Guten Abend zusammen,
nachdem ich mich nun um einen Steuerberater, eine vernünftige Buchhaltung, Verpackungslizenz und einige weitere rechtliche Dinge gekümmert habe, habe ich mich dem Thema WEEE - Registrierung gewidmet.
Wenn ich es soweit richtig verstanden habe darf ein Hersteller seine Elektrogeräte nur dann verkaufen, wenn er diese Geräte im jeweiligen EU-Land WEEE-Registriert hat.
Erfolgt die Registrierung seitens des Herstellers nicht, dann springt automatisch der Händler, anstelle des Herstellers, ein und muss das Gerät WEEE-Registrieren.
Sprich ich muss bei jedem Artikel, den ich auf eBay verkaufen möchte, prüfen ob dieser durch den Hersteller in DE registriert wurde. Ist dem nicht der Fall dann darf ich das Gerät ohne eigenständige Registrierung nicht verkaufen, richtig?
Ich habe mir einmal den Spaß gemacht und auf Amazon nach einigen eher unbekannten Marken geschaut. Da finde ich z.B. Kaffeemaschinen der Marke Cecotec
https://www.amazon.de/Cecotec-Kaffeemas ... 79&sr=8-13
Angenommen ich möchte eine solche Maschine in meinem eBay-Shop verkaufen, dann gehe ich ins ear-Portal und suche unter Marke nach "Cecotec"
Die Suchanfrage liefert mir 6 Ergebnisse:
Unter der Auswahl finde ich nun weder den Hersteller (vorausgesetzt get-r-right ist nicht der Hersteller, nur woher weiß ich sowas, Markenname muss ja nicht zwingend der Hersteller sein?) noch Amazon.
Heißt doch, dass Amazon das Gerät eigentlich nicht verkaufen dürfte, oder sehe ich das falsch? Oder beispielsweise meine Kopfhörer die ich grade verwende.
Diese sind von "Master & Dynamic" im Register taucht z.B. Amazon auf, der Hersteller selbst nicht. (Außer er ist für mich als Hersteller nicht erkennbar)
Kaufland bietet diese Kopfhörer z.B. jedoch auch an, taucht aber in der List nicht auf.
Heißt das selbst Kaufland wäre demnach abmahngefährdet?
Eine weitere Sache verstehe ich ebenfalls nicht: Taucht der Hersteller eigenständig im Register auf, weshalb gibt es dann zusätzliche Registrierungen für einzelne Händler? Diese Registrierung ist doch dann eigentlich nicht notwendig und kostet doch nur zusätzlich Geld.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand etwas Licht ins Dunkle bringen würde.
Bei mir gehts lediglich um Umsatz für einen Kleinunternehmer und dementsprechend geringe Gewinne. Insb. deshalb kann ich mir eine Ablehnung erst recht nicht leisten.
Ansonsten ein schönes Wochenende!
WEEE - Registrierung - Ich blicke nicht durch.
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Re: WEEE - Registrierung - Ich blicke nicht durch.
Schau mal die letzten beiden Zeilen der Liste an. Das dürfte die Registrierung durch den Hersteller sein, der dafür einen Dienstleister nutzt.
Re: WEEE - Registrierung - Ich blicke nicht durch.
Okay, danke! Aber generell ist meine Auffassung des Themas ansonsten korrekt? Und warum registrieren die anderen 3 Unternehmen eigenständig, wenn der Hersteller das doch bereits übernommen hat, ist doch überflüssig?
Re: WEEE - Registrierung - Ich blicke nicht durch.
Wenn die eigenständig nach Deutschland einführen, dann müssen die Händler selbst registrieren, dann gilt die Registrierung des Herstellers nicht. Der weiß ja in dem Fall gar nicht, dass seine Geräte in Deutschland verkauft werden und dass er für diese Abgaben zahlen müsste.
Die WEEE des Herstellers gilt nur für Geräte, die über den offiziellen deutschen Vertriebskanal in den deutschen Markt gekommen sind. Die WEEE gilt nicht europaweit. Ein in Frankreich von einem offiziellen französischen Großhändler bezogenes Gerät ist in Frankreich registriert, nicht in Deutschland. Verkauft ein Händler dieses Gerät dann in Deutschland, muss der Händler selbst das Geräte bei der Stiftung EAR registrieren. Das gleiche gilt übrigens auch für die Urheberrechtsabgabe bei Datenträgern.
