Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

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daytrader
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Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Moin,

ich habe eine Vorladung als Zeuge vor Gericht erhalten.

Zum Hintergrund:

Vor ziemlich genau einem Jahr habe ich Anzeige erstattet. Ich hatte einen techn. Artikel (Warenwert ein paar Hunnis) versendet, der auch gleich am nächsten Tag ankam und für dem sofort eine Rückgabe eröffnet wurde. Der Artikel kam versifft, und nicht mehr funktionierend in einem Karton ohne Seriennummer zurück. Nur noch Schrott. Ich habe ihm Gelegenheit gegeben sich zu äußern. Er stritt alles ab, also habe ich Anzeige erstattet. Ebay hat das im Übrigen auch verlangt oder ich hätte das Geld nicht wieder gesehen.

Hier wurde wohl alt gegen neu getauscht oder sowas in der Art.

- Der Karton wurde von mir gescannt um den Lieferschein abzuarbeiten und die Seriennummer wurde abgescannt und in die Rechnung eingefügt. Also der Karton ohne Seriennummer zurück kam, war mir schon alles klar. Auch der EAN Code fehlt. Ich hätte also weder die Seriennummer, noch den EAN Code scannen können, was ich aber getan habe. Er stellte sich blöd und wüsste nicht welche Seriennummer das Gerät hat (steht auf Rechnung ). Es ist also definitiv nicht der Karton den ich versendet habe.

- Die ganze Rückgabe war "unecht". Jedem dem ich so ein versifftes und defektes Teil gesendet hätte, hätte ein Fass aufgemacht, mir vorgeworfen gebrauchte Ware gesendet zu haben, Retourenschein gefordert etc. Hier nichts dergleichen, selbst Porto hat er getragen.

Ich bin erstmal froh, dass den Artikel etc. noch aufbewahrt habe. Ich dachte schon die Anzeige sei im Sande verlaufen und wollte schon alles weghauen. Ich habe 1 Jahr lang nichts davon gehört und bislang wurde eh immer alles eingestellt.

Ich habe also beim Gericht angerufen. Er hat halt Einspruch eingelegt, daher die Verhandlung. Es werden er, sein Anwalt und der Richter anwesend sein.

Soweit alles klar. Im Prinzip finde ich es auch nicht schlimm nach fast 20 Jahren mal diese Erfahrung zu machen und sowas mal zu erleben.

Aber meine Probleme / Fragen. Ich bin in Gerichtsangelegenheiten absolut jungfräulich, habe noch nie ein Gericht von innen gesehen. Entsprechend unangenehm ist es mir, vor dem Typen und seinem Anwalt zu sprechen. Sein Anwalt kann ja eigentlich nichts anderes tun, als das Ding irgendwie umzudrehen und mir zu unterstellen, dass ich das so versendet habe oder ihn in die Pfanne hauen will. Es wird also sicher nicht schön.

Jetzt überlege ich mir einen Anwalt zu nehmen? Oder ist das übertrieben? Meine Gedanken sind, dass ich die Kosten dafür eh nicht wiederbekomme. Ich kann quasi nichts beweisen, nur meine Aussagen mit der Seriennummer etc. Als Einzelkämpfer habe ich natürlich keine Zeugen. Ich vermute daher, dass es eingestellt wird, da Aussage gg. Aussage steht. Wer trägt dann überhaupt die Kosten für seinen Anwalt?


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Rennschnecke
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Einen Anwalt würde ich nicht nehmen, wozu auch? Das Gericht verhandelt die Strafsache gegen den Angeklagten, welchen Du angezeigt hast.
Das Geld hast Du ja von eBay wiederbekommen, sonst müsstest Du zivilrechtlich vorgehen, wofür ein Anwalt notwendig wäre.

Klar, der Anwalt wird natürlich versuchen, dass ganze zu drehen. Dafür wird er schließlich bezahlt. Einfach sachlich alles erklären, nichts hinzudenken und wenn Du irgendwas nicht weißt, dann es auch so sagen.
Stellen Anwälte Fragen, wissen sie meistens schon die Antwort und hoffen, dass Du etwas gegenteiliges erzählst, um Deine Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen.

Die Kosten des Anwalts zahlt der Angeklagte, bei einem Freispruch die Staatskasse oder wenn er eh keine Kohle hat, dann "wir alle".
HT2019
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Sein Anwalt wird sicherlich durch die Rechtschutz bezahlt, hat ja mittlerweile jeder.
Ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, das kann sonst schnell in die Hose gehen.
Wenn du den Artikel noch hast perfekt. Aufgrund des geringen Zeitraums lässt ich ja nachvollziehen, dass der Artikelzustand nicht der angeblichen Nutzungsdauer entspricht.
Das mit der Seriennummer ist sicherlich auch ein Punkt, wobei der Käufer ja nicht im Originalkarton zurück senden muss.
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koshop
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Also ich war mal vor Gericht als Zeuge/Geschädigter wegen einer Kundin, die Ihre Lastschriften zurückgehen lassen hat. Ich hab nicht viel mehr gemacht als mir noch mal die dazugehörigen Daten und den Ablauf anzuschauen.

