Hallo zusammen,
meine Frage hat eigentlich nichts mit eCommerce zu tun deswegen habe ich das nicht das Rechtsforum gewählt, sondern Smalltalk. Es geht auch eher um das praktische Vorgehen. Falls falsch bitte verschieben.
Folgendes: die Frau eines Geschäftspartner von mir (beides Ausländer, recht kurz in Deutschland, geringe Sprachkenntnisse) arbeitet seit kurzem in einem Hotel. Wegen corona ist dieses geschlossen und seit April ist sie in Kurzarbeit und müsste 67% ihres Gehalts bekommen. Seit April steht die Lohnzahlung jedoch aus. Sie wird hingehalten und immer wieder vertröstet. Macht es Sinn zum Anwalt zu gehen, was weitere Kosten verursacht? Den Arbeitgeber zu verklagen, kostet wahrscheinlich nur Zeit und Geld und bringt nichts. Wahrscheinlich geht der Betrieb in Insolvenz. Ich fürchte, der Arbeitgeber hat das Kurzarbeitergeld in die eigene Tasche gesteckt. Ich würde fristlos kündigen, damit sie wenigstens Arbeitslosengeld bekommt. Oder was denkt Ihr?
Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
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Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
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- Wolkenspiel
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Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Hört sich nicht gut an. Hat mit dem Kug auch erst mal gar nichts zu tun. Sie bekommt ja vom AG kein Kug in dem Sinne, sondern ganz normal ihr Gehalt, eben gekürzt. Und das hätte sie schon längst bekommen müssen. Das Kug erhält der AG dann im Nachgang von der Arbeitsagentur. Aber zunächst muss er in Vorleistung treten.
Ein Stb. rechnet dann aus, was an Gehalt auszubezahlen ist. Das ist keine triviale Rechnung, es sei denn, der Betrieb ist geschlossen, was ja hier der Fall ist. Ich sehe hier nur die Inanspruchnahme eines Anwalts und zwar ganz schnell. Auf keinen Fall kündigen!
Wenn sie kündigt, bekommt sie kein Arbeitslosengeld, sondern eine Sperre. Und solange das Arbeitsverhältnis läuft, steht ihr auch das Gehalt zu.
Ein Stb. rechnet dann aus, was an Gehalt auszubezahlen ist. Das ist keine triviale Rechnung, es sei denn, der Betrieb ist geschlossen, was ja hier der Fall ist. Ich sehe hier nur die Inanspruchnahme eines Anwalts und zwar ganz schnell. Auf keinen Fall kündigen!
Wenn sie kündigt, bekommt sie kein Arbeitslosengeld, sondern eine Sperre. Und solange das Arbeitsverhältnis läuft, steht ihr auch das Gehalt zu.
Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Bei solchen Fragen würde ich immer den Weg zum Rechtsanwalt gehen. Leide ist das heute anders nicht möglich. Vor einem Jahr haben wir eine neue Mitarbeiterin eingestellt. Der vorherige Arbeitgeber hat von jetzt auf gleich das Ladengeschäft geschlossen und alle Mitarbeiter sozusagen fristlos vor die Tür gesetzt. Als Laie denkt man das wäre ein klarer Fall, in der Praxis hat sie ihr Geld, trotz Anwalt bis heute noch nicht vollständig gesehen. Das Unternehmen ist im übrigen ein Einzelunternehmen mit extrem guter finanzieller Ausstattung.
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Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Ja, wahrscheinlich geht es ohne Anwalt nicht. Sind halt wieder erst Kosten, die sie wahrscheinlich nicht wieder sieht. Und das ohne Gehalt für 3 Monate und der Mann hat auch Gehaltseinbußen durch Kurzarbeit, aber da wenigstens im gesetzlichen Rahmen. Was ich nicht ganz verstehe, ist, dass das Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentir an den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Es geht hier ja öfter um Betriebe kurz vor der Insolvenz. Ich denke, so selten ist das nicht, dass die Gelder nicht weitergereicht werden. Im konkreten Fall geht es um einen Hotelbetrieb mit einem Eigentümer aus Marokko. Der Betrieb ist wegen Corona in extremen Problemen. Hotelgäste sind normalerweise vorwiegend Messegäste. Da lohnt sich eine Öffnung/Teilöffnung nIcht mehr. Ich vermute fast, der Eigentümer versucht, so lange wie möglich zu kassieren, um wenigstens etwas zu retten und setzt sich dann nach Marokko ab.
