich diese überprüfen lassen kann?
Benutzeravatar
Technokrat
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6992
Registriert: 8. Mai 2014 12:14

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

Hier gibt es z.B. Anhaltspunkte:

https://www.productip.de/produktkonform ... te-stellen

Ich würde mich nun nicht gänzlich verunsichern lassen, sondern prüfen, was auf Dein Ansinnen eigentlich zutrifft. Und eben ein wenig mitdenken, was bei Deinen Produkten besonders sein könnte. Dafür gibt es auch Versicherungen, die aber eben nur vertragsmäßig eintreten. Also eben absichern - und aber auch starten, mit dem am wenigsten bedrohten Produkt.

Wie sonst fängt man an?

Damit die Luft des Online-Handels ein bissel ausprobieren - die ist nicht immer lustig. Denn zwangsläufig wirst Du Lösungen für Reklamationen und Retouren anbieten müssen, oder vielleicht von einem Mitbewerber eine Abmahnung fangen, weil ein Grundpreis falsch eingegeben wurde, oder eine Bezeichnung nicht stimmt.

Ich hab es über 10 Jahre ohne Abmahnung/Rechtsstreit geschafft, mal fast Asbest in´s Haus geholt, und auch mal eine Nacht lang mit Zitruslöser Etiketten entfernt. Ich bin hier ein kleines Licht, aber eines kann ich sagen: Langweilig wird es nie :)
al-k-seltzer
Beiträge: 5255
Registriert: 25. Jan 2008 20:17
Land: Deutschland

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

Warum gehst Du nicht einfach zum Gewerbeamt, oder wie das auch immer bei Dir heißt und redest mit dem Sachbearbeiter?
Manch einer von denen wird mit der Bezeichnung "Waren aller Art" nur ein müdes Lächeln übrig haben, bevor er es ablehnt.
Benutzeravatar
Petra.
Beiträge: 2875
Registriert: 22. Feb 2009 08:08
Land: Deutschland
Wohnort: NRW

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

Dropshipping aus dem Ausland würde ich nicht machen - Deine Kunden bekommen sonst vollkommen unkontrollierte Ware und die Lieferzeit ist entsprechend lang.
Die Qualität ist evtl. auch nicht bei jeder Lieferung die gleiche.

Dann bestell Dir lieber eine geringe Menge von wenigen hundert Euro zu Dir, prüf die Ware und versende sie dann von Dir aus an den Kunden.
So kannst Du die Ware vor dem Weiterverkauf prüfen,
hast noch die Möglichkeit, die Ware mit eigenen Labeln zu versehen,
Dein Kunde bekommt die Ware schneller als wenn sie aus dem Ausland kommt,
Evtl. Zollprobleme können für Deine Kunden so ebenfalls nicht auftreten.

Zudem wird das Ganze so vermutlich auch preisgünstiger sein, als wenn Du für jede einzelne Lieferung Versandkosten aus dem Ausland und Zahlungskosten an Deinen Lieferanten zahlst.
Viele Grüße
Petra
Benutzeravatar
Technokrat
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6992
Registriert: 8. Mai 2014 12:14

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

Lager will er ja nicht anmieten. Er hätte dann auch die Versandabwicklung an der Backe. Aber...

Ich habe mich heute gefragt, warum die ganzen Schwierigkeiten zum Start nicht umgehen, und erstmal von einem EU-Lieferanten Ware beziehen und das halt wirklich klassisch anfangen, oder FBA oder andere Dienstleister nutzen. Das geht in kleinem Umfang ja selbst bei Eigenversand nebenher. Das Dropshipping-Konstrukt, das man unterhalten muss, lohnt sich bei wenigen Artikeln aus den USA glaube ich nicht wirklich. Es klingt nach viel Arbeit/Bürokratie und wenig Erlös. Ich denke das wird erst interessant, wenn ein gewisses Volumen anliegt.

Richtig doof stelle ich es mir in der Praxis vor, wenn der Kunde irgendwas moniert - und man gar nicht weiß, was der Kunde eigentlich bekommen hat. Aber das ist ja generell ein Dropshipping-Problem. Ich denke die Lieferzeit ist wirklich auch ein Knackpunkt. Eine lange Lieferzeit wird in jedem Fall mehr Kommunikation mit sich bringen. Geht alles auch per Textbaustein, aber auf Dauer nervt es.

Also das Vorhaben in zumindest zwei Schritte aufteilen, das ginge auch mit geringem Kapital: "Unproblematische" Ware in den Handel bringen und das dafür nötige Konstrukt aufbauen: Abwicklung, Rechtssicherheit, Bürokratie, Kommunikation. Ich denke das alleine ist schon ein Brocken, der es in sich hat. Wenn der steht und ein gewisses Grundrauschen herrscht, also überhaupt etwas läuft und wieder Kapazitäten frei sind, die Dropshipping-Geschichte anleiern, mit allen weiteren teureren strukturellen Konsequenzen. Alles auf einmal nur für Dropshipping weniger Artikel ist ein Aufwand, der dann schon in Relation zum Erlös gesehen werden sollte.

Ist rein persönliche Meinung, die sich beim im Hinterkopf gären auch gerne entwickelt :).
niko.mann
Beiträge: 13
Registriert: 14. Aug 2019 13:00
Land: Deutschland

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

FBA ist meiner Meinung nach auch ein interessantes Geschäftsmodell, jedoch muss man dort erstmal ordentlich investieren und danach weiß man auch nicht ob das Produkt gut ankommt. Bei Dropshipping wird die Ware ja erst auf Bestellung des Kunden beantragt und man muss so kaum bis wenig Geld investieren, was hier am meisten kostet sind eben die Werbung, jedoch ist das bei FBA auch nicht viel günstiger. Und das was du sagst stimmt! Wenn man einen Händler im europäischen Raum hat ist alles viel einfacher, jedoch sind diese auch um einiges teurer... Was die Versandkosten angeht wären das bei mir 10-14 Tage mit ePacket.
JST
Beiträge: 76
Registriert: 19. Jul 2012 19:04

Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?

niko.mann hat geschrieben: 15. Aug 2019 07:00
JST hat geschrieben: 15. Aug 2019 00:19 Handel mıt Hard - und Softwaren aller Art, ausgenommen sınd
erlaubnispflichtige Warenarten. (Lagerung nur begrenzt)
Danke dir auch für deine Antwort, Software verkaufe ich ja gar nicht, aber so könnte ich theoretisch auch Dienstleistungen verkaufen. Was meinst du genau mit "Lagerung begrenzt"?
Das gilt zum Beispiel für ganz kleine Händler mit "Lager" in einem Wohnhaus. Manche Gemeinden sehen das nicht gerne.
Antworten

Zurück zu „Small Talk - Allgemeine eCommerce & Händlerthemen“

  • Information