201a StGB - darf man Unfälle filmen?

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regalboy
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201a StGB - darf man Unfälle filmen?

Hallo,
vielleicht weiß es ja jemand. Ist es seit der neueste Fassung des 201a StGB noch erlaubt, z. B. auf der Autobahn (als Beifahrer) einen Unfall zu fotografieren, bei dem KEINE verletzten oder toten Personen zu sehen sind?
Vielen Dank
Johannes

PS: Es geht rein um den rechtlichen Aspekt und nein, ich habe das NICHT gemacht.


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Wolkenspiel
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Re: 201a StGB - darf man Unfälle filmen?

Darf man mit Sicherheit nicht, denn woher willst du denn vorher wissen, ob es Verletzte gab?
regalboy
Beiträge: 9997
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: 201a StGB - darf man Unfälle filmen?

Wolkenspiel hat geschrieben: 7. Mär 2021 14:56 Darf man mit Sicherheit nicht, denn woher willst du denn vorher wissen, ob es Verletzte gab?
Es geht ja nicht darum, ob es Verletzte gab (die ggf. schon abtransportiert wurden), sondenr ob auf dem Foto verletzte Personen zu sehen sind?
bcksbx
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Re: 201a StGB - darf man Unfälle filmen?

Meine laienhaften Meinung ist, dass es nach dem genannten Paragrafen nicht verboten ist, da dieser nur um getötete Personen erweitert wurde. Davon unberührt dürften Begründungen sein, die in der StVO zu finden sein dürften, z.B. Verkehrbehinderungen durch das Fotografieren etc.
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sendiX
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Re: 201a StGB - darf man Unfälle filmen?

Wolkenspiel hat geschrieben: 7. Mär 2021 14:56Darf man mit Sicherheit nicht, denn woher willst du denn vorher wissen, ob es Verletzte gab?
es ist verboten, an Endkunden einen Spaten zu liefern. Du weisst ja nicht, ob er damit seine Schwiegermutter erschlagen will...

Der Vergleich hinkt zwar ein wenig, aber nur weil es sein könnte, ist es nicht "mit Sicherheit verboten".

Solange Du (@regalboy) nicht dem Fahrer sagst "fahr' mal langsamer, ich seh' nix", ist ds erstmal mMn nicht zu beanstanden. Rein rechtlich, moralisch sehen manche das anders...
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