Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

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Mirora
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Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

Hallo allerseits,

ich hoffe meine Frage ist hier richtig platziert. Falls nicht freue ich mich über die Verschiebung in den richtigen Bereich!

Ich möchte demnächst ein Kleingewerbe anmelden um meine ersten Erfahrungen im Bereich Online-Handel/Dropshipping zu machen. Nun braucht es natürlich eine Tätigkeitsbeschreibung, die ich schon weitestgehend formuliert habe. Ich habe hier im Forum gelesen, dass einige leute in die Tätigkeitsbeschreibung "ausgenommen erlaubnispflichtige Waren" schreiben.
Gibt es eine Auflistung der Waren, die damit gemeint sind? Ich habe bereits die Suchfunktion bemüht aber kein wirklich gescheites Ergebnis gefunden.

Ich würde mich freuen wenn hier jemand diesbezüglich einen Link für mich hat oder evtl. sogar direkt eine Auflistung :)

Vielen lieben Dank im Voraus und beste Grüße!
Miro


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koshop
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

Uran.
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Eat The Rich
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

yippiee, jeder schreibt eine...

Leichtwasserreaktoren.
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Try-More
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

T14 ... verstößt auch in vielen Städten gegen das Dieselgesetz ...
(dürfen die Russen jetzt nicht mehr nach Hamburg kommen? :gruebel: )
Mirora
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

Danke für die vielen Antworten, allerdings habe ich nicht mit der Art von antworten gerechnet :D Jetzt weiß ich schonmal wie erlaubnispflichtige Waren zu interpretieren ist, jedoch wird es doch auch Produkte geben, von denen man nicht direkt denken würde dass diese erlaubnispflichtig sind...?
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fonprofi
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

Ist das heute soo schwierig eine Anmeldung zu begründen? Bei uns steht seit vor 15 Jahren drin: „Handel“

Oder hat sich da was geändert zwischenzeitlich?
Investor
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

Kommt auch drauf an was man mit dem Gewerbeanmeldungs-Wisch vorhat. Ich habe einige Hersteller die nur an den Fachhandel liefern, also "Handel mit Artikeln aller Art" kommt da schlecht bzw. wird abgelehnt. Ausser den Herstellern hat es in 16j niemand interessiert was da drin steht...
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kiwi
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

fonprofi hat geschrieben: 28. Okt 2020 13:40Oder hat sich da was geändert zwischenzeitlich?
"Leider" ja.

Die Gemeinde in der ich vor 6 Jahren gemeldet war wollte alles schön aufgelistet haben was genau ich Verkaufe.
Nur "Elektronik" oder "Textilien" z.B. reichte der Dame nicht.
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fossi
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

Erlaubnis bzw bestimmte Sachkundenachweise braucht man beim Handel mit Hackfleisch, diversen Tiere, apothekenpflichtigen Arzneimitteln, Waffen, Munition.

Dazu kommen Dinge die einerseits zwar erlaubnisfrei sind, aber manche örtlichen Gewerbeämter die räumlichen Gegebenheiten dafür prüfen.
Ein Beispiel dazu wäre der Gebrauchtwagenhandel. Vielerorts garkein Problem: anmelden, fertig. Woanders verlangt man aber ggfs einen Nachweis über ausreichende Stellfläche in einem Industriegebiet, Vorkehrungen zum Umweltschutz, etc.

Letztlich kommt es auf dein Gewerbeamt an, was sie durchgehen lassen und was nicht.

@fonprofi: Ja, es kann echt schwierig sein.
Manchmal ist die Tätigkeitsbeschreibung einfach nur "Handel", dann "Handel mit genehmigungsfreien Waren", oder spezifischer "Handel mit Artikelgruppe XY". Bei mir stand seit 2001 bei jeder Gewerbeummeldung etwas Anderes drauf, es wurde zunehmend schwieriger und die aktuelle Anmeldung geht über 2 Seiten. Anders hatte die eBay-Kategorienliste keinen Platz, aber sie wollten es ja genau haben.
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clarius
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

Investor hat geschrieben: 28. Okt 2020 13:43 ... Ausser den Herstellern hat es in 16j niemand interessiert was da drin steht...
Doch, dein Landratsamt. Die bekommen die Gewerbeanmeldung und es wird geprüft, ob das Gewerbe in die Zuständigkeit einer Abteilung fällt. Möglicherweise hat aber "Handel mit Artikeln aller Art" den vorteilhaften Effekt, dass sich keiner wirklich zuständig fühlt und sich darauf verlässt, dass sich eine andere Abteilung kümmert.
Mirora
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

fonprofi hat geschrieben: 28. Okt 2020 13:40 Ist das heute soo schwierig eine Anmeldung zu begründen? Bei uns steht seit vor 15 Jahren drin: „Handel“

Oder hat sich da was geändert zwischenzeitlich?
Danke für Alle eure Antworten, ich bin nun schon etwas schlauer!

Das variiert wohl von Gewerbeamt zu Gewerbeamt stark. Ich habe auch schon Leute gefragt, die tatsächlich "nur" "Strecken-Handel mit Waren jeglicher Art" als Tätigkeit angeben konnten. Bei meiner Gemeinde wollen die es leider sehr detailliert haben (genau mein Glück). Immerhin kann man die Beschreibung ja ständig aktualisieren...

