Verpflichtung zur Garantie Abwicklung über den Händler und Kosten

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daytrader
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Verpflichtung zur Garantie Abwicklung über den Händler und Kosten

Verkäufer A bezieht Ware direkt vom Hersteller B.

Hersteller B verpflichtet per AGB zur Garantieabwicklung ausschließlich über Händler A. Händler A bietet jedoch sonst eigentlich keinerlei Garantie an und unterliegt normal der gesetzl. Gewährleistung.

Außerdem verweigert Hersteller B per AGB sämtliche Kosten der Abwicklung bei Garantie und Gewährleistung (Rückgriff des Unternehmers BGB) bzw. wird der Händler per AGB verpflichtet, dass dies der Händler trägt. Mit der Gewinnmarge (eher unteres Mittelmaß) sei alles abgegolten.

Ist dies seitens des Herstellers rechtens, dass die Rechte des Händlers per AGB im B2B Geschäft ausgehebelt werden? Es gibt keinen unterzeichneten Vertrag. Mit Bestellungen gelten die AGB lt. Hersteller als akzeptiert.


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regalboy
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Re: Verpflichtung zur Garantie Abwicklung über den Händler und Kosten

Vor ~ 10 Jahren hatte ich einen Vertrag von einem Hersteller angeboten bekommen, bei dem die Abgeltung der Abwicklung über seperate1 % Marge ausgewiesen war. Da ein pauschales Einrechnen in die Händlermarge laut deren Außendienst illegal gewesen wäre.
Schreiber Ling
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Re: Verpflichtung zur Garantie Abwicklung über den Händler und Kosten

Richtig, so eine Regelung hätte auch heute wohl wenig Bestand. Stichwort für weitere Recherchen zum Thema Unternehmerregress ist Wirtschaftlich zwingend.
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daytrader
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Re: Verpflichtung zur Garantie Abwicklung über den Händler und Kosten

So ganz verständlich ist mir das noch nicht. Man schreibt ja das die Regressvorschriften grundsätzlich dispositiv sind und auch beschränkt oder gestrichen werden kann, wenn ein gleichwertiger Ausgleich eingeräumt wird , in Form von pauschalen Abrechnungen, Rabatten etc.

Hersteller argumentiert nun, dass dies pauschal in der Marge mit drin sei, die seiner Meinung nach höher wäre, als bei anderen Herstellern...was der Händler allerdings nicht bestätigen kann. Bei anderen Herstellern sind Margen von von EK auf VK ähnlich, jedoch bekommt man bei anderen noch persönlich ausgehandelte Rabatte bis zu 30%. Hier nichts weiter, nur die ganz normale Marge.
Roemer
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Re: Verpflichtung zur Garantie Abwicklung über den Händler und Kosten

daytrader hat geschrieben: 6. Jan 2023 11:35 Ist dies seitens des Herstellers rechtens, dass die Rechte des Händlers per AGB im B2B Geschäft ausgehebelt werden? Es gibt keinen unterzeichneten Vertrag. Mit Bestellungen gelten die AGB lt. Hersteller als akzeptiert.
Ja.
Schreiber Ling
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Re: Verpflichtung zur Garantie Abwicklung über den Händler und Kosten

Du sagst es ja schon richtig: Sie sind zwar dispositiv, wenn bestimmte Ausgleiche geschaffen werden, die auch in Pauschalen bestehen können. Diese sollten dann beispielsweise auch variabel sein und regelmäßig überprüft werden, ob sie auch angesichts mit der Zeit geänderter Umstände noch einen gerechten Ausgleich bieten. Aber in deinem beschriebenen Fall ist das kein Stück weit erfolgt. Weiteren Klärungsbedarf sehe ich nicht?^^ Vielleicht wunderst du dich bloß, wie es jetzt weitergeht – das wäre dann zum Beispiel folgendermaßen:

Man will irgendwann doch noch Regressansprüche geltend machen; der Hersteller weigert sich; man verklagt ihn. Dabei wird dann geklärt, ob man Regressansprüche hat beziehungsweise der Regressanspruch durch die Klausel wirksam abbedungen wurde. Dabei wird also geschaut, ob die Klausel wirksam ist, was sie zum Beispiel nicht sein könnte, wenn sie gegen zwingendes Recht verstößt.

Natürlich kann man dabei auch verlieren, wenn ein Gericht doch findet, dass das so ausreicht. Die Wahrscheinlichkeit erscheint mir aber hoch, dass der Hersteller es einfach mal versucht; die magische Wirkung irgendwelcher "Worte" kann man ja hier schon leicht erkennen^^
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daytrader
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Re: Verpflichtung zur Garantie Abwicklung über den Händler und Kosten

Ich fürchte eher, wenn ich dem Hersteller irgendwie mit Paragraphen / Gericht etc. komme, dass er dann die Zusammenarbeit kündigt. Das hat er in der Vergangenheit mit mehreren Händlern getan, wobei ich da aber die Hintergründe nicht kenne.

Bislang war mit das egal, durch die Menge war das noch ok. Aber seit letztem Jahr ist der Wurm drin, fehlerhafte Serien mit stark gestiegenen Reklamationen, nicht selten Sperrgut (3x irgendwas um die 20 € Porto je Fall) und langsam wird es mir zu viel.
Schreiber Ling
Beiträge: 136
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Re: Verpflichtung zur Garantie Abwicklung über den Händler und Kosten

Deshalb ist es ja vielleicht gerade ratsam, es erst drauf ankommen zu lassen? (PS: Beziehungsweise, wenn ich dich richtig verstehe, jetzt wäre es also an der Zeit, auf die man es eventuell ankommen lassen sollte :D) Andererseits, was wäre dann jetzt genau dein Ziel? Möchtest du nun mit ihm zusammenarbeiten und Regress oder keinen Regress oder nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten? 😅 Ich schätze, das ist kein rechtliches Problem mehr, sondern hier musst du dich "nur" für einen Weg entscheiden.
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