Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

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fussel
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Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Wir haben letztes Jahr ein großes Grundstück gekauft, wo aktuell noch eine Scheune darauf steht. Diese wird nächste Woche abgerissen. Zumindest unserer Teil. Die Scheune ist ca. 55m lang. 2/3 gehören uns und stehen auf unserem Grundstück. 1/3 gehört dem Nachbarn und steht auf dessen Grundstück. Man muss sich das quasi wie bei einem Doppelhaus vorstellen.

Wir haben jetzt die Scheune an der Trennstelle voneinander getrennt. Dadurch fallen natürlich einige Arbeiten an. Beispielsweise muss das Dach des Nachbarn an der Schnittstelle neu abgeschlossen werden. Ich bin der Meinung, da dass Dach dem Nachbarn gehört, er für diese Arbeiten verantwortlich ist. Wir haben die Dachlatten an der Schnittstelle passend abgeschnitten.

Der Nachbar wünscht nun, verständlicherweise :D , dass ich diese Arbeiten an seinem Dach durchführe. Mein Standpunkt ist, dass er dafür selber verantwortlich ist. Schließlich ist es sein Dach. Wir reden hier nicht von verursachten Schäden. Diese gibt es nicht. Lediglich notwendige Arbeiten, weil wir unseren Teil des Gebäudes entfernen.
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.

Noch jemand, der der Meinung ist, das der Nachbar diese Arbeiten an seinem Dach selber machen muss?


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remen67
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Du hättest dem Baggerfahrer gar nicht die Details mit 1/3 und 2/3 verraten sollen ;-)
remen67
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Ich könnte mir vorstellen, dass Du das machen mußt, weil Du die Änderung willst und herbeiführst ... aber sowas hab ich noch nie gehört
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fussel
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

remen67 hat geschrieben: 7. Okt 2020 17:24 Ich könnte mir vorstellen, dass Du das machen mußt, weil Du die Änderung willst und herbeiführst ... aber sowas hab ich noch nie gehört
Danke für deine Vermutung, aber Spekulationen helfen nicht. Eine Meinung/Standpunkt habe ich ja selber.

Wenn bei einem Doppelhaus ich meine Hälfte wegreiße, muss ich auch nicht die frei stehende Fassade des Nachbarn neu verputzen. Meiner Meinung nach.
remen67
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Du scheinst aber auch zu vermuten ;-)
remen67
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

hab mal gegoogelt: die Nachbarschaftsordnung in SAchsen regelt, dass Du es machen müßtest, ein Gericht in Köln sah es gegenteilig

Deutschland halt ;-)
wutzel
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Wenn du von 2 aneinander gebauten Häusern mit 2 eigenen Grenzmauern dein Haus abreisst, muss der Nachbar seine Wand selbst versorgen, um sie z.B vor der Witterung zu schützen.

Wenn beim Abriss ein Teil des Nachbargebäudes beschädigt wird, haftest du, z.B. weil du die gemeinsame Grenzmauer abreisst.

In deinem Fall muss der Nachbar sein Dach wohl selbst machen (lassen).

Quelle: von google zu haufe.de
xMerchant
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Bei einer Mauer hängt es davon ab, wem die Trennmauer gehört. Ist sie Gemeinschaftseigentum, musst Du die Sicherungsmaßnahmen zahlen, gehört sie dem Nachbarn, ist es sein Problem. Das wird man auch auf das Dach übertragen können. Nun gibt es natürlich für das Dach keine Trennung, sonst würde sich die Frage nicht stellen. Die "Schnittstelle" ist also vermutlich als Gemeinschaftseigentum anzusehen und damit müsstest Du den Abschluss zahlen.

https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/de ... fte-318856

So teuer kann das ja nicht sein, gerade wenn es um das Dach einer Scheune geht. Das jetzt zu zahlen könnte billiger sein als einen verärgerten Nachbarn an der Backe zu haben. Man trifft sich im Leben immer 2 mal und beim Nachbarn deutlich öfter. Wenn er dir bei jeder baulichen Änderung später regelmäßig Steine in den Weg legt, ist das Geld für den Dachabschluss an der falschen Stelle gespart.
remen67
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

haufe - Nachbarrechtliche Beziehungen bei Nachbar- und Grenzwänden

dort sich widersprechende Regelungen (Sachsen/ Gericht Köln)
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Rex
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

fussel hat geschrieben: 7. Okt 2020 17:32 Wenn bei einem Doppelhaus ich meine Hälfte wegreiße, muss ich auch nicht die frei stehende Fassade des Nachbarn neu verputzen. Meiner Meinung nach.
Doch musst du. Sogar Wärmedämmung anbringen, wenn die restliche Nachbar-Doppelhaushälfte eine Wärmedämmung hat.
Grund: Ursprünglich wurde DHH errichtet u.a. aus Platzgründen, weniger Energieverbrauch durch gemeinsame Innenwand, statt Außenwand usw.
Wenn du jetzt an diesem Zustand etwas änderst, musst du für alles sorgen.

