Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

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online-beobachter
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Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

Hallo,

ich wollte mal eure Meinung dazu.
Wenn der Widerruf innerhalb 14 Tagen erklärt wird, die Rücksendung aber erst nach 2 Monaten erfolgt, kann der Widerruf dann abgelehnt werden?

es gibt ja diesen Passus
Zitat:
…..Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren….
Falls ja wäre eine Quelle als Argument Prima...


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koshop
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

Rücksendung nach sechs Monaten: Onlinehändler muss Kaufpreis zurückerstatten
https://www.exali.de/Info-Base/urteil-ruecksendung

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muen ... 80921.html

Wenn man dem Urteil folgt, dann kannst du den Widerruf nicht verweigern, sondern nur ggf. einen Schaden der dir duch die Verspätung entstanden ist geltend machen.
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fossi
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

§ 355 BGB - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

"(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren.
Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren."

Ehrlich?
Ich würde dem Kunden ganz kräftig einen Husten, wenn er (trotz entsprechender Widerrufsbelehrung) erst nach 2 Monaten zurücksendet.

Auf das von koshop genannte Urteil würde ich nichts geben. "Amtsgericht" ist keine echte Referenz. Da werden viele Urteile doch noch gewürfelt...
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

Danke für die Links

@fossi
Das Problem ist nur der Kunde wirkt in seiner Korespondenz sehr Streitsam
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fossi
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

Hunde die am lautesten Bellen, beißen nicht.

Um welchen Warenwert geht es überhaupt?
Selbst wenn der Kunde sein Glück versucht, so dürfte der Streitwert (und somit das Kostenrisiko) vor Gericht vermutlich sehr gering sein, oder?

OK, wegen 5€ Warenwert würde ich da auch keinen riesigen Aufwasch machen. Bei höherer Summe würde der Kunde aber ganz klar auflaufen, was bedeutet: lakonisch den Widerruf aufgrund der Zeit ablehnen, Kommunikation einstellen. Alles Weitere ist zumeist verschenkte Zeit.
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

Es geht um 80EUR, aber es ist halt ein Artikel den ich ungern zurück nehme.
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koshop
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

Also wenn du nicht grade in Münster bist könntest du dein Glück ja mit dem örtlichen Amtsgericht versuchen, bei 80 EUR würde ich es aber eher nicht draufankommen lassen.

Das ist halt mal wieder typisch schlampiger Gesetzgeber. Hat eine Rücksendefrist festgelegt, aber nicht was nach Ablauf der Frist eigentlich passiert.
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fossi
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

Das wäre im äußersten Streitfall eine ganz kleine Amtsgerichtssache, kein Anwaltszwang, i.d.R. als schriftliches Verfahren ohne Anwesenheit der Parteien und bei unter 600€ Streitwert gibt es nichtmal eine Berufungsmöglichkeit: was der Amtsrichter auswürfelt, gilt! (Das ist auch der Grund, weshalb es manchmal zu unlogischen Urteilen kommt. ;) )

Gerichtskosten wären da um die 115€ + ggfs. Anwalt, insofern man das Ding verliert. Gewinnt man, hat der Gegner die Kosten zu tragen.

Die Chance das ein Kunde wirklich eine Klage durchzieht und dann auch noch gewinnt, ist relativ niedrig.
Letztlich muss du das Risiko aber selber für dich einschätzen. :kaffeesmily
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

An welches Gericht muß ich dann, zu dem des Kunden oder - das wären gut 700km entfernt?
Roemer
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

Du hättest Heimspiel, aber mit schlechten Karten.
wup-berlin
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

Bei 80 € wird das eh ein schriftliches Verfahren, so das die Entfernung relativ egal ist.
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

Das muss ich mir dann nochmals durch den Kopf gehen lassen😕
Roemer
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

wup-berlin hat geschrieben: 19. Nov 2021 17:56 Bei 80 € wird das eh ein schriftliches Verfahren, so das die Entfernung relativ egal ist.
Ne, wenn eine Partei es mündlich haben will, wird es mündlich.
kreien
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

wup-berlin hat geschrieben: 19. Nov 2021 17:56 Bei 80 € wird das eh ein schriftliches Verfahren, so das die Entfernung relativ egal ist.
Diesen Automatismus gibt es nicht, es ist genau umgekehrt. In Deutschland gilt bei Gericht immer zunächst der Mündlichkeitsgrundsatz, das schriftliche Verfahren bedarf der Zustimmung beider Parteien, vgl. § 128 ZPO, Abs. 2 Satz 1.