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Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Sofern eine Insolvenz eintritt kommt die Bekannte auf eine Gläubigerliste und sieht so gut wie nichts von ihrem Geld. Vielleicht sollte eine Meldung bei der Arbeitsagentur erfolgen da der Arbeitgeber hier scheinbar Geld veruntreut (ist wohl in der Nähe von Sozialbetrug). Ich denke das der Gang zum Anwalt für Arbeitsrecht aber erste Wahl sein sollte (sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist dürfte dies gedeckt sein) - dieser wird einen freundlichen Brief schreiben und sicherlich besser die Daumenschrauben ansetzen können als es z.b. der potentielle Kläger von sich aus könnte.
Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Gang zum Arbeitsamt müsste reichen. Aber ich glaube da gab es eine Frist von 3 Monaten. Wie bei einer Insolvenz. Dafür zahlen wir ja die Umlage. Also Frist beachten !
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Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Rechtsschutzversicherung ist nicht vorhanden. 3-Monatsfrist ab wann? Gehalt wurde letztmalig für den Monat März gezahlt. Wann fängt die 3-Monatsfrist an zu laufen? Das Gehalt ist seit Ende April fällig, also Frist bis Ende Juli?
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Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Egal. Morgen zum Amt.rechnungspapier hat geschrieben: ↑10. Jun 2020 16:01 Rechtsschutzversicherung ist nicht vorhanden. 3-Monatsfrist ab wann? Gehalt wurde letztmalig für den Monat März gezahlt. Wann fängt die 3-Monatsfrist an zu laufen? Das Gehalt ist seit Ende April fällig, also Frist bis Ende Juli?
Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Kein Rechtsrat aber ein paar Tipps die eventuell helfen:
1. Wie Wolkenspiegel schon schrieb: NICHT selbst kündigen sonst gibt es beim ALG eine Sperre.
2. Ab zum Arbeitsamt und dort die Situation erörtern, die können dann durchaus beim AG auf den Busch klopfen, was oft Wunder bewirkt (ist manchmal nur ein Telefonat oder Schreiben notwendig) und man hat gleichzeitig seine Meldepflichten schon mal erledigt.
3. Nicht sofort zum Rechtsanwalt laufen, wegen der Kosten: man kann sich um einen kostenlosen Termin bei einem Rechtspfleger des Arbeitsgerichtes bemühen, der dann auch zu den richtigen Schritten raten kann.
4. Prozesskosten fallen beim Arbeitsgericht zwar keine an, aber die Rechtsanwaltskosten müssen vorgestreckt werden und ob man die im eventuellen Insolvenzfall noch bekommt ist zumindest fraglich. Gleiches gilt leider auch für rückständige Löhne (sofern nicht durch Insolvenzgeld abgedeckt s. u.), das sind dann alles allgemeine Insolvenzforderungen, die entsprechend der Insolvenzquote bedient werden, was oft nicht viel ist.
5. Rat kann man sich in so einer Situation auch bei einer Schuldnerberatung holen z. B. bei der Verbraucherzentrale; manche Stellen haben für solche und ähnliche Fälle eine Kurzberatung die gar nichts oder nur sehr wenig kostet und auch kurzfristig zu bekommen ist, da hier ja eventuelle Schieflagen vermieden werden sollen; einfach mal telefonisch anfragen.
6. Insolvenzgeld kann erst nach Insolvenzeröffnung beantragt werden, siehe: https://www.burgmer.com/lohnforderungen-bei-insolvenz/
"Die Arbeitsagentur greift hier den Arbeitnehmern mit dem sogenannten Insolvenzgeld (§§ 165 ff. Sozialgesetzbuch III) unter die Arme. Das Insolvenzgeld wird für offene Lohnansprüche aus der Zeit von bis zu drei Monaten vor Insolvenzeröffnung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Es entspricht dem Nettolohn, zuzüglich etwaiger Sonderzahlungen. Aber auch hier ist rechtzeitig ein Antrag bei der Arbeitsagentur zu stellen – Arbeitnehmer haben nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwei Monate Zeit. Zu den Formalien können die örtlichen Arbeitsagenturen weitere Auskünfte erteilen."
1. Wie Wolkenspiegel schon schrieb: NICHT selbst kündigen sonst gibt es beim ALG eine Sperre.
2. Ab zum Arbeitsamt und dort die Situation erörtern, die können dann durchaus beim AG auf den Busch klopfen, was oft Wunder bewirkt (ist manchmal nur ein Telefonat oder Schreiben notwendig) und man hat gleichzeitig seine Meldepflichten schon mal erledigt.
3. Nicht sofort zum Rechtsanwalt laufen, wegen der Kosten: man kann sich um einen kostenlosen Termin bei einem Rechtspfleger des Arbeitsgerichtes bemühen, der dann auch zu den richtigen Schritten raten kann.
