Hallo,
angekommen Endkunde K lässt sich, als er ein Verkaufsangebot auf einer bekannten Onlineplattform gesehen hat, von einem 300 km entfernten stationär und online verkaufenden Geschäft G ein Angebot für diesen Gegenstand wie z. B. beispielhaft Auto A machen.
Nach Erhalt des Angebot fährt Kunde K zu Gund schaut sich das Auto inkl. Probesitzen, aber ohne Probefahrt, an.
Nach reichlichem Überlegen bestellt er eine gewisse Zeit später das Auto A per Email und holt es danach per Barzahlung ab.
Hat der Kunde ein Widerrufsrecht, oder könnte er es durch den Besuch und die Besichtigung beim Autohaus verwirkt haben?
Viele Grüße
Johannes
Widerruf im Onlineshop nach persönlicher Begutachtung möglich?
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Re: Widerruf im Onlineshop nach persönlicher Begutachtung möglich?
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... aeren-5117
Ziemlich sicher Widerrufsrecht vorhanden. Die Kaufentscheidung ist zuhause gefallen, jedenfalls wird er das im Zweifel behaupten. Auch die fehlende Probefahrt dürfte darauf hinauslaufen.
Ziemlich sicher Widerrufsrecht vorhanden. Die Kaufentscheidung ist zuhause gefallen, jedenfalls wird er das im Zweifel behaupten. Auch die fehlende Probefahrt dürfte darauf hinauslaufen.
Re: Widerruf im Onlineshop nach persönlicher Begutachtung möglich?
Seit wann ist der Ort der Kaufentscheidung wichtig ?
Entscheidend ist wo der Kaufvertrag zustande kommt. Und dau gehören zwei Personen.
Hat der Händler die Bestellmail schriftlich bestätigt, liegt ein Widerrufsrecht vor.
Fand die Bestätigung erst im Laden statt - quasi (nach Diskussion) mit Geldannahme, darf man durchaus von einem Offlinekauf ausgehen. Schließlich hat der Käufer sich dem Checkout der Platform offensichtlich verweigert. War ihm wohl zu risikoreich.
Entscheidend ist wo der Kaufvertrag zustande kommt. Und dau gehören zwei Personen.
Hat der Händler die Bestellmail schriftlich bestätigt, liegt ein Widerrufsrecht vor.
Fand die Bestätigung erst im Laden statt - quasi (nach Diskussion) mit Geldannahme, darf man durchaus von einem Offlinekauf ausgehen. Schließlich hat der Käufer sich dem Checkout der Platform offensichtlich verweigert. War ihm wohl zu risikoreich.
Re: Widerruf im Onlineshop nach persönlicher Begutachtung möglich?
Der Bestelort ist von mir doch unstreitig mit Online genannt worden.Roemer hat geschrieben: ↑19. Nov 2021 15:13 Seit wann ist der Ort der Kaufentscheidung wichtig ?
Entscheidend ist wo der Kaufvertrag zustande kommt. Und dau gehören zwei Personen.
Hat der Händler die Bestellmail schriftlich bestätigt, liegt ein Widerrufsrecht vor.
Fand die Bestätigung erst im Laden statt - quasi (nach Diskussion) mit Geldannahme, darf man durchaus von einem Offlinekauf ausgehen. Schließlich hat der Käufer sich dem Checkout der Platform offensichtlich verweigert. War ihm wohl zu risikoreich.
Wobei unabhängig davon doch der Bestellort auch "online" sein kann OHNE Widerrufsrecht, wenn man z. B. Ins lokale Autohaus geht, sich dort ein Auto anschaut und dann zuhause eine Email schreibt: Kaufe das gerade angeschaute Auto.?
Re: Widerruf im Onlineshop nach persönlicher Begutachtung möglich?
Warum fragst Du dann überhaupt ?regalboy hat geschrieben: ↑19. Nov 2021 18:32Der Bestelort ist von mir doch unstreitig mit Online genannt worden.Roemer hat geschrieben: ↑19. Nov 2021 15:13 Seit wann ist der Ort der Kaufentscheidung wichtig ?
Entscheidend ist wo der Kaufvertrag zustande kommt. Und dau gehören zwei Personen.
Hat der Händler die Bestellmail schriftlich bestätigt, liegt ein Widerrufsrecht vor.
Fand die Bestätigung erst im Laden statt - quasi (nach Diskussion) mit Geldannahme, darf man durchaus von einem Offlinekauf ausgehen. Schließlich hat der Käufer sich dem Checkout der Platform offensichtlich verweigert. War ihm wohl zu risikoreich.
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