Wie verhalten sich Gewährleistung und Garantie bei gebrauchter Elektronik?

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Antworten
Amanduz
Beiträge: 364
Registriert: 29. Jan 2019 05:01
Land: Deutschland

Wie verhalten sich Gewährleistung und Garantie bei gebrauchter Elektronik?

Nabend!

Bitte entschuldigt im Vorfeld diese unwissende Frage meinerseits. Ich würde gerne Diskussionen im Vorfeld vermeiden wollen.

Die Frage wäre, wie verhalten sich Gewährleistung und Garantie bei gebrauchter Elektronik?

Ein Beispiel wäre, gäbe aber noch unzählige andere Produkte, die ähnlich behandelt werden können:

Ankauf eines Handys vom privat, welches schon 6 Jahre alt ist, gereinigt und aufbereitet werden soll und dann wieder an den Endkunden soll.

Wie greift hier die Gewährleistung, lässt sich diese ausschließen oder verringern?

Im Endeffekt besitzt ein Gerät mit solch einem Alter definitiv hier oder da Verschleiß, sei es am Akku, Display oder Kamera. Was für uns bei Prüfung gut aussieht, könnten nach 3 Monaten einen Defekt bedeuten und bei solch alten Geräten, wo die Preise eh gering sind >100€, würde sich eine Reparatur nicht lohnen.

Bin für hilfreiche Nachrichten dankbar!

LG


3 Monate gratis Händlerbund
RepoBeepo

Re: Wie verhalten sich Gewährleistung und Garantie bei gebrauchter Elektronik?

Danke für das Wespennest.

Du möchtest Gewährleistung ausschliessen? Als Händler?

Du kannst nur verkürzen, auf minimal 1 Jahr, da lauern möglicherweise aber Fallstricke seit Beginn des Jahres.

Lies hier z.b. nach:

https://www.it-recht-kanzlei.de/neues-k ... 0wurde.%22
Amanduz
Beiträge: 364
Registriert: 29. Jan 2019 05:01
Land: Deutschland

Re: Wie verhalten sich Gewährleistung und Garantie bei gebrauchter Elektronik?

RepoBeepo hat geschrieben: 12. Apr 2022 23:41 Danke für das Wespennest.

Du möchtest Gewährleistung ausschliessen? Als Händler?

Du kannst nur verkürzen, auf minimal 1 Jahr, da lauern möglicherweise aber Fallstricke seit Beginn des Jahres.

Lies hier z.b. nach:

https://www.it-recht-kanzlei.de/neues-k ... 0wurde.%22
Dank dir erstmal für deine Rückmeldung!

Folgendes lese ich hier:

"„§ 442 Kenntnis des Käufers
Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.“

Nach derzeitiger Rechtslage bedeutet dies: Wird ein Mangel transparent in der Artikelbeschreibung angegeben, kann der Käufer wegen dieses Mangels später keine Mängelrechte geltend machen.

Beispiel zur aktuellen Rechtslage bis 31.12.2021:

Online wird ein Smartphone angeboten, welches einen 5cm langen Riss im Display hat. In der Artikelbeschreibung steht u.a. „Das Gerät weist im Display einen 5cm langen Riss auf“.

Rechtsfolge: Der Käufer hat bei Kauf des Geräts keinerlei Mängelrechte gegen den Händler wegen des angegebenen 5cm langen Displayrisses. Der Verkäufer ist dahingehend durch die Erwähnung des Mangels in der Artikelbeschreibung „aus dem Schneider“."

Also.. wenn das Handy nun in der Beschreibung deklariert wird, als mit bestem Gewissen geprüft und aufbereitet, jedoch dann ein deutlicher Hinweis erfolgt auf die lange Lebensdauer des Geräts, sowie mögliche Verschließ, welcher auftreten kann mit der Zeit, so dürfte der Anspruch auf Kürzung auf 1 Jahr legitim sein. Zumindest meine Auffassung.

Würde dennoch bedeuten, für solch niedrigpreisige Elektronik kaum lohnenswert, außer bestimmte schwarze Schafe finden Lücken, um dies irgendwie zu umgehen. Nur wer tut sich den ganzen Stress für 20€ Gewinn an und muss dann noch drum bangen, dass das Gerät mind. 1 Jahr problemlos klappt obwohl der Lebenszyklus schon maximal ausgereizt ist. Vielleich ein zu heißes Pflaster um da einzusteigen.
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information