4. Prozesskosten fallen beim Arbeitsgericht zwar keine an, aber die Rechtsanwaltskosten müssen vorgestreckt werden und ob man die im eventuellen Insolvenzfall noch bekommt ist zumindest fraglich. Gleiches gilt leider auch für rückständige Löhne (sofern nicht durch Insolvenzgeld abgedeckt s. u.), das sind dann alles allgemeine Insolvenzforderungen, die entsprechend der Insolvenzquote bedient werden, was oft nicht viel ist.
5. Rat kann man sich in so einer Situation auch bei einer Schuldnerberatung holen z. B. bei der Verbraucherzentrale; manche Stellen haben für solche und ähnliche Fälle eine Kurzberatung die gar nichts oder nur sehr wenig kostet und auch kurzfristig zu bekommen ist, da hier ja eventuelle Schieflagen vermieden werden sollen; einfach mal telefonisch anfragen.
6. Insolvenzgeld kann erst nach Insolvenzeröffnung beantragt werden, siehe: https://www.burgmer.com/lohnforderungen-bei-insolvenz/
"Die Arbeitsagentur greift hier den Arbeitnehmern mit dem sogenannten Insolvenzgeld (§§ 165 ff. Sozialgesetzbuch III) unter die Arme. Das Insolvenzgeld wird für offene Lohnansprüche aus der Zeit von bis zu drei Monaten vor Insolvenzeröffnung oder Abweisung des Insolvenzverfahrens gezahlt. Es entspricht dem Nettolohn, zuzüglich etwaiger Sonderzahlungen. Aber auch hier ist rechtzeitig ein Antrag bei der Arbeitsagentur zu stellen – Arbeitnehmer haben nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwei Monate Zeit. Zu den Formalien können die örtlichen Arbeitsagenturen weitere Auskünfte erteilen."
- Wolkenspiel
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Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Die Gelder müssen nicht "weiter gereicht" werden, sondern der AG bekommt sie erst später sozusagen vom Amt zurück. Er ist verpflichtet, diese Gelder als Vorleistung an den AN auszuzahlen. Das ist mit allen Leistungen so, die der AG von irgendwoher erstattet bekommt.rechnungspapier hat geschrieben: ↑10. Jun 2020 15:56 Was ich nicht ganz verstehe, ist, dass das Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentir an den Arbeitgeber ausgezahlt wird. Es geht hier ja öfter um Betriebe kurz vor der Insolvenz. Ich denke, so selten ist das nicht, dass die Gelder nicht weitergereicht werden.
Da man nicht davon ausgeht, dass ein AG prinzipiell ein Betrüger ist und einfach aufhört, das Gehalt zu bezahlen, ist diese Vorgehensweise natürlich AN-freundlich. Denn ansonsten müsste ein AN 4 Wochen auf sein Geld warten.
Es ist ein normales Vorgehen, das Gehalt im Krankheitsfalle wird ja auch vorab vom AG bezahlt und der bekommt es erst im Nachgang von der Kasse erstattet.
Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Der Anwalt rechnet ja nach Gegenstandswert ab, somit nicht höher als der Streitwert.
Dazu gibt es Beratungshilfe o.ä., falls die Mandanten kein Geld dafür übrig haben. Anwalt aussuchen und diesen bitten a) AG anrufen und Sachverhält versuchen außergericht zu klären, ansonst b) Klage mit Eilantrag.
Dazu gibt es Beratungshilfe o.ä., falls die Mandanten kein Geld dafür übrig haben. Anwalt aussuchen und diesen bitten a) AG anrufen und Sachverhält versuchen außergericht zu klären, ansonst b) Klage mit Eilantrag.
Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
In der 1. Instanz zahlt man seinen Anwalt immer selber, auch wenn man gewinnt. So ist das im Arbeitsrecht.
- Wolkenspiel
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Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Ja ! Bei Bedürftigkeit kann man aber Prozesskostenhilfe beantragen.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/proze ... 12183.html
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- Wolkenspiel
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Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Ja, das meinte ich ja. Die werden doch einen Beratungsschein vom Amt bekommen und danach Prozesskostenhilfe. Die müssen da nix zahlen.
- Wolkenspiel
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Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Vielen Dank für die guten Hinweise. Ich werde das meinem Geschäftspartner sagen, wenn ich ihn das nächste Mal sehe.
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Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Und auch nur, wenn hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Re: Arbeitgeber zahlt kein Kurzarbeitergeld aus, was tun?
Die ist hier sicherlich aber auch gegeben... Lohnfortzahlung seit 2 Monaten ausgesetzt trotz Leistungserbringung
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