Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

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marcibet
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Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Hallo,

Mich würde eure Meinung zu einem aktuellen Vorfall interessieren. Ich habe im Internet eine Tennishose gekauft. Habe die Hose daheim probiert, festgestellt dass der Stoff viel zu dick und zu schwer ist, und habe direkt den Widerruf erklärt.

Nachdem ich die Ware retour geschickt habe, kam diese 12 Tage später erneut im Paket zu mir, mit folgendem Begleitschreiben:
IMG_20220714_100417(1).jpg
Die Hose wurde natürlich weder beschädigt noch benutzt. Aufgefallen ist mir bei der wieder erhaltenen Ware, dass das Etikett weg ist (der Plastikhalter des Etiketts ist noch dran, aber das Kartonetikett selber nicht mehr). Kann nicht ausschließen, dass ich das bei der Anprobe abgerissen habe.

Was mich interessiert: Darf der Händler tatsächlich das Widerrufsrecht komplett verweigern?? Ich war immer der Meinung, er darf lediglich einen Wertersatz gelten machen.

Ich habe dem Händler nachdem ich dieses Schreiben erhalten habe eine Mail geschickt in dem ich ausdrücklich erklärt habe dass ich die Ware weder benutzt oder beschädigt habe, und gebeten mir den genauen Grund der Ablehnung zu nennen, zurück kam nur:
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es tut uns sehr leid, aber leider können wir in diesem Fall nichts für Sie tun, da die Reklamation abgelehnt wurde.

Wir verstehen Ihre Enttäuschung darüber, bitten Sie jedoch um Ihr Verständnis dafür.

Mit sportlichen Grüßen,
schöne Grüße


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koshop
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Also wenn du ein eingenähtes Etikett rausgeschnitten hast, dann könnte man das als Beschädigung werten, wenn lediglich ein angeheftetes Kartonetikett fehlt, dann kann das problemlos ersetzt werden. Da könnten sie vielleicht 10 Cent für das Etikett abziehen.

Ist eigentlich eine ziemlich klare Angelegenheit. Gut ist ja auch, dass sie die Hose zurückgeschickt haben, da kannst du noch mal in aller Ruhe den bis auf das Etikett einwandfreien Zustand der Ware dokumentieren.

Widerruf wurde fristgerecht erklärt, Ware wurde zurückgesandt, also Frist für die Erstattung setzen und Bescheid geben daß die Ware zur Abholung bereitliegt bzw. ggf. auf deren Kosten wieder eingesendet werden kann und dann halt klagen.

Dass Ware nicht mehr 100% ist, das ist im Online-Handel Berufsrisiko, große Händler haben da extra Abteilungen für die Wiederaufbereitung, wo die Ware geprüft, ggf. neu etikettiert und verpackt wird.
marcibet
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Natürlich nichts rausgeschnitten, es fehlen nur die kleinen Karton-Etiketten.

Ich finde auch spannend dass die in dem Schreiben zitierten AGB (https://www.tennis-point.at/help-servic ... terms.html) eigentlich gar keine Infos darüber enthalten, so wie im Begleitschreiben aber behauptet wird.

Ja, so ähnlich wie vorgeschlagen wirds auch gemacht (wobei der Sprung mit der Fristsetzung und erneutem Bescheid ausgelassen wurde aufgrund der Mail die ich erhalten habe), liegt bereits beim Anwalt.

Ich war nur verwundert, dass sich ein doch sehr großer Onliner so derart plump und gesetzwidrig verhält, das kann ja locker abgemahnt werden, da das Widerrufsrecht nun mal auf keinen Fall so einfach verweigert werden darf...
webstar
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Echt plumper Versuch sich um das Widerrufsrecht zu drücken. Scheints aber kein Einzelfall zu sein, wenn man sich die Bewertungen anschaut.
Das sich das heutzutage ein Online-Shop noch leisten kann... Wird sich wahrscheinlich schon lohnen wenn Sie bei 7 von 10 Fällen damit durchkommen.
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

webstar hat geschrieben: 14. Jul 2022 11:35 Wird sich wahrscheinlich schon lohnen wenn Sie bei 7 von 10 Fällen damit durchkommen.
Wenn die 3 bei denen sie nicht durchkommen zum RA gehen wohl eher nicht, aber wahrscheinlich macht das auch fast niemand.
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koshop
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Kommt darauf an, wie man das durchzieht...