Die WEEE des Herstellers gilt nur für Geräte, die über den offiziellen deutschen Vertriebskanal in den deutschen Markt gekommen sind. Die WEEE gilt nicht europaweit. Ein in Frankreich von einem offiziellen französischen Großhändler bezogenes Gerät ist in Frankreich registriert, nicht in Deutschland. Verkauft ein Händler dieses Gerät dann in Deutschland, muss der Händler selbst das Geräte bei der Stiftung EAR registrieren. Das gleiche gilt übrigens auch für die Urheberrechtsabgabe bei Datenträgern.
Re: WEEE - Registrierung - Ich blicke nicht durch.
Die Frage ist über welche Kanäle Du die Ware beziehst, denn die Verantwortung für die Registrierung "fällt die Treppe hinunter":
- Wenn Dein Lieferant registriert ist ist alles o.k.
- Wenn Dein Lieferant nicht registriert ist, Dir aber nachweisen kann dass sein Vorlieferant (z.B. der Hersteller) registriert ist, ist auch alles o.k.
- Sonst musst Du dich registrieren.
Im Bedarfsfall musst Du halt nachweisen können, dass jedes einzelne von Dir verkaufte Stück registriert wurde. Ich habe dazu von allen meinen Lieferanten, soweit sie nicht in der Datenbank zu finden waren, eine entsprechende Erklärung eingeholt. Kann der Nachweis nicht erbracht werden wird's böse teuer, ich habe eine vierstellige Strafe bezahlt, ein (größerer) Wettbewerber hoch fünfstellig.
In Deutschland registrierte Ware darfst Du aber nicht ohne weiteres in der EU verkaufen, dazu müsste genau dieses Exemplar im Empfängerland registriert sein. Du müsstest in jedem Land die Registrierung durchführen und entsprechende Meldungen abgeben. Das erledigen am einfachsten Dienstleister
Da ich das nicht leisten kann/will ist unser Shop so aufgesetzt dass WEEE2-Artikel nicht in die EU verkauft werden können. Albanien ja, Italien nein.
Ein Verstoß wäre in dem jeweiligen Land übrigens auch ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Entsprechende Fälle sind wohl in Österreich vorgekommen.
- Wenn Dein Lieferant registriert ist ist alles o.k.
- Wenn Dein Lieferant nicht registriert ist, Dir aber nachweisen kann dass sein Vorlieferant (z.B. der Hersteller) registriert ist, ist auch alles o.k.
- Sonst musst Du dich registrieren.
Im Bedarfsfall musst Du halt nachweisen können, dass jedes einzelne von Dir verkaufte Stück registriert wurde. Ich habe dazu von allen meinen Lieferanten, soweit sie nicht in der Datenbank zu finden waren, eine entsprechende Erklärung eingeholt. Kann der Nachweis nicht erbracht werden wird's böse teuer, ich habe eine vierstellige Strafe bezahlt, ein (größerer) Wettbewerber hoch fünfstellig.
In Deutschland registrierte Ware darfst Du aber nicht ohne weiteres in der EU verkaufen, dazu müsste genau dieses Exemplar im Empfängerland registriert sein. Du müsstest in jedem Land die Registrierung durchführen und entsprechende Meldungen abgeben. Das erledigen am einfachsten Dienstleister
Da ich das nicht leisten kann/will ist unser Shop so aufgesetzt dass WEEE2-Artikel nicht in die EU verkauft werden können. Albanien ja, Italien nein.
Ein Verstoß wäre in dem jeweiligen Land übrigens auch ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Entsprechende Fälle sind wohl in Österreich vorgekommen.
Re: WEEE - Registrierung - Ich blicke nicht durch.
Danke für den Hinweis, haben die paar Uhren im Shop mal angepasst und alles außer Deutschland ausgegrenzt. Auch wir hatten bereits mit einer Abmahnung im Bezug auf die WEEE zu tun. Nochmal so einen Mist brauchen wir nicht. Da verzichten wir auf die paar € ins Ausland.Woody-HH hat geschrieben: ↑16. Mai 2021 14:12 Die Frage ist über welche Kanäle Du die Ware beziehst, denn die Verantwortung für die Registrierung "fällt die Treppe hinunter":
- Wenn Dein Lieferant registriert ist ist alles o.k.
