Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

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Roemer
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Das macht keinen Unterschied. Die Geschäftsgebühr gilt auch außergerichtlich. Offensichtlich ist die Mindestgebühr in AT niedriger.
Zuletzt geändert von Roemer am 23. Jul 2022 10:11, insgesamt 1-mal geändert.


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marcibet
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

gerade nachgesehen ,ist in de genauso 36
Roemer
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Ich korrigiere mich selber. :-)
Bei außergerichtlichen Sachen darf der Anwalt von der Mindestgebühr (nach unten) abweichen.
kreien
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Da hat der Threadersteller gut hinbekommen, klasse :daumenhoch: .

Ist der RA so günstig, weil über eine Rechtsschutzversicherung abgerechnet wurde? (Das hatte ich schon mal bei der VW-Werkstatt bei einem Einbruchschaden). Ich bin wirklich beeindruckt, so billig war das bei mir noch nie. Ich bin selbst privat noch nie unter 200 € gekommen, allein die pauschalen "Schreib-, Kopier- und Kommunikationskosten" sind ja schon immer bei 23,80 € (inkl. MwSt.).

Die günstigste Rechnung, an die ich mich erinnern kann, sieht so aus:
Screenshot_Anwalt_neu.jpg

Ich habe meine neue Adresse mitgeteilt, und wir haben uns im Rahmen einer Ersteinschätzung drei E-Mails ausgetauscht, deren Länge vielleicht jeweils eine viertel DIN-A4-Seite ausmacht. Und da kann ich noch froh sein, weil bei mir die meisten Kanzleien im Rhein-Main-Gebiet Mandate mit geringen Streitwerten pauschal ablehnen ("Wir machen nur Großmandate"), auch die verbraucherschutzaffinen bundesweit agierenden YouTube-Kanzleien hatten augenscheinlich keinen Bock auf meinen privaten Mist.
Roemer
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Die Gegenseite bezahlt und nicht die Versicherung. Und es ist AT.

Ging es bei Deiner Rechnung um eine Privatsache ? Dann wurde (vermutlich) zu hoch abgerechnet, da Erstberatung gedeckelt ist. Das muß man vorher aber auch deutlich kommunizieren.
kreien
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Re: Widerrufsrecht verweigern unter dem Deckmantel "wurde benutzt"

Ob eine Sache superschnell ausgeschrieben ist und der Prozessgegner prompt bezahlt oder man viele Tage später als zweiter Sieger aus einer juristischen Auseinandersetzung rausgeht, ist am Anfang nicht in Stein gemeißelt.

Mein Gedankengang war, dass Herr RA von der Rechtsschutzversicherung die Übernahme der entstehenden Kosten bestätigt bekommt, und wenn es ungut läuft, Gebühren und Auslagen im Zweifel über den Rechtsschutzversicherer ausgeglichen werden. Will sagen, der RA weiß um die Rechtsschutzversicherung des Mandanten und rechnet vielleicht moderater ab? *träum*

Wahrscheinlich wird es so sein, dass es in Österreich einfach besser ist – da gibt es so einige Beispiele (in D wird gequatscht, in Ö gemacht: https://de.wikipedia.org/wiki/Klimaticket).
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