Mit Sicherheit.Technokrat hat geschrieben: ↑26. Nov 2018 13:29 Die eBay-AGB sind mir bekannt. Ich denke da gibt es in der Gestaltung/Aufmachung Graubereiche.
Aber, wie war das mit dem Krug und dem Brunnen?
Die Meldung eines Kunden muss nur 1x beim "richtigen" eB-Mitarbeiter landen, der schon die E-Mail-Adresse auf der Rechnung als Werbung sieht.
Flyer, oder Prospekte sind ohne Zweifel Werbung.
Kann man sich aber drüber streiten.
Im Zweifel entscheidet im Falle einer Abmahnung ein Richter.