Firmengründung mit einem Nicht-EU-Ausländer

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Duran
Beiträge: 8
Registriert: 5. Mär 2019 16:27
Land: Deutschland

Firmengründung mit einem Nicht-EU-Ausländer

Hallo in die Runde,

ich möchte zusammen mit einem Kolumbianer eine Firma gründen, die selbst designte Kleidung vertreibt. Produziert werden die Kleider in Medellin, vertrieben werden sie über das Internet zunächst in Europa und Südamerika, später auch Nordamerika. Welche Unternehmensform eignet sich da am besten? Hat da schon jemand Erfahrung? Bislang hatte ich für ein anderes Business eine UG/GmbH. Habe bereits einen Termin bei meinem Steuerberater, ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass es nicht verkehrt ist, sich vorher selber zu informieren.


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Andreas77
Beiträge: 109
Registriert: 17. Nov 2009 16:56
Land: Deutschland

Re: Firmengründung mit einem Nicht-EU-Ausländer

Hallo Duran,

will der Kolumbianer sich nur am Kapital der GmbH beteiligen?
Das dürfte kein Problem sein.

Wenn er in Deutschland für die GmbH arbeiten will und noch keiner Arbeitserlaubnis hat, dann ist es schwieriger.

Gut Antworten müsstest Du bei der Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer bekommen:

http://www.ahk-colombia.com/

VG

Andreas
Duran
Beiträge: 8
Registriert: 5. Mär 2019 16:27
Land: Deutschland

Re: Firmengründung mit einem Nicht-EU-Ausländer

Danke für die Antwort. Er wird nicht in Deutschland arbeiten. Er bleibt in Kolumbien und ist für das Design der Kleider verantwortlich sowie die Überwachung der Produktion und den Vertrieb vor Ort. Er soll sich zur Hälfte am Kapital der GmbH beteiligen. Die Frage ist, wie man das geschickt und rechtlich sauber löst. Ich stelle mir das schwierig vor, wenn er als Miteigentümer einer deutschen GmbH einen Teil der Kleider in Südamerika verkauft. Oder ist das kein Problem?
Als Alternative könnten wir zunächst mit einer deutschen GmbH starten, mit der wir den europäischen Markt beliefern und in einem weiteren Schritt eine Firma in Kolumbien gründen.
Andreas77
Beiträge: 109
Registriert: 17. Nov 2009 16:56
Land: Deutschland

Re: Firmengründung mit einem Nicht-EU-Ausländer

Mir ist keine deutsche Vorschrift bekannt, die es Staatsangehörigen von sog. Drittstaaten verbietet, sich an deutschen Kapitalgesellschaften zu beteiligen.
Außnahme: Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) - aber nur in sicherheitsrelevanten Bereichen (keine Klamotten).
Dein Bekannter könnte sich ja auch ohne Probleme beispielsweise ein paar Siemens-Aktien in Depot legen.

Wenn Du oder Deine GmbH sich an einer Kapitalgesellschaft im Ausland beteiligen musst Du das dem Finanzamt melden.
In Kolumbien gibt es wahrscheinlich ähnliche Vorschriften.

Ich will Dir hier nochmals die Kontaktaufnahme zur zuständigen AHK empfehlen.
Duran
Beiträge: 8
Registriert: 5. Mär 2019 16:27
Land: Deutschland

Re: Firmengründung mit einem Nicht-EU-Ausländer

Perfekt, danke, werd mich mit denen in Verbindung setzen.
Andreas77
Beiträge: 109
Registriert: 17. Nov 2009 16:56
Land: Deutschland

Re: Firmengründung mit einem Nicht-EU-Ausländer

Kannst Du Deine Erkenntnisse anschließend mit dem Forum teilen?

Würde mich interessieren wie es weitergegangen ist.
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