Verringerte Amtsgebühren für KMU bei Unionsmarken und Unionsdesigns

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RA Peter Kraus
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Verringerte Amtsgebühren für KMU bei Unionsmarken und Unionsdesigns

Seit Montag bietet das EU-Markenamt (EUIPO) um die Hälfte verringerte Anmeldegebühren bei den Unionsmarken für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) an. Mehr dazu finden Sie hier:

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/o ... s/sme-fund

Falls Sie also bislang nur eine nationale deutsche Marke haben, die Sie gern auf die EU ausweiten würden oder falls Sie eine weitere Marke anmelden möchten und Sie zum Kreis der berechtigten Unternehmen gehören, verringern sich die Anmeldegebühren für eine Klasse von 850 € für Sie bis auf weiteres auf 425 €.

Eine entsprechende Senkung gibt es bei den EU-Designs.

Die Maßnahme wird wohl aus einem Fonds bezahlt und soll zunächst für einige Monate gelten (Zeitfenster: Januar, März, Mai, ...).

Pro Unternehmen ist der Nachlass auf 1.500 € gedeckelt.


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fossi
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Re: Verringerte Amtsgebühren für KMU bei Unionsmarken und Unionsdesigns

Dazu hätte ich 3 Fragen.

Was kostet eine nationale Marke im Schnitt zum Vergleich?
Wenn die EU Marke sich auf ähnlichem Preisniveau bewegt, dann registriert man logischerweise besser diese statt national, oder sind die Folgekosten dabei höher?
Gibt es eigentlich preisliche Unterschiede bei Wort- & Bildmarken, oder ist das gleich gehalten?
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RA Peter Kraus
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Re: Verringerte Amtsgebühren für KMU bei Unionsmarken und Unionsdesigns

@fossi
Ja, das Nivea der Amtsgebühren nähert sich damit an. Die nationale deutsche Marke kostet im Vergleich 290/300 €. Dort sind allerdings drei Klassen enthalten, wofür man bei der Unionsmarke hinblättern müsste: 850 € (1. Klasse) + 50 € (2. Klasse) + 150 € (dritte Klasse) = 1.050 €, also jetzt als KMU immerhin noch 525 €.

Die Verlängerungskosten (also nach zehn Jahren Laufzeit) sind bei der deutschen Marke mit 750 € überraschend happig im Vergleich zur Anmeldegebühr. Bei der Unionsmarke sind die Verlängerungsgebühren nur etwas höher als die Anmeldegebühren (werden dann aber wohl NICHT wieder halbiert werden für die KMU). Weitere Unterschiede gibt es beim Umfang der gebotenen Vorabrecherchen und bei der nachfolgenden Betreuung der Marke - hier fällt der Aufwand in der Regel bei der Unionsmarke höher aus.

Für die Amtsgebühren spielt es keine Rolle, ob es eine Wortmarke oder Bildmarke oder Wort-/Bildmarke ist.
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fossi
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Re: Verringerte Amtsgebühren für KMU bei Unionsmarken und Unionsdesigns

Danke für die rasche Rückmeldung, sie hilft mir schon ein Stück weiter.

Mit den happigen Verlängerungsgebühren habe ich schonmal irgendwo mitbekommen. Bleibt es denn auch dabei, oder kommen da noch irgendwelche jährlichen Gebühren obendrauf?
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RA Peter Kraus
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Re: Verringerte Amtsgebühren für KMU bei Unionsmarken und Unionsdesigns

Nein, keine Jahresgebühren. Die gibt es bei Patenten, also bei den Schutzrechten für technische Erfindungen.
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sendiX
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Re: Verringerte Amtsgebühren für KMU bei Unionsmarken und Unionsdesigns

das sind ja 'nur' die Kosten für EUIPO, gibt es zu den Anwaltskosten eine grobe Hausnummer?

Danke schonmal!
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RA Peter Kraus
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Re: Verringerte Amtsgebühren für KMU bei Unionsmarken und Unionsdesigns

@sendiX

Vorab: Man darf die Marken oder Designs auch ohne Anwalt anmelden, solange man hierzulande ansässig ist. Beide Ämter haben inzwischen Onlineformulare; das der EU ist besser, aber auch komplexer.

Die Anwaltskosten hängen maßgeblich davon ab, was man alles einkauft (alles nur grobe Hausnummern von etablierten Onlineanbietern, wie erbeten):

- Variante 1: nur die technische Anmeldung, ohne Beratung, geht bei 250 € los (ist eigentlich nur zu empfehlen für Nicht-EU-Ausländer, die bei sich zu Hause einen Anwalt konsultieren);

- Variante 2: Anmeldung samt Beratung ab ca. 350 €;

- Variante 3: Anmeldung samt Beratung UND Vorab(ähnlichkeits)recherchen nach älteren Zeichen kann einige hundert bis einige tausend Euro mehr kosten, je nach Umfang.
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RA Peter Kraus
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Re: Verringerte Amtsgebühren für KMU bei Unionsmarken und Unionsdesigns

P.S.: Ich sehe gerade, dass mir oben mit dem "Nivea der Amtsgebühren" ein cremiger Schreibfehler gelungen ist.
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RA Peter Kraus
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Re: Verringerte Amtsgebühren für KMU bei Unionsmarken und Unionsdesigns

Im Januar hatte ich geschrieben, dass es die Hälfte der Anmeldegebühren (Grundgebühren) für Unionsmarken und Unionsdesigns gibt (siehe oben).

Nachtrag: Die Erstattung gibt es auch für deutsche Markenanmeldungen und Designanmeldungen, also wenn man beim DPMA anmeldet. Man muss die Erstattung dennoch beim EUIPO beantragen.

Allerdings ist der bürokratische Aufwand ziemlich hoch. Wenn man es zum ersten Mal macht, werden wohl ein bis zwei Stunden dafür draufgehen. Deshalb lohnt es sich bei deutschen Marken (Erstattung: 145 €) und erst recht bei deutschen Designs (Erstattung: 30 €) wohl nicht.
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