Übersetzungen deutsch--->französisch
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- ilsignore
- Beiträge: 1392
- Registriert: 3. Jan 2008 08:47
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Übersetzungen deutsch--->französisch
Wir sind in der Vorbereitung unseren Shop übersetzen zu lassen und haben jetzt auch einen Dienstleister ausgewählt und eine Testübersetzung der Widerrufsbelehrung von ihm erhalten. Wer ist der französischen Sprache mächtig, um mal kurz drüber zu schauen, ob das in Ordnung ist? Wir würden den Text dann per Mail oder PM schicken.
Gute HERRENSCHUHE sind wie gute Freundschaften. Mann findet sie nur noch selten.
Re: Übersetzungen deutsch--->französisch
Der französischen Sprache bin ich leider nicht mächtig.
Qualitätskriterien sind z. B.:
- Ist der Übersetzer Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) und/oder einem ähnlichen Verband (z.B. VVU)?
- Hat er sich spezialisiert? (z.B. Wirtschaft, Finanzen, Recht oder auch nur ein Teilbereich)?
- oder macht er "alles"?
Wenn es über eine Agentur lief, ist es natürlich schwieriger, da würde ich zumindest bei Vertragstexten auf dem Vier-Augen-Prinzip (Übersetzer/Korrekturleser) bestehen. Zweifel habe ich immer bei Agenturen mit relativ günstigem "Einheitspreis", die keinen Unterschied zwischen einem schwafelligen Geschäftsbrief und einem technischen, Medizin- oder Rechts-Text machen, da Profis einfach ihren Preis haben.
(Im B2B Bereich - aber da bräuchte es ja keine Widerrufsbelehrung - kann man wenigstens immer schreiben, dass die Übersetzung nur der Information dient und im Zweifel die Quellversion die alleine gültige Version ist. Außer natürlich, die Übersetzung ist so schlecht, dass sie als irreführend bezeichnet werden kann.)
Hier noch die Französischer Version der Richtlinie 97/7:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUri ... 07:fr:HTML
(andere Versionen: im Titel hinten das fr durch en oder de ersetzen )
Wenn das Widerrufsrecht komplett übersetzt wurde: ein guter Anhaltspunkt, ob "sauber" gearbeitet wurde, sind immer die Ausnahmen vom Widerrufsrecht (Art. 3 Punkt 2). DIe wurden in der deutschen Version 1:1 aus der EU-Richtlinie übernommen. Zumindest einige der Begrifflichkeiten sollten in der Übersetzung denn auch entsprechend aus der französischen Version der Richtlinie verwendet worden sein.
Qualitätskriterien sind z. B.:
- Ist der Übersetzer Mitglied im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) und/oder einem ähnlichen Verband (z.B. VVU)?
- Hat er sich spezialisiert? (z.B. Wirtschaft, Finanzen, Recht oder auch nur ein Teilbereich)?
- oder macht er "alles"?
Wenn es über eine Agentur lief, ist es natürlich schwieriger, da würde ich zumindest bei Vertragstexten auf dem Vier-Augen-Prinzip (Übersetzer/Korrekturleser) bestehen. Zweifel habe ich immer bei Agenturen mit relativ günstigem "Einheitspreis", die keinen Unterschied zwischen einem schwafelligen Geschäftsbrief und einem technischen, Medizin- oder Rechts-Text machen, da Profis einfach ihren Preis haben.
(Im B2B Bereich - aber da bräuchte es ja keine Widerrufsbelehrung - kann man wenigstens immer schreiben, dass die Übersetzung nur der Information dient und im Zweifel die Quellversion die alleine gültige Version ist. Außer natürlich, die Übersetzung ist so schlecht, dass sie als irreführend bezeichnet werden kann.)
Hier noch die Französischer Version der Richtlinie 97/7:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUri ... 07:fr:HTML
(andere Versionen: im Titel hinten das fr durch en oder de ersetzen )
Wenn das Widerrufsrecht komplett übersetzt wurde: ein guter Anhaltspunkt, ob "sauber" gearbeitet wurde, sind immer die Ausnahmen vom Widerrufsrecht (Art. 3 Punkt 2). DIe wurden in der deutschen Version 1:1 aus der EU-Richtlinie übernommen. Zumindest einige der Begrifflichkeiten sollten in der Übersetzung denn auch entsprechend aus der französischen Version der Richtlinie verwendet worden sein.
- pfeffersack
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Re: Übersetzungen deutsch--->französisch
Ich kann mal drüberschauen, kann aber nicht versprechen das das noch am Wochenende passiert.... falls es eilig ist.
- ilsignore
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Re: Übersetzungen deutsch--->französisch
Danke, ich schicke den Text als PM, eilt nicht.
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