Danke und LG!
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Woody-HH
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

kiwi hat geschrieben: 28. Okt 2020 13:44Die Gemeinde in der ich vor 6 Jahren gemeldet war wollte alles schön aufgelistet haben was genau ich Verkaufe.
Nur "Elektronik" oder "Textilien" z.B. reichte der Dame nicht.
Daraufhin habe ich der Dame in meiner Gemeinde am nächsten Tag eine sauber getippte, dreiseitige Auflistung all dessen gereicht, was ich verkaufe. Ratet mal, was jetzt in der Gewerbeanmeldung steht...
Mirora
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

fossi hat geschrieben: 28. Okt 2020 13:49 Erlaubnis bzw bestimmte Sachkundenachweise braucht man beim Handel mit Hackfleisch, diversen Tiere, apothekenpflichtigen Arzneimitteln, Waffen, Munition.

Dazu kommen Dinge die einerseits zwar erlaubnisfrei sind, aber manche örtlichen Gewerbeämter die räumlichen Gegebenheiten dafür prüfen.
Ein Beispiel dazu wäre der Gebrauchtwagenhandel. Vielerorts garkein Problem: anmelden, fertig. Woanders verlangt man aber ggfs einen Nachweis über ausreichende Stellfläche in einem Industriegebiet, Vorkehrungen zum Umweltschutz, etc.

Letztlich kommt es auf dein Gewerbeamt an, was sie durchgehen lassen und was nicht.

@fonprofi: Ja, es kann echt schwierig sein.
Manchmal ist die Tätigkeitsbeschreibung einfach nur "Handel", dann "Handel mit genehmigungsfreien Waren", oder spezifischer "Handel mit Artikelgruppe XY". Bei mir stand seit 2001 bei jeder Gewerbeummeldung etwas Anderes drauf, es wurde zunehmend schwieriger und die aktuelle Anmeldung geht über 2 Seiten. Anders hatte die eBay-Kategorienliste keinen Platz, aber sie wollten es ja genau haben.
Dankesehr, das hilft mir schon gut weiter! Von dem Thema KFZ-Handel kann ich ein Lied singen, mein Vater ist Autohändler und hatte auch schon Probleme mit der Gemeine weil die alles genau wissen wollte, eben auch wo die Stellfläche ist usw...
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Eat The Rich
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

Investor hat geschrieben: 28. Okt 2020 13:43 Ich habe einige Hersteller die nur an den Fachhandel liefern, also "Handel mit Artikeln aller Art" kommt da schlecht bzw. wird abgelehnt.
als wir mit Anhängern angefangen haben, musste ich das auch explizit zusätzlich eintragen lassen, da ich sonst weder die spezielle Versicherung noch rote Kennzeichen bekommen hätte.
Ich finde das auch relativ wichtig, wenn man die irgendwo vorlegen muss. Wenn da drin steht: An- und Verkauf, Im- und Export, Finanzberatung und Wahrsagen... also ich beliefere solche Buden schonmal nicht auf Rechnung.


nichtsdestotrotz: bloß weil da so eine Tante aus dem Gewerbeamt irgendwas wissen will, heißt das noch lange nicht, dass die da auch wissen wollen darf :-y
Zuletzt geändert von Eat The Rich am 28. Okt 2020 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

clarius hat geschrieben: 28. Okt 2020 13:51
Investor hat geschrieben: 28. Okt 2020 13:43 ... Ausser den Herstellern hat es in 16j niemand interessiert was da drin steht...
Doch, dein Landratsamt. Die bekommen die Gewerbeanmeldung und es wird geprüft, ob das Gewerbe in die Zuständigkeit einer Abteilung fällt.
Okay, anders gesagt: Bisher habe ich ausser den Herstellern nie mitbekommen das sich sonst jemand dafür interessiert. Ich habe mit einigen Erweiterungen im laufe der Zeit aber auch meine Bereich aufgelistet.
Mirora
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

Woody-HH hat geschrieben: 28. Okt 2020 13:55
kiwi hat geschrieben: 28. Okt 2020 13:44Die Gemeinde in der ich vor 6 Jahren gemeldet war wollte alles schön aufgelistet haben was genau ich Verkaufe.
Nur "Elektronik" oder "Textilien" z.B. reichte der Dame nicht.
Daraufhin habe ich der Dame in meiner Gemeinde am nächsten Tag eine sauber getippte, dreiseitige Auflistung all dessen gereicht, was ich verkaufe. Ratet mal, was jetzt in der Gewerbeanmeldung steht...
Sag es uns! :D
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

Investor hat geschrieben: 28. Okt 2020 13:57
clarius hat geschrieben: 28. Okt 2020 13:51
Investor hat geschrieben: 28. Okt 2020 13:43 ... Ausser den Herstellern hat es in 16j niemand interessiert was da drin steht...
Doch, dein Landratsamt. Die bekommen die Gewerbeanmeldung und es wird geprüft, ob das Gewerbe in die Zuständigkeit einer Abteilung fällt.
Okay, anders gesagt: Bisher habe ich ausser den Herstellern nie mitbekommen das sich sonst jemand dafür interessiert. Ich habe mit einigen Erweiterungen im laufe der Zeit aber auch meine Bereich aufgelistet.
Bei uns interessiert es scheinbar auch die Hersteller/Lieferanten nicht.

Um die Liste von oben zu ergänzen: Das typische Silvesterfeuerwerk. Ist das einzige, das wir schonmal genehmigen lassen mussten.
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Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

Bei mir steht tatsächlich nur "Onlinehandel" in der Anmeldung. Auch nach einer Ummeldung in Feb. letzten Jahres in eine Großstadt kein Problem.
Wolke7

Re: Frage zu erlaubnispflichtigen Waren

Try-More hat geschrieben: 28. Okt 2020 15:09 Bei mir steht tatsächlich nur "Onlinehandel" in der Anmeldung. Auch nach einer Ummeldung in Feb. letzten Jahres in eine Großstadt kein Problem.
Bei uns auch nur Onlinehandel :gruebel:
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