Versand innerhalb EU von verbotenen Gegenstand im Empfänger Land

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Schützer
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Versand innerhalb EU von verbotenen Gegenstand im Empfänger Land

Mich hat schon immer diese Frage interessiert, ob Ware die im EU-Stamm Land erlaubt ist, nach EU-Ziel-Land wo allein schon Besitzt ein Straftat ist verboten zu senden, verkaufen etc.

Beispiel:

Händler aus Luxemburg hat Ware verkauft und versendet nach Deutschland, dabei handelt es sich um ein Butterfly Messer.

Butterfly Messer ist nach Deutschen Recht (Waffengesetzt) ist ein Verbotener Gegenstand und Besitzt, Erwerb, Verkauf ein Strafftat ist und mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahre und höhere 4 stellige Geldbuße zu rechnen

Im Luxemburg nicht (rechtlich) wie ein Küchenmesser zu bewerten.

Macht sich Händler aus Luxemburg damit Strafbar, wenn er dieses nach DE verkauft ?


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Rex
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Re: Versand innerhalb EU von verbotenen Gegenstand im Empfänger Land

Geh ich sehr stark von aus. Gerade bei Waffengesetzen verstehen die Behörden i.d.R. keinen Spaß. Und als Händler bist du immer derjenige der fürs Einhalten der Gesetze verantwortlich ist. Verbraucher können sich dann teilweise noch mit Dummheit und Nichtwissen herauswinden.

Wenn du in dein Angebot in andere EU Länder verkaufst, bist du auch dafür verantwortlich die dortige Gesetzeslage einzuhalten.

Zwar nicht gewerblich, aber meine Erfahrung dazu aus dem Privaten:
Im Herbst 2015, als die Flüchtlingskrise auf dem Höhepunkt war. Haben 2 Bekannte die zu der Zeit zusammen in England studiert haben mich gebeten ihnen etwas "Sicherheitsbedarf" zuzuschicken. Habe dann in Deutschland frei verkäufliche 2x Elektroschocker mit PTB Prüfsiegel und 6 Dosen Pfeffer-/Tierabwehrspray zugeschickt. Ist nie angekommen. Anfang 2016 bekam ich ein Schreiben von irgend einem Britsichen Crown Court (oder so ähnlich) mit Aufforderung nach Hearing (Anhörung) oder ich konnte ein Fine (Geldbuße) von £300 GBP akzeptieren...

Habs akzeptiert, keine Ahnung was die Inselclowns sonst noch für Fines, Fees und court costs erhoben hätten.
icstore
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Re: Versand innerhalb EU von verbotenen Gegenstand im Empfänger Land

Der Händler würde sich nach deutschem Recht strafbar machen, allerdings gilt soweit ich weiss deutsches Recht nicht im Ausland. Selbst wenn Deutschland behauptet deutsches Recht gilt im Ausland, ist die vollstreckung ein Problem: Wie will man den "Verbrecher" haftbar machen? Deutsche Polizei kann ja nicht jemanden im Ausland festnehmen. Und ein fremdes Land wird sicher nicht den eigenen Bürger nach Deutschland ausliefern, für etwas was bei denen keine Straftat ist.
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Rex
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Re: Versand innerhalb EU von verbotenen Gegenstand im Empfänger Land

@icstore: Interessanter Ansatz. Aber können Geldstrafen (und selbst Haftbefehle?) nicht mittlerweile EU weit vollstreckt werden?

Verfahren kennen andere Länder sicher auch die Möglichkeit genau wie Deutschland im "Schriftsatzverfahren" (oder so ähnlich wie das heißt) durchzuführen. Sobald du in der EU eine Ladungsfähige Anschrift hast, können die i.d.R. auch ein Verfahren durchführen.

Bei mir war es im Jahr 2016 so, dass die Post von diesem Britischen Crown Court ganz normal per Internationalem Einschreiben kam, die hatten also einen Zustellungsnachweis. Wenn ich die Strafe nicht akzeptiert hätte, dann hätten die sicher ein Verfahren in Abwesenheit oder eine schriftliche Verhandlung geführt.

Vielleicht wäre auch nichts passiert...keine Ahnung. Mir wars auf jeden Fall zu risikoreich irgendwann bei der Einreise nach UK mal am Flughafen "hängen" zu bleiben :cry:
icstore
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Re: Versand innerhalb EU von verbotenen Gegenstand im Empfänger Land

Die Vollstreckung ist natürlich vorgesehen, in Fällen wie zb. Deutscher begeht in Deutschland eine Straftat und flieht nach Holland. Dann klappt das auch und die NL Behörden schicken ihn zurück.

Ob so ein Spezialfall wie hier berücksichtigt ist, weiss ich nicht. Es soll ja ein Staatsbürger, der in seinem Land lebt und dessen Gesetz nicht gebrochen hat plötzlich auf Verlangen eines anderen Landes aus seinem eigenen "ausgewiesen" werden um woanders die Strafe abzusitzen.
Ich denke da wird das eigene Land mitzureden haben, und das kann dann im jeweiligen Landesrecht geregelt sein.

Deutschland zb. liefert eigene Staatsbürger nur an EU-Länder aus (art.16 gg), hingegen zb. Polen liefert einen Staatsbürger nur dann aus, wenn mit dem Land ein Abkommen besteht UND derjenige nach polnischem Recht auch schuldig wäre (art.55 PL-Verfassung)

Zum letzten, ja, selbst wenn man unbestraft bleibt, in das Land wo man "schuldig" ist einzureisen ist dann keine gute Idee.
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