Mein Inkassounternehmen konnte mehrere Schuldner nicht zum zahlen bewegen.
Es sind Beträge bis 50 Euro.
Was macht Ihr in so einem Fall?
Möchte keinen Rechtsanwalt beauftragen, da das ja auch wieder Geld kostet (und ich bleibe auch auf den Kosten sitzen).
Was kommt nach Inkasso?
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Re: Was kommt nach Inkasso?
Wir haben mal Anzeigen wegen Betrug erstattet das hat dann in 50% der Fälle sofort gefruchtet und bei 30 % kamen Anrufe wegen Ratenzahlung der Rest hat sich dann nach einem Jahr gemeldet weil er angeblich im Knast war.
Re: Was kommt nach Inkasso?
Gerichtliches Mahnverfahren oder Anzeige oder Forderung abschreiben.
Außerdem Shop-Verbot aussprechen (Hausrecht) und möglichst sperren bzw. aufpassen, dass diese Kandidaten nicht unter anderer E-Mail-Adresse/Namen wieder bestellen. Kann man natürlich nicht 100 % verhindern, aber machmal klappts doch.
Außerdem Shop-Verbot aussprechen (Hausrecht) und möglichst sperren bzw. aufpassen, dass diese Kandidaten nicht unter anderer E-Mail-Adresse/Namen wieder bestellen. Kann man natürlich nicht 100 % verhindern, aber machmal klappts doch.
- lallekalle
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Re: Was kommt nach Inkasso?
Wenn Du von dem Inkasso eine Rückinfo zu den Bonitätsdaten erhälst (z.B. Kunde hat die VA abgegeben) dann kannst du es ja entscheiden. In der Regel gerade bei Beträgen bis 50 EUR lohnt sich eine Nachverfolgung wenn das Inkasso nicht erfolgreich war nicht mehr. Ein gutes Inkassounternehmen bietet zumindest dem Schuldner Teilzahlungsmöglichkeiten oftmals auch mit einem teilweisen Erlass der Inkassokosten bei Sofort-Zahlung.
Du kannst theoretisch eine Strafanzeige stellen (=Aufwand, wird zu 95% eingestellt) - oder das Gerichtliche Mahnverfahren einleiten, hier hast du jedoch weitere Kosten von mind 32 EUR.
Einen Rechtsanwalt würde ich nicht beauftragen, da dieser nämlich die RA-Gebühren immer bekommt - entweder vom Schuldner (wenn Inkasso erfolglos dann wird der Schuldner bei einem RA-Schreiben auch nicht zahlen) - oder dann in dem Falle der Nichtzahlung vom Schuldner von Dir.
Wenn man zuviel Zeit hat und das ganze verfolgen möchte, würde ich wie folgt vorgehen:
- Bonitätsauskunft einholen (Bürgel, Creditsafe gibts die ab ca. 1.50 EUR). Wenn harte Negativmerkmale die vor dem Kauf auf Rechnung bestanden, dann Strafanzeige stellen (wird dennoch oftmals eingestellt) mit vermerk auf die Negative Zahlungshistorie. Wenn Bonitätsauskunft ohne harten Negativmerkmale das GMV beauftragen.
Du kannst theoretisch eine Strafanzeige stellen (=Aufwand, wird zu 95% eingestellt) - oder das Gerichtliche Mahnverfahren einleiten, hier hast du jedoch weitere Kosten von mind 32 EUR.
Einen Rechtsanwalt würde ich nicht beauftragen, da dieser nämlich die RA-Gebühren immer bekommt - entweder vom Schuldner (wenn Inkasso erfolglos dann wird der Schuldner bei einem RA-Schreiben auch nicht zahlen) - oder dann in dem Falle der Nichtzahlung vom Schuldner von Dir.
Wenn man zuviel Zeit hat und das ganze verfolgen möchte, würde ich wie folgt vorgehen:
- Bonitätsauskunft einholen (Bürgel, Creditsafe gibts die ab ca. 1.50 EUR). Wenn harte Negativmerkmale die vor dem Kauf auf Rechnung bestanden, dann Strafanzeige stellen (wird dennoch oftmals eingestellt) mit vermerk auf die Negative Zahlungshistorie. Wenn Bonitätsauskunft ohne harten Negativmerkmale das GMV beauftragen.
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Re: Was kommt nach Inkasso?
Wie ist denn die generelle Erfolgsquote des Inkassos in Deinem Fall. Wenn das generell immer schlecht aussieht, würde ich die unbezahlten und mehrmals angemahnten sammeln und dann an ein Forderungsmanagement verkaufen. Da kommt zwar nicht viel zusammen, aber mehr als eine Null, wie jetzt in diesem Fall. Verkaufen kann man einen fruchtlosen Inkassoversuch aber nicht mehr, das nimmt dir niemand ab. Bzw. kann ich mich von meinen wenigen Fällen früher erinnern, dass man auch direkt an das Inkassounternehmen verkaufen konnte.
Re: Was kommt nach Inkasso?
Ich bin bei Eurotreuhandinkasso und die Erfolgsquote ist eher gering. Sie liegt bei ca. 30%. Wahrscheinlich werde ich das Unternehmen wechseln.
Hat jemand einen Tipp?
Für Rechnungen bis 50 Euro werde ich wohl Strafanzeige stellen und bei höheren Summen das Gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Habe gesehen, dass man das Formular online ausfüllen kann. Wie sind da die Kosten?
Hat jemand einen Tipp?
Für Rechnungen bis 50 Euro werde ich wohl Strafanzeige stellen und bei höheren Summen das Gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Habe gesehen, dass man das Formular online ausfüllen kann. Wie sind da die Kosten?
Re: Was kommt nach Inkasso?
Hatte noch nicht das "Vergnügen", aber ist sicher nur eine Frage der Zeit bist der 1. Onlinekunde unberechtigt etwas zurückbucht.
Habe daher aktuell nur eine allgemeine Frage:
Macht es im Nichtzahlerfall einen Unterschied ob man eine Strafanzeige oder direkt einen Strafantrag stellt?
Da gab es doch irgendwie einen Unterschied: Anzeige kann eher wegen Geringfügigkeit eingestellt werden und bei einem Strafantrag wurde die Absicht erklärt, dass es auf jeden Fall verfolgt werden soll.
Kann aber auch gut sein, dass ich da einem landläufigen Irrtum aufgesessen bin.
Kann eventuell jemand etwas Licht ins Dunkel bringen?
Aktuell wäre halt meine (Laien-)Meinung, dass es in so einem Fall besser wäre Strafantrag zu stellen, da dieser nicht so einfach eingestellt werden kann wie eine Strafanzeige.
Habe daher aktuell nur eine allgemeine Frage:
Macht es im Nichtzahlerfall einen Unterschied ob man eine Strafanzeige oder direkt einen Strafantrag stellt?
Da gab es doch irgendwie einen Unterschied: Anzeige kann eher wegen Geringfügigkeit eingestellt werden und bei einem Strafantrag wurde die Absicht erklärt, dass es auf jeden Fall verfolgt werden soll.
Kann aber auch gut sein, dass ich da einem landläufigen Irrtum aufgesessen bin.
Kann eventuell jemand etwas Licht ins Dunkel bringen?
Aktuell wäre halt meine (Laien-)Meinung, dass es in so einem Fall besser wäre Strafantrag zu stellen, da dieser nicht so einfach eingestellt werden kann wie eine Strafanzeige.
Re: Was kommt nach Inkasso?
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
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