Mich würde eure Meinung zu einem aktuellen Vorfall interessieren. Ich habe im Internet eine Tennishose gekauft. Habe die Hose daheim probiert, festgestellt dass der Stoff viel zu dick und zu schwer ist, und habe direkt den Widerruf erklärt.
Nachdem ich die Ware retour geschickt habe, kam diese 12 Tage später erneut im Paket zu mir, mit folgendem Begleitschreiben:
Die Hose wurde natürlich weder beschädigt noch benutzt. Aufgefallen ist mir bei der wieder erhaltenen Ware, dass das Etikett weg ist (der Plastikhalter des Etiketts ist noch dran, aber das Kartonetikett selber nicht mehr). Kann nicht ausschließen, dass ich das bei der Anprobe abgerissen habe.
Was mich interessiert: Darf der Händler tatsächlich das Widerrufsrecht komplett verweigern?? Ich war immer der Meinung, er darf lediglich einen Wertersatz gelten machen.
Ich habe dem Händler nachdem ich dieses Schreiben erhalten habe eine Mail geschickt in dem ich ausdrücklich erklärt habe dass ich die Ware weder benutzt oder beschädigt habe, und gebeten mir den genauen Grund der Ablehnung zu nennen, zurück kam nur:
schöne Grüßevielen Dank für Ihre Nachricht.
Es tut uns sehr leid, aber leider können wir in diesem Fall nichts für Sie tun, da die Reklamation abgelehnt wurde.
Wir verstehen Ihre Enttäuschung darüber, bitten Sie jedoch um Ihr Verständnis dafür.
Mit sportlichen Grüßen,