Vollwiderruf: Erstattung von Versandkosten

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fossi
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Re: Vollwiderruf: Erstattung von Versandkosten

Und das ist auch gut so. Gab doch nur Ärger wegen dem Quatsch.


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fussel
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Re: Vollwiderruf: Erstattung von Versandkosten

marcibet hat geschrieben: 29. Sep 2022 16:15
du kennst den Unterschied zwischen sein recht durchsetzen und jemanden gegenüber dritten ans bein zu pissen? mein beitrag zielte auf fussel ab der hier geraten hat bei dritten zu petzen und dem händler somit ohne eigenen vorteil eins rein zu würgen.
Da liegst du aber so was von daneben. Mir ging es in keinster Weise darum, dem Shop eins reinzuwürgen. Vielmehr ging es mir um TS und deren ach so strengen Kriterien um deren würdig zu sein. Ich weiß wovon ich rede. Ich hatte das vor ein paar Jahren auch mal auf dem Schirm und hatte ein paar längere Telefonate mit Hr. Föhlisch geführt. Ist mir dann aber doch zu blöd gewesen.
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hkhk
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Re: Vollwiderruf: Erstattung von Versandkosten

jetzt wird es off topic, aber egal.
Dass man keine Pakete mehr unfrei verschicken kann, habe ich wohl dunkel in Erinnerung.
Aber bei Briefen soll das ja gehen. Und Briefe können ja durchaus auch (nicht zu große/schwere) Waren enthalten.

Angeblich kosten "Gebühr zahlt Empfänger"-Briefe 18€ für den Empfänger (vermutlich zzgl. Portokosten).

Und dazu habe ich einen Artikel von der Verbraucherzentrale SH ausgegraben, datiert Juli 2021:

https://www.verbraucherzentrale.sh/pres ... llen-50110
Besonders verärgert sind Betroffene, die mit Briefen oder Emails an die Absender vergeblich versucht haben, die Werbeflut einzudämmen. „Bekommt man Werbebriefe mit persönlicher Adresse trotzdem noch, hilft es oft, die unerwünschte Post zurück an den Absender zu schicken“, sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Am besten schreibt man auf den Briefumschlag: Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung. Damit die Post den Brief nicht noch einmal zurückbringt, kann es hilfreich sein, die eigene Adresse vorher mit einem Aufkleber unkenntlich zu machen. Da der Absender in diesem Fall die Kosten für die Rücksendung tragen muss, stellen Unternehmen ihre Werbepost in solchen Fällen oft ein.
Also, ganz ehrlich, ich bin entsetzt, solche Tipps öffentlich zu stellen.
Sollte ich einen unfreien Brief erhalten mit Entgeltnachforderung und Strafgebühr: Annehmen würde ich den nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Postbote mit einer scharfen Bazooka vor meiner Tür steht und schreit "18€, oder ich schieße"

Wenn ein Brief unzureichend frankiert ist, dann kommt er ja an den Absender zurück mit einem Aufkleber, das fehlende Porto noch draufzukleben.
Aber dazu muss ja wirklich eine Absenderangabe vorhanden sein.

Anmerkung: Hier bei uns hat die Post wohl sehr viele Analphabeten als Briefzusteller eingestellt, anders kann ich mir nicht erklären, dass regelmäßig Post in meinem Briefkasten landet, wo weder der Name, noch die Straße stimmt, manchmal sogar nicht einmal der Ort. Und es sind keine Briefe von Nachbarn. Diese Briefe gebe ich stets mit entsprechender Notiz auf dem Brief zurück, wie "Brief falsch zugestellt, Postzusteller können nicht lesen". Ich gehe aber davon aus, dass diese Briefe dann nicht an den Absender zurück, sonderm wieder normal in die Zustellung gehen, hoffentlich an die richtige Adresse.
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Re: Vollwiderruf: Erstattung von Versandkosten

fussel hat geschrieben: 29. Sep 2022 20:54
marcibet hat geschrieben: 29. Sep 2022 16:15

du kennst den Unterschied zwischen sein recht durchsetzen und jemanden gegenüber dritten ans bein zu pissen? mein beitrag zielte auf fussel ab der hier geraten hat bei dritten zu petzen und dem händler somit ohne eigenen vorteil eins rein zu würgen.
Da liegst du aber so was von daneben. Mir ging es in keinster Weise darum, dem Shop eins reinzuwürgen. Vielmehr ging es mir um TS und deren ach so strengen Kriterien um deren würdig zu sein. Ich weiß wovon ich rede. Ich hatte das vor ein paar Jahren auch mal auf dem Schirm und hatte ein paar längere Telefonate mit Hr. Föhlisch geführt. Ist mir dann aber doch zu blöd gewesen.
TS prüft bis auf das einzelne letzte Produkt herunter. Das allerdings eben einmalig zu Vertragsbeginn. Danach kann man offenbar machen, was man will. Zumindest bei mir gab es keine Anmerkungen mehr - obwohl schon alleine wegen der Änderungen der Rechtsprechung Hinweise hätten erfolgen müssen - um dem Anspruch gerecht zu werden nur "saubere" Shops unter dem Siegel zu haben.