I.d.R. musst du vorher sogar einen Statiker beauftragen der eine Standsicherheitsanalyse (oder so ähnlich heißt das) durchführt für den bestehend bleibenden Gebäudeteil.

So war es bei Verwandten vor ~8 Jahren in einer dieser typischen DHH-Siedlungen in Köln Longerich.
In Sachsen ist es meines Wissens genauso.
Ob es Bundesländer mit abweichender Regelung gibt, glaub ich bald nicht, da vom Rechtsverständnis her bei solchen Zivilsachen da bundesweit gültige BGB Anwendung finden sollte.
wutzel hat geschrieben: 7. Okt 2020 17:41 Wenn du von 2 aneinander gebauten Häusern mit 2 eigenen Grenzmauern dein Haus abreisst, muss der Nachbar seine Wand selbst versorgen, um sie z.B vor der Witterung zu schützen.
Das stimmt wohl, ist aber eher ein Sonderfall. I.d.R. hat man bei DHH eine Kommunwand (gemeinsame Wand). Diesen Fall mit 2 eigenen Grenzmauern hat man eigentlich nur in den seltenen Fällen einer nachträglich angebauten Doppelhaushälfte.
wutzel hat geschrieben: 7. Okt 2020 17:41 In deinem Fall muss der Nachbar sein Dach wohl selbst machen (lassen).
Bei einer Scheune (hab den Threadersteller so verstanden, dass die Scheune bisher durchgehend war, es also gar keine bauliche Trennung gab, oder maximal eine nachträglich eingezogene Innenwand) würde ich eher zu den Fall tendieren, dass es wie bei einer Doppelhaushälfte mit Kommunwand ist.
-> Der Abreißer also für sämtliche Arbeiten (Wand, verputzen, Dach usw.) aufkommen muss.
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fussel
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Ergänzend noch, weil vielleicht hilfreich und dienlich: Bei dem Teil der Scheune vom Nachbarn welcher stehen bleibt, existiert ein eigener Giebel. Dieser Giebel, welcher dann im Freien steht, gehört dem Nachbarn und steht auch auf dessen Grundstück. Dieser auf dem Grundstück des Nachbarn stehende Giebel wird nach dem Abriss von uns etwas höher gemauert, weil ein Brandgiebel erforderlich ist. Das ist eine 24er Wand. Das Dach, um welches es sich handelt, endet also 24cm vor der Grundstücksgrenze auf der Seite des Nachbarn an dessen Giebel.
Es wird quasi am Giebel des Nachbarn mittels Wandanschluss/Kappleiste angebunden.
remen67 hat geschrieben: 7. Okt 2020 17:36 Du scheinst aber auch zu vermuten ;-)
Natürlich. Sonst würde ich nicht fragen.
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fussel
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Rex hat geschrieben: 7. Okt 2020 18:00 Bei einer Scheune (hab den Threadersteller so verstanden, dass die Scheune bisher durchgehend war, es also gar keine bauliche Trennung gab, ...
Doch. Gab und gibt es. Wie eben geschrieben. Lediglich das Dach war durchgängig.
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fussel
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

So sieht es aus. Das Dach ist bei uns schon abgedeckt. Der Giebel im Inneren welcher stehenbleibt und auf der Seite des Nachbarn ist, ist nicht sichtbar.
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IMG_20200928_182146.jpg
IMG_20200928_182146.jpg (4.21 MiB) 5178 mal betrachtet
wutzel
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

@ rex:
Es handelt sich hier wohl offensichtlich nicht um eine DHH, darum helfen die Hinweise darauf nicht.

2 aneinander gebaute Gebäude sind eher im Ausnahmefall eine DHH.
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fussel
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Rex hat geschrieben: 7. Okt 2020 18:00 Das stimmt wohl, ist aber eher ein Sonderfall. I.d.R. hat man bei DHH eine Kommunwand (gemeinsame Wand). Diesen Fall mit 2 eigenen Grenzmauern hat man eigentlich nur in den seltenen Fällen einer nachträglich angebauten Doppelhaushälfte.
Offensichtlich hast du NULL Ahnung wie Doppelhäuser gebaut werden. Bei Doppelhäusern hat sehr wohl jedes Haus seine eigene Wand. Diese stehen mit einem Abstand von ca. 3-4cm voneinander entfernt. In der Mitte ist für gewöhnlich eine mineralische Dämmplatte. Für gewöhnlich wird diese Spalte lediglich mittels Armierungsgewebe verspachtelt und dann die ganze Fläche verputzt. Geeigneter wäre der Einsatz einer Dehnungsfuge.
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fonprofi
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Bei neueren Gebäude.
Bei alten Gebäuden gibt es nur eine Wand.
Immer zu sehen, wenn ein altes Haus abgerissen wird und man die Tapeten noch sieht.
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Rex
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