Fragen hat mir nur der Richter gestellt. Der Anwalt hatte keine Fragen. Das läuft auch nicht so ab wie im Fernsehen, mit Kreuzverhör oder so. War eigentlich auch recht entspannte Atmosphäre, für Richter, Staatsanwalt und Anwalt ist das ja nur Routine, angespannt war nur die Angeklagte. Zuschauer sind normalerweise auch keine da, wenn nicht grade eine Schulklasse einen Ausflug für den Gemeinschaftsunterricht macht. (Aber die gehen meist in Strafverfahren).

Im Prinzip hab’ ich dem Richter kurz den Ablauf geschildert, er hat dann ein paar Fragen dazu gestellt und das war es. Der Richter ist in seiner Beweiswürdigung frei, so einfach mit "Aussage gegen Aussage" ist das nicht unbedingt, er kann durchaus auch recht subjektiv die Glaubwürdigkeit der Aussage mit beurteilen.

Es ist auch gut möglich, dass es noch andere Geschädigte gibt. War zumindest bei meinem Fall so, das wurde alles zusammen verhandelt.
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Ach
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Ich nehme immer einen Anwalt und lass den auch den ganzen Prozess machen. Auf Stress wegen Gerichtsterminen kann ich gut verzichten.
Rennschnecke
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Also ob ein Anwalt bei einer Zeugenaussage in einem Strafsacheverfahren, wo er das Geld schon über eBay erstattet bekommen hat, notwendig ist, bezweifle ich doch sehr stark.
miezekatze
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

und mir zu unterstellen, dass ich das so versendet habe
Naja was halt super unglaubwürdig ist, da es dich ja nicht erst seit gestern gibt, du sicherlich ein paar Bewertungen irgendwo hast und auch nicht wenige Pakete verschickst. Es würde also irgendwie auffallen wenn du sowas regelmäßig machen würdest. Sprich: wenn der Anwalt so etwas unterstellen möchte müsste er diese Behauptung irgendwie untermauern. Das wird der eher nicht tun (ausser du hast sehr regelmäßig solche Bewertungen).

Wie gesagt alles so schildern wie passiert, deine Abläufe und warum das alles nicht sein kann bzw der Kunde es gewesen sein muss. Wie erwähnt befragt der/die Richter/in dich und der führt dich schon da durch - blöd ist es nur wenn du dich in Widersprüchen oder unlogischen Dingen verhakst.
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fonprofi
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Und immer den Richter ansprechen mit "Herr/Frau Vorsitzende-r"

Sowas mit "Hohes Gericht" oder ähnliches wie bei Matlock gibt es hier in DE nicht.

Musste ich auch erst nachfragen.
Roemer
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Hier geht es um Strafrecht und nicht Zivilrecht. Daytrader ist Zeuge, mehr nicht.
Hört doch mal auf immer reflexmäßig nach einem Anwalt zu rufen. Völliger Schwachsinn.
Er soll nur wahrheitsgemäß auf Fragen antworten. Ende Gelände. Und bekommt auch noch Zeugengeld (Auslagen etc.) :-)

Ich würde mich nicht wundern, wenn er nicht der einzige Zeuge ist. Das das vor einem AG landet, deutet darauf hin, daß der Beklagte bereits einschlägig bekannt ist.
Zuletzt geändert von Roemer am 8. Nov 2022 11:08, insgesamt 1-mal geändert.
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fonprofi
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

ist nicht die unterste Instanz das AG? Oder was wäre noch drunter?
Baam
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Also einen Anwalt brauchst Du da wohl nicht und müsstest diesen in jedem Fall selber bezahlen (vermutlich auch mit jeder Rechtsschutzversicherung).

Die Chance, dass der Beklagte überhaupt erscheint ist bei so Verfahren meistens auch sehr gering. Ich war auch schon bei ein paar solcher Verfahren geladen und wenn Sie in der Nähe waren, bin ich auch ein paar mal hingefahren - die Angeklagten waren aber in den meisten Fällen nicht vor Ort - also habe ich nur ein paar Minuten vor dem Sitzungsraum gewartet, wurde reingerufen und habe den Zettel für die Erstattung der Fahrt- und Verdienstkosten bekommen und bin wieder gefahren.