Dazu folgendes Beispiel:
Ich stimme solchen Anträgen aus niedrigen Beweggründen auch mal nicht zu, auch wenn es prozessökonomisch günstiger wäre, damit der Prozessgegner eine Chance hat Deutschland kennenzulernen, und daher mussten auch diese großartigen Menschen, hier vor der zufällig anwesenden Presse ihren brillanten Vortrag öffentlich abliefern: https://www.op-online.de/offenbach/proz ... 21487.html. Bei dem Streitwert hat die obsiegende Partei aus diversen Gründen bös draufgezahlt, denn ich bin juristischer Laie und mein Schriftsatz ist leider sehr umfangreich. Ach ja, nach weiteren Unregelmäßigkeiten hat die BNetzA übrigens beim Anbieter die CbC-Vorwahl endgültig abgeschaltet, vgl. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vpo ... 01048.html.

Warnung:
5.000 % Preiserhöhung nachdem man sich als günstigster Anbieter in Portalen hat listen lassen, ... das gibt es sonst wahrscheinlich nur bei illegalem Drogen- oder Waffenhandel, mit dem Unterschied, dass der Anbieter dann eher nicht zum AG latscht, um seine Missetaten decken zu lassen. Call-by-Call ist durchsetzt von unseriösen Protagonisten und quasi tot, mein Spezi macht jetzt übrigens in Energieanbieterwechsel weiter, verarscht dort die Leute und sammelt schlechte Presse nebst entsprechenden Bewertungen – also schön vorsichtig bleiben, auch wenn die Strom- und Gaspreise hoch sind.
Schreiber Ling
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

Der Gesetzgeber war nicht schlampig; er musste nicht extra regeln, was passiert, wenn die Frist verstreicht. Dafür gibt es schon die allgemeinen Regeln: eben, wenn dem denn so ist, Anspruch auf Schadensersatz – ist das nicht grundsätzlich auch passend? Daher würde ich auch die Entscheidung des Amtsgerichts nicht kleinreden (übertrieben fürchten muss man Amtsgerichte natürlich trotzdem auch wieder nicht, ja :D); das ist technisch gesehen eine ziemlich simple Sache.

Schwieriger wäre, wenn man sich an Tricks versuchen will, irgendwie behauptet, der andere hätte das alles bewusst geplant, oder der Schaden wäre soundso hoch oder was man sich so ausdenken möchte. Man kann natürlich immer sein Glück vor den Gerichten suchen oder damit drohen, und manchmal freilich auch mit Erfolg.
kreien
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

Schreiber Ling hat geschrieben: 19. Nov 2021 22:06 Daher würde ich auch die Entscheidung des Amtsgerichts nicht kleinreden (übertrieben fürchten muss man Amtsgerichte natürlich trotzdem auch wieder nicht, ja :D); das ist technisch gesehen eine ziemlich simple Sache.
Blöderweise kann man bei so niedrigen Streitwerten nicht in Berufung gehen, vgl. § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, daher ist die Sicht der Dinge eines Amtsrichters, der sich auslastungsbedingt und unmotiviert nur wenige Minuten mit einem Sachverhalt befassen kann, recht abschließend. Es sei denn, du beantragst aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung und Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung des Falls die Zulassung einer Berufung während des AG-Prozesses als Option für eine zweite Runde. Dann beim LG und nur mit Anwalt. Funktioniert ganz gut, habe ich gemacht. Das Dumme ist nur, es verliert sich mit Anwalt in der zweiten Runde, auch wieder als zweiter Sieger, leider deutlich teurer. saufen
natufab
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

Vielleicht hilft das hier: Ein ähnlich gelagerter Fall:
small-talk-allgemeine-ecommerce-haendle ... c0f4e18791

Der Fall war nach einem Mailwechsel und Verweis auf die rechtssituation erledigt.
Schreiber Ling
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Re: Widerruf und verspätete Rücksendung nach 2 Monaten

@kreien Mit "technisch gesehen simple Sache" meinte ich die Rechtslage, weshalb ich die oben zitierte Entscheidung also nicht allein deswegen kleinreden würde, "nur" weil sie von einem Amtsgericht stammt. Auch das "Fürchten" war darauf bezogen; nicht darauf, dass man natürlich, wenn man selbst vor einem Amtsgericht steht, tatsächlich auch eine mehr oder weniger abschließende Entscheidung bekommen kann, das stimmt natürlich^^

@naturfab Der Fall dort scheint nicht davon zu handeln, dass jemand zwar zu spät versendet, aber rechtzeitig den Widerruf erklärt hat. Mehr eine missglückte Gewährleistungsgeschichte. Zu abweichende Abweichungen :D
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