TS nervt neuerdings auch nicht ganz ohne als Käufer mit Mailverkehr, den man eigentlich nicht haben will engel
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Re: Vollwiderruf: Erstattung von Versandkosten

hkhk hat geschrieben: 29. Sep 2022 20:57 Also, ganz ehrlich, ich bin entsetzt, solche Tipps öffentlich zu stellen.
Warum machst Du das denn dann auch nochmal?
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Re: Vollwiderruf: Erstattung von Versandkosten

hkhk hat geschrieben: 29. Sep 2022 20:57
Also, ganz ehrlich, ich bin entsetzt, solche Tipps öffentlich zu stellen.
Vielleicht hilft das bei Post wie "Wie Online Shops in wenigen Monaten Millionen Umsätze machen", "In 5 Wochen auf Platz 1 bei Google" und andere "An die Geschäftsleitung" gerichtete Briefe.
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hkhk
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Re: Vollwiderruf: Erstattung von Versandkosten

Diese "Handlungsanweisung" der Verbraucherzentrale geht schon für die geschilderten Fälle in Ordnung.
Aber dieses Vorgehen wird dann halt gerne auch für andere Zwecke missbraucht.
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Re: Vollwiderruf: Erstattung von Versandkosten

hkhk hat geschrieben: 29. Sep 2022 20:57 ...
Dass man keine Pakete mehr unfrei verschicken kann, habe ich wohl dunkel in Erinnerung.
Aber bei Briefen soll das ja gehen. Und Briefe können ja durchaus auch (nicht zu große/schwere) Waren enthalten.
...
Angeblich kosten "Gebühr zahlt Empfänger"-Briefe 18€ für den Empfänger (vermutlich zzgl. Portokosten).
...
Sollte ich einen unfreien Brief erhalten mit Entgeltnachforderung und Strafgebühr: Annehmen würde ich den nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Postbote mit einer scharfen Bazooka vor meiner Tür steht und schreit "18€, oder ich schieße"
EUR 18,00 war bei unfreien Paketen das pauschale Entgelt incl. Porto.

Bei Briefen kommt es darauf an ob versehentlich oder vorsätzlich falsch oder gar nicht frankiert wurde.
Wenn Du 'Unfrei' draufschreibst werden dann mal eben EUR 50,00 fällig.
Was passiert, wenn die Frankierung ungültig oder das Porto nicht ausreichend ist?
Werden Sendungen nicht oder unzureichend frankiert, gehen sie zur Ergänzung der Frankierung an den Absender zurück. Stehen dem betriebliche Gründe entgegen, werden die Sendungen an den Empfänger weitergeleitet, bei dem wir dann das fehlende Porto sowie ein Einziehungsentgelt (zusammen sog. Nachentgelt) für den zusätzlichen Aufwand erheben. Verweigert der Empfänger die Annahme, muss der Absender das Nachentgelt bezahlen.

Ist erkennbar, dass eine Briefsendung vorsätzlich mit ungültigen Briefmarken, anderen ungültigen Frankiervermerken oder sonstigen unzulässigen Vermerken eingeliefert wurde, um die Transportleistung zu erschleichen, kann der Absender zum Ersatz der dadurch verursachten zusätzlichen Bearbeitungskosten herangezogen werden.

Einziehungsentgelt (je Einzelsendung)
Postkarte, Standard-/Kompaktbrief + 0,70 €
Groß- und Maxibrief + 2,00 €
Bücher- & Warensendung + 2,00 €

Für eine Sendung mit einer bewusst ungültigen, gefälschten oder manipulierten Frankierung oder wenn der Absender nachweislich das Porto nicht oder nicht vollständig entrichten will, wird zusätzlich zum fälligen Porto ein erhöhtes Einziehungsentgelt (Pauschalierter Schadenersatz) für die innerbetrieblichen, erhöhten Bearbeitungskosten erhoben.

Erhöhtes Einziehungsentgelt (Pauschalierter Schadenersatz) je Sendung
Brief national 50,00 €*
Brief international 50,00 €*
Die Sendung hat keinen Anspruch auf Beförderung und wird bis zur Zahlung unserer Schadensersatzforderung als Pfand zurückbehalten.

*Dem Absender bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
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