Aber auch wenn man als Zeuge aussagt, hat man nie etwas zu befürchten, solange man das Gericht nicht anlügt. Einfach das schildern, was man noch weiß. Als Zeuge wird man auch nur irgendwann hereingerufen und idR stellt ausschließlich der Richter einige Fragen.

Bei Ladungen die weiter weg waren, habe ich immer vorab an das Gericht geschrieben, dass ich ausser den schriftlich in der Anzeige geschilderten Fakten auch nichts weiter beitragen kann (z.B. Retoure kam leer an, mehrere Jahre alter Artikel anstatt dem neuen kam Zurück) etc. und diese Punkte noch einmal schriftlich festgehalten. Zusätzlich habe ich jeweils darum gebeten, wegen der langen Anreise und des damit verbundenen hohen Aufwands bei meinem lokalen Amtsgericht vernommen zu werden, falls die Befragung weiterhin erforderlich ist. Ich wurde dann bisher in jedem dieser Fälle wieder ausgeladen. Die Verteidiger der Gegenseite sind da idR wohl auch fein mit, weil es sonst nur noch teurer wird für den Beklagten, wenn er verliert und alle wissen, dass man ausser ausgedruckten eMails und ggf. dem Retourenprotokoll/Fotos nichts beitragen kann.

Ansonsten sind so Gerichtsverfahren in der Regel ziemlich unaufgeregt und ruhig. Man sitzt vor der Tür, wird irgendwann reingerufen. Beantwortet ein paar Fragen. Geht zur Zahlstelle Geld abholen und fährt wieder :-) Aber sicherlich mal interessant, sowas in Live zu erleben!
Baam
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

fonprofi hat geschrieben: 8. Nov 2022 11:07 ist nicht die unterste Instanz das AG? Oder was wäre noch drunter?
Ja ist die unterste. Davor kommt bei kleineren und vereinzelten Sachen meist ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft. Wenn gegen diesen Einspruch eingelegt wird, geht es dann vors AG (was in diesem Fall ja wohl passiert ist).
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daytrader
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Das mit der Seriennummer ist sicherlich auch ein Punkt, wobei der Käufer ja nicht im Originalkarton zurück senden muss.
Das ist richtig. Aber hat zufällig noch einen solchen Karton ohne Seriennummer da? Oder hat den Aufkleber mit der Seriennummer abgefummelt? Beides wirkt nicht sonderlich glaubhaft.
Hast du keine Rechtschutz?
Eine Gewerbe, die aber ausdrücklich nicht bei Fällen von Kunden aktiv wird, sondern nur Lieferanten, Ämter etc. Vermutlich fällt dies unter Kunden". Es ist aber auch gleichzeitig die ganze Familie mit drin bei privaten Geschichten. Ich hab das noch nicht geklärt, ob die übernehmen würden oder nicht.
Ich nehme immer einen Anwalt und lass den auch den ganzen Prozess machen. Auf Stress wegen Gerichtsterminen kann ich gut verzichten.
Würde ich gerne, aber vermutlich teurer als der Artikel. Zudem leider sehr ungünstig, da 450 km einfache Strecke. Anwalt von hier wird mit Fahrtkosten und eventl. Übernachtung wohl nicht ganz günstig und in keiner Relation zum Warenwert....und einen fremden Anwalt von dort....weiß nicht, stehe noch am Anfang und habe noch einen Monat Zeit.

Ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, das kann sonst schnell in die Hose gehen.
Inwiefern? Dass ich als Betrogener am Ende noch als Täter dastehe?

Bei Ladungen die weiter weg waren, habe ich immer vorab an das Gericht geschrieben, dass ich ausser den schriftlich in der Anzeige geschilderten Fakten auch nichts weiter beitragen kann (z.B. Retoure kam leer an, mehrere Jahre alter Artikel anstatt dem neuen kam Zurück) etc. und diese Punkte noch einmal schriftlich festgehalten. Zusätzlich habe ich jeweils darum gebeten, wegen der langen Anreise und des damit verbundenen hohen Aufwands bei meinem lokalen Amtsgericht vernommen zu werden, falls die Befragung weiterhin erforderlich ist. Ich wurde dann bisher in jedem dieser Fälle wieder ausgeladen.
Ich habe heute morgen diese Nummer auf der Ladung angerufen und die Dame genau das gefragt und sie meinte ich müsse erscheinen. Nun weiß ich nicht, ob die überhaupt befugt ist sowas zu entscheiden.

Also 10 Uhr in 450 km Entfernung antanzen müssen mit einer Fahrtdauer lt. Routenplaner von 4,5 h ist schon unschön. Dann möchte man auch nicht zu spät kommen und plant für Stau etc. lieber eine Stunde mehr ein. Dann erstmal Parkplatz finden, im Gericht zurecht finden...der Tag wird früh anfangen oder ich nehme mir dort ein Zimmer.