Widerufsbetrag + 40 EUR Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB + Anwaltskosten + Gerichtskosten, da kommt schon was zusammen.
regalboy
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

koshop hat geschrieben: 14. Jul 2022 13:47 Kommt darauf an, wie man das durchzieht...

Widerufsbetrag + 40 EUR Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 S. 1 BGB + Anwaltskosten + Gerichtskosten, da kommt schon was zusammen.
Die 40,- Euro Verzugspauschale ist doch zusätzlich zu den Zinsen?
Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat ... außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.
marcibet
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Die rs Versicherung hatte mit Nachdruck versucht mit einer Abschlagszahlung von 150% der schadenssumme die inanspruchsname von Leistungen eines Rechtsanwaltes zu verhindern. Da es hier aber auch ums Prinzip geht habe ich abgelehnt und das erste Schreiben sollte mittlerweile zugestellt sein.
kreien
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

marcibet hat geschrieben: 14. Jul 2022 10:26 Mich würde eure Meinung zu einem aktuellen Vorfall interessieren. Ich habe im Internet eine Tennishose gekauft. Habe die Hose daheim probiert, festgestellt dass der Stoff viel zu dick und zu schwer ist, und habe direkt den Widerruf erklärt.

Nachdem ich die Ware retour geschickt habe, kam diese 12 Tage später erneut im Paket zu mir, mit folgendem Begleitschreiben:
Ist mir vor ein paar Jahren vergleichbar mit Sportschuhen für Kinder ähnlich widerfahren:
1× anprobiert, fällt viel zu klein aus, retour gehen lassen, Widerruf wurde abgelehnt, da Artikel angeblich verschmutzt/gebraucht. Scheint in der Branche der Tennispoints, Fußballgötter und Teamsportler eine übliche Masche zu sein. Wenn die Preisunterschiede nicht zu groß sind, bestelle mittlerweile bevorzugt online über die großen Portale (eBay/Amazon) und in der Tat viel secondhand (das kann ich zwar nicht zurückgeben, aber das ist bei den Preisen dann eh egal bzw. verkümmel das weiter).
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

unspektualäres ende dieser angelegenheit nur kurz nach dem Anwaltsschreiben :
Sehr geehrter Herr Dr. Musteranwalt,

wir haben die Zahlung des von Ihnen geforderten Betrags auf das angegebene Konto veranlasst.

Die Ware darf bei Ihren Mandaten verbleiben.

Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Mit sportlichen Grüßen,

Mustermax
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

marcibet hat geschrieben: 22. Jul 2022 13:30 unspektualäres ende dieser angelegenheit nur kurz nach dem Anwaltsschreiben :
Hattest Du was anderes erwartet?
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hissenit
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

marcibet hat geschrieben: 22. Jul 2022 13:30 unspektualäres ende dieser angelegenheit nur kurz nach dem Anwaltsschreiben :
Aus Neugier: Und die Anwaltskosten?
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

marcibet hat geschrieben: 22. Jul 2022 16:46 lächerliche 36eur brutto.
Das klingt gut. Aber das bekommst Du nicht zurück, richtig?
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Das hat natürlich die beklagte bezahlt, schräge frage
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Ah, verstanden. Danke!
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

marcibet hat geschrieben: 22. Jul 2022 13:30 unspektualäres ende dieser angelegenheit nur kurz nach dem Anwaltsschreiben :
Sehr geehrter Herr Dr. Musteranwalt,

wir haben die Zahlung des von Ihnen geforderten Betrags auf das angegebene Konto veranlasst.

Die Ware darf bei Ihren Mandaten verbleiben.

Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Mit sportlichen Grüßen,

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Na also! Geht doch!
Muss denn immer erst geschimpft werden?
Roemer
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

marcibet hat geschrieben: 22. Jul 2022 16:46 lächerliche 36eur brutto.
Österreichischer Discounttarif ?
In D liegt die Mindestgeschäftsgebühr (RVG) bei EUR 90,96 brutto.
marcibet
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

IMG_20220723_102934.jpg
ich vermute der ausgebildete jurist weis was er tut.
welpe
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Roemer hat geschrieben: 23. Jul 2022 09:24
marcibet hat geschrieben: 22. Jul 2022 16:46 lächerliche 36eur brutto.
Österreichischer Discounttarif ?
In D liegt die Mindestgeschäftsgebühr (RVG) bei EUR 90,96 brutto.
Aber nicht wenn es wie beim Inkasso passiert.

Es wurde ja Geld eingefordet und nicht geklagt.
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