Fluchttüren und Öffnungsrichtung.

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koshop
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Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Fluchttüren und Öffnungsrichtung.

Bin gerade dabei die Gefährdungsbeurteilung für meinen Betrieb zu aktualisieren. Dabei ist mir im Abschnitt "Fluchtwege" aufgefallen dass die Fluchttüre nach außen aufgehen muss.

Genau heißt es: "Manuell betätigte Türen in Notausgängen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen."

Wir haben hier nur eine Türe, die dann vermutlich Fluchtüre ist. Die geht aber nach Innen auf. Ich seh das jetzt eigentlich nicht als gefährlich an, da wir hier nur 6-7 Personen sind und es jetzt auch nicht so wäre das sich jetzt da irgendwas staut, so dass die Türe nicht mehr aufginge. Es gibt einen großen Vorraum.

Kennt sich jemand mit dem Thema aus? Gibts da irgendwie vielleicht Grenzen bezüglich der Mitarbeiterzahl? Und was heißt "manuell betätigte Türen"? Reicht ggf. ein automatischer Türöffner mit Bewegungsmelder?


3 Monate gratis Händlerbund
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Charon
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Re: Fluchttüren und Öffnungsrichtung.

Es gibt Ausnahmen das Sie nach Innen aufgehen können zb wenn aussen gleich ein Fußweg ist und dadurch eine Gefahr für die Fußgänger besteht die Tür direkt vor den Kopf zu bekomnmen usw. Gibt da noch mehrere Ausnahmen und Regeln.
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fonprofi
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Re: Fluchttüren und Öffnungsrichtung.

Hallo,

Es gibt da Ausnahmen bei Gebäuden ohne Publikumsverkehr. Elektrisch geht nicht da angenommen wird das ein Stromausfall herrscht.

Wenn ich aus dem Urlaub wieder da bin schaue ich mal in die Richtlinien, aber es kommt auch auf den Gefährdungsbewerter an ( TÜV/Dekra) wie er das sieht. 5 Prüfer, 5 Auslegungen.
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