Und leider leider im Weihnachtsgeschäft. Der Ausfall kostet richtig Geld und bekomme vermutlich nur 25€/h + Fahrtgeld.
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fussel
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Ich würde das versiffte Teil mitnehmen. Und zusätzlich ein zweites identisches neues. Damit sich alle Beteiligten ein Bild davon machen können, was du versendet und was du erhalten hast.
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daytrader
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

fussel hat geschrieben: 8. Nov 2022 11:23 Ich würde das versiffte Teil mitnehmen. Und zusätzlich ein zweites identisches neues. Damit sich alle Beteiligten ein Bild davon machen können, was du versendet und was du erhalten hast.
Das tue ich auch. Davon habe ich zum Vergleich auch Bilder bei Anzeige eingereicht. Haben die also schon.
Aber was beweist das!? Er wird halt behaupten er hätte es so bekommen. Im Umkehrschluss hieße das, dass ich ja der Betrüger wäre. Davor habe ich Bedenken. Natürlich ist das alles Quatsch, ich hätte nichts davon einen Fremden derart zu beschuldigen, wenn ich Gewährleistungs- und Garantiefälle beim Lieferanten problemlos umtauschen könnte.

Glaube nicht dass sein Anwalt dazu da ist, meine Aussagen abzunicken. Das kann fast nur in die Richtung gehen.
dp_
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Baam hat geschrieben: 8. Nov 2022 11:09 Ja ist die unterste. Davor kommt bei kleineren und vereinzelten Sachen meist ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft. Wenn gegen diesen Einspruch eingelegt wird, geht es dann vors AG (was in diesem Fall ja wohl passiert ist).
Das Verfahren bei einem Strafbefehl läuft so ab, dass zuerst der Angeklagte angehört wird, und dann der Anzeigende (also der Threadersteller). Dann wird eine Urteilsprognose an den Angeklagten abgegeben. Er hat nun die Möglichkeit, den Einspruch zurückzuziehen, sodass der Strafbefehl gültig wird. Tut er das nicht, werden weitere Zeugen angehört und ein Urteil gefällt. Sieht es schlecht für den Angeklagten aus, liegt das Strafmaß meist 30% über dem des Strafbefehls, weil keine Einsicht gezeigt und Arbeit für den Richter wegen der Erstelllung der Urteilsbegründung erzeugt wurde.

Ziel vom gegnerischen Anwalt ist, dass der Threadersteller nicht kommt und der Strafbefehl daher nicht vollzogen werden kann. Zu beachten ist, dass der Einspruch bis nach der Zeugenaussage vom Threadersteller kostengünstig zurückgezogen werden kann.
Zuletzt geändert von dp_ am 8. Nov 2022 11:46, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Du machst dir da zu viele Gedanken. Der Anwalt wird dich überhaupt nicht wegen irgendwas beschuldigen. Sowas gibts nur im Fernsehen.

Theoretisch ist es sogar möglich, dass da eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat und die dein Originalteil haben.

Hier haben schon Polizisten während einer Hausdurchsuchung angerufen und gefragt, ob die Rechnung, die sie von mir gefunden hatten, bezahlt ist. Einmal kam die Polizei bei mir vorbeigefahren und hat mir meine Ware wieder vorbeigebracht.

Ich bin damals übrigens gemütlich mit dem Zug erster Klasse hingefahren und das wurde mir erstattet. Waren auch so 400 km. Also einfach entspannen, und wahrheitsgemäß aussagen.
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Roemer hat geschrieben: 8. Nov 2022 11:06 Und bekommt auch noch Zeugengeld (Auslagen etc.) :-)
...und alleine das lohnt sich schon :-}
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

Ich musste dieses Jahr auch von Aachen nach Stuttgart wegen einer Zeugenladung zum Gericht. Ich bin einen Tag vorher gefahren, hab da gemütlich übernachtet, weil der Termin morgens zu früh war, um am gleichen Tag zu fahren. Es war völlig unspektakulär, ich hab ein paar Fragen beantwortet und war in 10 Minuten wieder draussen.

Du bist "nur" Zeuge, dir passiert da absolut gar nichts.

Die Kosten und der Zeitaufwand sind mir komplett - inkl. Übernachtung und Taxifahrt hin und zurück vom Gericht zum Hotel - erstattet worden. Hat zwar ein paar Wochen gedauert, aber die Erstattung kam ohne Probleme. Du brauchst dir da echt absolut keine Gedanken zu machen, das ist recht easy.
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hkhk
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Re: Vorladung vor Gericht | Wie verhalten?

heißt es in der Vorladung nur "als Zeuge" oder ist da nicht auch das genaue Verhandlungsthema genannt? geht es also nur um deinen Fall? oder ist da mehr?
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