- Wenn Dein Lieferant nicht registriert ist, Dir aber nachweisen kann dass sein Vorlieferant (z.B. der Hersteller) registriert ist, ist auch alles o.k.
- Sonst musst Du dich registrieren.
Im Bedarfsfall musst Du halt nachweisen können, dass jedes einzelne von Dir verkaufte Stück registriert wurde. Ich habe dazu von allen meinen Lieferanten, soweit sie nicht in der Datenbank zu finden waren, eine entsprechende Erklärung eingeholt. Kann der Nachweis nicht erbracht werden wird's böse teuer, ich habe eine vierstellige Strafe bezahlt, ein (größerer) Wettbewerber hoch fünfstellig.
In Deutschland registrierte Ware darfst Du aber nicht ohne weiteres in der EU verkaufen, dazu müsste genau dieses Exemplar im Empfängerland registriert sein. Du müsstest in jedem Land die Registrierung durchführen und entsprechende Meldungen abgeben. Das erledigen am einfachsten Dienstleister
Da ich das nicht leisten kann/will ist unser Shop so aufgesetzt dass WEEE2-Artikel nicht in die EU verkauft werden können. Albanien ja, Italien nein.
Ein Verstoß wäre in dem jeweiligen Land übrigens auch ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. Entsprechende Fälle sind wohl in Österreich vorgekommen.
Re: WEEE - Registrierung - Ich blicke nicht durch.
Kannst eventl. mal Zahlen nennen? Wie hoch 4-stellig, bei welcher Masse/Umsatz? Würde mich interessieren, da mich das mal ein paar schlaflose Nächte gekostet hatte. Ich selbst hatte mal eine Anzeige vom Bundesamt für Umwelt mit einer Androhung bis zu 100.000 €. Hatte sich dann aber aufgeklärt, da alles korrekt registriert war. Der Bearbeiter hatte sich schlicht nicht die Mühe gemacht, die Hersteller (standen jeweils im Titel und Beschreibung des Angebotes) in der Datenbank zu suchen. Die hatten nur nach mir gesucht.
Re: WEEE - Registrierung - Ich blicke nicht durch.
Ist Jahre her, kriege ich so nicht mehr zusammen. Strafe war bei mir auf jeden Fall höher als der Gewinn, der mit den Artikeln gemacht wurde.
Re: WEEE - Registrierung - Ich blicke nicht durch.
Aber wie berechnen die die Strafe? Anhand der verkauften Anzahl? Am Gewinn? Am Ermessen des Bearbeiters?
Re: WEEE - Registrierung - Ich blicke nicht durch.
Hat mich jetzt auch mal interessiert. Hab ich also (bisher nur kurz und oberflächlich) recherchiert und bin hierauf gestoßen:
Umweltbundesamt - Umweltordnungswidrigkeiten und Umweltstraftaten
Und von dort über die "Links" direkt neben dem Text u. a. (ein Ergebnis von vielen, mal exemplarisch rausgepickt) unter der Linkbezeichnung "Bußgeldkatalog Berlin" hierauf (PDF): Amtsblatt für Berlin, 69. Jahrgang Nr. 46, Ausgegeben zu Berlin am 8. November 2019 --> dort unter
"Veröffentlichungen" --> Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz steht auf Seite 15 die
Im Allgemeinen Teil wird es unter PunktAllgemeine Anweisung über den Bußgeldkatalog
zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
im Bereich des Umweltschutzes
- Neufassung -
dann schon konkreter, was die Berechnungsgrundlagen betrifft.6. Grundsätze für die Erhöhung oder Ermäßigung der Regel- und Rahmensätze
sowie für die Konkretisierung von Rahmensätzen
Und wenn ich das, was dort alles so steht, mir in Zahlen vorstelle ... nun ... das kann arg "happich" werden. Also, liebe Mitbewerber, zieht euch schon mal warm an! Noch hab ich Zeit (na ja, nicht wirklich, erzähl ich euch aber nicht ) und einen Wettbewerbsnachteil ...
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