fussel hat geschrieben: 7. Okt 2020 20:56
Rex hat geschrieben: 7. Okt 2020 18:00 Das stimmt wohl, ist aber eher ein Sonderfall. I.d.R. hat man bei DHH eine Kommunwand (gemeinsame Wand). Diesen Fall mit 2 eigenen Grenzmauern hat man eigentlich nur in den seltenen Fällen einer nachträglich angebauten Doppelhaushälfte.
Offensichtlich hast du NULL Ahnung wie Doppelhäuser gebaut werden. Bei Doppelhäusern hat sehr wohl jedes Haus seine eigene Wand. Diese stehen mit einem Abstand von ca. 3-4cm voneinander entfernt. In der Mitte ist für gewöhnlich eine mineralische Dämmplatte. Für gewöhnlich wird diese Spalte lediglich mittels Armierungsgewebe verspachtelt und dann die ganze Fläche verputzt. Geeigneter wäre der Einsatz einer Dehnungsfuge.
Ist vielleicht bei neueren DHH-Gebäuden so, bei diesen reißt man i.d.R. aktuell aber nicht schon 1 Hälfte wieder ab, von daher hier wohl unrelevant.
Schätze mal bis mind. 1990, eher 1995 oder gar 2000 war es bestimmt Stand der Technik nur mit 1 Kommunwand zu bauen.

Für deine Scheune schätze ich, du bist zuständig, weil Dach bisher gemeinsam war.
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

fussel hat geschrieben: 7. Okt 2020 20:56
Rex hat geschrieben: 7. Okt 2020 18:00 Das stimmt wohl, ist aber eher ein Sonderfall. I.d.R. hat man bei DHH eine Kommunwand (gemeinsame Wand). Diesen Fall mit 2 eigenen Grenzmauern hat man eigentlich nur in den seltenen Fällen einer nachträglich angebauten Doppelhaushälfte.
Offensichtlich hast du NULL Ahnung wie Doppelhäuser gebaut werden. Bei Doppelhäusern hat sehr wohl jedes Haus seine eigene Wand. Diese stehen mit einem Abstand von ca. 3-4cm voneinander entfernt. In der Mitte ist für gewöhnlich eine mineralische Dämmplatte. Für gewöhnlich wird diese Spalte lediglich mittels Armierungsgewebe verspachtelt und dann die ganze Fläche verputzt. Geeigneter wäre der Einsatz einer Dehnungsfuge.
Der mit null Ahnung bist offensichtlich du. Stocherst unwisssend im dunkeln, bezichtigst andere der Spekulation, stellst Fakten als Ahnungslosigkeit dar und raunzt rum wenn jemand nicht deiner meinung ist.

Lass dich doch von nem anwalt beraten und bezahl dessen kosten und die gerichtskosten falls du dann trotzem aus richters sicht noch im unrecht bist.

Kasperl...
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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fussel
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Das mit dem Doppelhaus habe ich lediglich als Versinnbildlichung erwähnt. :durchdreh:
Rex hat geschrieben: 7. Okt 2020 22:39

Für deine Scheune schätze ich, du bist zuständig, weil Dach bisher gemeinsam war.
Gibt es dafür auch eine Grundlage oder ist dass reine Vermutung? Bloß weil zwei Dächer bislang miteinander verbunden waren, sind sie deswegen noch lange kein gemeinsames Eigentum.
marcibet hat geschrieben: 7. Okt 2020 23:56

Lass dich doch von nem anwalt beraten und bezahl dessen kosten und die gerichtskosten falls du dann trotzem aus richters sicht noch im unrecht bist.

Kasperl...
Zeig mir mal die Stelle wo ich beratungsresistent bin. Bislang führen wir lediglich eine Diskussion. Und niemand hat eine Rechtsgrundlage aufgezählt. Ich bin gerne und jederzeit bereit, auch eines besseren belehren zu lassen. Deswegen habe ich ja hier die Frage gestellt. Jedoch sind Denken und Wissen bei mir immer noch zwei verschiedene Dinge.

Warum du jetzt gleich persönlich wirst, ist mir unverständlich.
xMerchant
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Re: Gebäudeabriss - Wer ist für Arbeiten am Nachbargebäude verantwortlich?

Du wirst hier niemanden finden, der Die Frage auch nur annähernd rechtssicher beantworten kann. Stell die Frage bei Frag einen Anwalt rein und investieren 50-100 Euro.
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