Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
miezekatze
Beiträge: 3858
Registriert: 3. Jan 2011 11:48

Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Und mal abgesehen davon (die Liste kann noch beliebig erweitert werden) ist ja nicht jede Straftat plötzlich erlaubt weil der andere auch eine begangen hat.


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10643
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Leute es geht um die Anfertigung von Videos mit Ton auf dem eigenen Grundstück und in den eigenen vier Wänden.

Wie bereits eingangs erwähnt ist vor dem Tor eine Klingel. Auf dem Tor sind Schilder "Betreten verboten" Vorsicht Hunde". Dahinter wird gefilmt. Davor nichts. Allein die Hunde sind in der Regel die magische Grenze für Briefträger. Und was habt ihr denn für eine Verwandschaft die sich daran stört, dass ihr Haus überwacht. Niemand meiner Freunde und Verwandschaft möchte sich am Eingang die DSGVO durchlesen und wissen wie die Daten verarbeitet werden. Lasst ihr euch das eigentlich noch unterzeichnen, dass eure Oma das auch zur Kenntnis genommen hat?

Und wenn ich jetzt dem Reiher am Teich beobachten möchte, dann darf ich das nur ohne Ton aufzeichnen? Kranker Scheiß.

Die ganzen Pet Cameras darf man alle nur ohne Ton nutzen? Einige Baby Phone zeichnen auch auf und können als Überwachungskamera genutzt werden bzw. sind im Endeffekt nichts anderes. Könnte ja auch ein Einbrecher oder Bekannte vor die Kamera kommen!? Ich behaupte mal niemand der so eine Kamera innen stehen hat und seinen Hund bei Abwesenheit überwacht, hat draußen an der Wohnungstür ein Kameraschild hängen.Weil es auch ziemlich krank ist.

BTW: Mir fällt gerade auf, ich weiß nicht mal wie meine STB ausschaut.
Benutzeravatar
Ehrengast
Beiträge: 2028
Registriert: 7. Okt 2007 00:00

Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

daytrader hat geschrieben: 29. Jul 2020 15:05 Ich behaupte mal niemand der so eine Kamera innen stehen hat und seinen Hund bei Abwesenheit überwacht, hat draußen an der Wohnungstür ein Kameraschild hängen.
In dem Fall ist es ausreichend wenn das Schild in der Wohnung angebracht ist, so das der Hund über die Überwachung informiert ist.
Ansonsten darfst Du Aufnahmen, auf denen etwaige Verfehlungen seinerseits dokumentiert sind, nicht gegen ihn verwenden.



8)
Cisnet
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 629
Registriert: 7. Dez 2009 22:13
Land: Deutschland
Kontaktdaten:

Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Ehrengast hat geschrieben: 29. Jul 2020 19:18 In dem Fall ist es ausreichend wenn das Schild in der Wohnung angebracht ist, so das der Hund über die Überwachung informiert ist.
Ansonsten darfst Du Aufnahmen, auf denen etwaige Verfehlungen seinerseits dokumentiert sind, nicht gegen ihn verwenden.

8)
Man kann dem Hund aber drohen, die Aufzeichnungen beim nächsten Tierarztbesuch gegen ihn zu verwenden ... Aber das ist `ne Grauzone :-}
cashew
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 1063
Registriert: 30. Sep 2018 11:22
Land: Deutschland
Kontaktdaten:

Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

So siehts dann wohl aus... In 2 Jahren nach Anpassung der neuen Verordnungen kannst das Tor mit AGB usw zu pflastern [IMG]https://uploads.tapatalk-cdn.com/202010 ... a3863d.jpg[/IMG]

Schlechte a Auflösung aber steht dass man ggfls Ansprüche gegen den Filmer geltend machen kann daher seine kontakt daten usw aber auch dass sie Straftaten damit verfolgen werden
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7756
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Videoüberwachung auf dem Betriebsgelände

Ja, ein Schild nach DIN. Sogar in der richtigen Höhe.
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information