Hallo in die Runde,
ich möchte zusammen mit einem Kolumbianer eine Firma gründen, die selbst designte Kleidung vertreibt. Produziert werden die Kleider in Medellin, vertrieben werden sie über das Internet zunächst in Europa und Südamerika, später auch Nordamerika. Welche Unternehmensform eignet sich da am besten? Hat da schon jemand Erfahrung? Bislang hatte ich für ein anderes Business eine UG/GmbH. Habe bereits einen Termin bei meinem Steuerberater, ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass es nicht verkehrt ist, sich vorher selber zu informieren.
Firmengründung mit einem Nicht-EU-Ausländer
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Re: Firmengründung mit einem Nicht-EU-Ausländer
Hallo Duran,
will der Kolumbianer sich nur am Kapital der GmbH beteiligen?
Das dürfte kein Problem sein.
Wenn er in Deutschland für die GmbH arbeiten will und noch keiner Arbeitserlaubnis hat, dann ist es schwieriger.
Gut Antworten müsstest Du bei der Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer bekommen:
http://www.ahk-colombia.com/
VG
Andreas
will der Kolumbianer sich nur am Kapital der GmbH beteiligen?
Das dürfte kein Problem sein.
Wenn er in Deutschland für die GmbH arbeiten will und noch keiner Arbeitserlaubnis hat, dann ist es schwieriger.
Gut Antworten müsstest Du bei der Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer bekommen:
http://www.ahk-colombia.com/
VG
Andreas
Re: Firmengründung mit einem Nicht-EU-Ausländer
Danke für die Antwort. Er wird nicht in Deutschland arbeiten. Er bleibt in Kolumbien und ist für das Design der Kleider verantwortlich sowie die Überwachung der Produktion und den Vertrieb vor Ort. Er soll sich zur Hälfte am Kapital der GmbH beteiligen. Die Frage ist, wie man das geschickt und rechtlich sauber löst. Ich stelle mir das schwierig vor, wenn er als Miteigentümer einer deutschen GmbH einen Teil der Kleider in Südamerika verkauft. Oder ist das kein Problem?
Als Alternative könnten wir zunächst mit einer deutschen GmbH starten, mit der wir den europäischen Markt beliefern und in einem weiteren Schritt eine Firma in Kolumbien gründen.
Als Alternative könnten wir zunächst mit einer deutschen GmbH starten, mit der wir den europäischen Markt beliefern und in einem weiteren Schritt eine Firma in Kolumbien gründen.
Re: Firmengründung mit einem Nicht-EU-Ausländer
Mir ist keine deutsche Vorschrift bekannt, die es Staatsangehörigen von sog. Drittstaaten verbietet, sich an deutschen Kapitalgesellschaften zu beteiligen.
Außnahme: Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) - aber nur in sicherheitsrelevanten Bereichen (keine Klamotten).
Dein Bekannter könnte sich ja auch ohne Probleme beispielsweise ein paar Siemens-Aktien in Depot legen.
Wenn Du oder Deine GmbH sich an einer Kapitalgesellschaft im Ausland beteiligen musst Du das dem Finanzamt melden.
In Kolumbien gibt es wahrscheinlich ähnliche Vorschriften.
Ich will Dir hier nochmals die Kontaktaufnahme zur zuständigen AHK empfehlen.
Außnahme: Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) - aber nur in sicherheitsrelevanten Bereichen (keine Klamotten).
Dein Bekannter könnte sich ja auch ohne Probleme beispielsweise ein paar Siemens-Aktien in Depot legen.
Wenn Du oder Deine GmbH sich an einer Kapitalgesellschaft im Ausland beteiligen musst Du das dem Finanzamt melden.
In Kolumbien gibt es wahrscheinlich ähnliche Vorschriften.
Ich will Dir hier nochmals die Kontaktaufnahme zur zuständigen AHK empfehlen.
Re: Firmengründung mit einem Nicht-EU-Ausländer
Perfekt, danke, werd mich mit denen in Verbindung setzen.
Re: Firmengründung mit einem Nicht-EU-Ausländer
Kannst Du Deine Erkenntnisse anschließend mit dem Forum teilen?
Würde mich interessieren wie es weitergegangen ist.
Würde mich interessieren wie es weitergegangen ist.
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