Wechsel Newsletteranbieter - rechtlich erlaubt?

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Wollomo
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Wechsel Newsletteranbieter - rechtlich erlaubt?

Servus in die Runde.
Gerade bin ich dabei meinen Newsletteranbieter zu wechseln. Der alte Anbieter ist mir auf Dauer dann doch etwas zu teuer geworden bzw. ich schöpfe bei weitem nicht die Möglichkeiten aus. Grundsätzlich spielt der Grund aber keine Rolle.

Meine Kunden haben sich bisher ausschließlich über das Newsletterformular auf meiner Homepage registriert. Der Kunde gibt die E-Mail Adresse ein, erhält im Anschluss eine automatische Mail und bestätigt nochmal die Anmeldung.
Standardmäßig sind beim alten und auch neuen Anbieter die Links zum abbestellen in jedem Newsletter integriert.

Technisch funktioniert der Umzug durch Export der Adressliste einwandfrei, zumindest mit den 4 Mail eigenen Mail Adressen.
Nun drängt sich jedoch die Frage auf, ob es rechtlich so einfach möglich ist von Anbieter A zu B zu wechseln ohne den Kunden bescheid zu geben.

Wie würdet ihr das handhaben?


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koshop
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Re: Wechsel Newsletteranbieter - rechtlich erlaubt?

Normalerweise funktioniert das ja so: Du bist der Anbieter des Newsletters und die haben den Newsletter bei dir abonniert. Der Dienstleister ist dein "verlängerter Arm" und du hast ja normalerweise einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit diesem. (Meist ganz automatisch, wenn du dein Konto dort eröffnest). Insofern kannst du selbstverständlich ohne Probleme den Anbieter wechseln. Die Daten hast du erhoben, der Dienstleister war nur dein Erfüllungsgehilfe.

Du musst nur bei der Wahl des neuen Dienstleisters wieder darauf achten, dass alle Datenschutzvorgaben erfüllt sind.
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Wolkenspiel
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Re: Wechsel Newsletteranbieter - rechtlich erlaubt?

Du kannst natürlich wechseln, haben wir auch schon dreimal gemacht.
Wollomo
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Re: Wechsel Newsletteranbieter - rechtlich erlaubt?

Danke dir für die schnelle Antwort!
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