Ich habe auf ein Produkt in einem Newsletter geklickt, mir angeschaut und festgestellt, dass es nix ist. Jetzt bekomme ich folgende E-Mail mit dem Betreff "Sie können nun zur Kasse gehen": "Wir haben festgestellt, dass Sie auf [URL des Anbiederers] waren und aus irgendeinem Grund Ihre Bestellung nicht abgeschlossen haben. Wir entschuldigen uns für während des Bezahlvorgangs eventuell entstandene Probleme."
Ist das nicht ein bisschen aufdringlich? Man stelle sich das mal analog vor, der Einzelhändler ruft mich an und lädt mich herzlich ein, dass ich bitte nochmals zurückkommen soll, ihm ist aufgefallen, dass ich etwas im Warenkorb hatte, und die Kasse wäre jetzt wieder frei [oder EC-Karte geht jetzt wieder]. Okay, völlig undenkbar im richtigen Leben, und der Vergleich hinkt - ich würde es glatt machen, weil ich es witzig fände.
Kann jemand über einen Wirkungsgrad bei diesen Nachfassgeschichten in Webshops berichten? Ist da gut oder schlecht - ich bin da hin- und hergerissen.
Artikel im Warenkorb - bisschen übermotiviert
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- lallekalle
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Re: Artikel im Warenkorb - bisschen übermotiviert
Solche Emails erhöhen definitiv die Conversion da der Kunde dann nochmals an seinen Kauf getriggert wird. Ein Bekannter hat dieses bis zu seiner Abmahnung gemacht und ca. 30% der Kunden bei denen (mehrfach) nachgefasst wurde, haben danach gekauft. Somit funktioniert dieses bei abgebrochenen Warenkörben ganz gut.
ABER: Frag doch mal den Shopbetreiber womit Du ihm die Einverständnis gegeben hast, Dich werblich zu kontaktieren (und nichts anderes ist dieses).
Für solche Emails brauchst Du meiner Meinung nach die ausdrückliche Einwilligung des Kunden (wie beim Newsletter). Zumal ich auch das direkte Tracking im Newsletter für rechtlich zu unterlassen sehe.
Im Endeffekt ist das meiner Meinung nach eine Kosten- Nutzen-Rechnung. Bis zur ersten Abmahnung profitierst Du.
ABER: Frag doch mal den Shopbetreiber womit Du ihm die Einverständnis gegeben hast, Dich werblich zu kontaktieren (und nichts anderes ist dieses).
Für solche Emails brauchst Du meiner Meinung nach die ausdrückliche Einwilligung des Kunden (wie beim Newsletter). Zumal ich auch das direkte Tracking im Newsletter für rechtlich zu unterlassen sehe.
Im Endeffekt ist das meiner Meinung nach eine Kosten- Nutzen-Rechnung. Bis zur ersten Abmahnung profitierst Du.
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