Verpackungsregister

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dennisr39
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Verpackungsregister

Was trage ich im Verpackungsregister LUCID bei Markenname ein?
Die Marke der Versandtasche?
Auf der Versandtasche steht "e-pack". Ist das die Marke?


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RepoBeepo

Re: Verpackungsregister

Nicht klar was Du meinst? stellst Du das her? Ansonsten musst Du das nicht, sondern vielmehr dich selbst da eintragen. Also deine Firma.
dennisr39
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Re: Verpackungsregister

Soll ich die Marke des Produktes eintragen das versendet wird?
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koshop
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Re: Verpackungsregister

Wenn du kein Hersteller bist, sondern Händler, dann trägst du unter Marke deine Unternehmensbezeichnung ein.
Wollomo
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Re: Verpackungsregister

Du hast die Versandtasche "e-pack" wahrscheinlich irgendwo gekauft?
Wenn ja, dann musst du nur deinen Firmennamen eintragen. Ansonsten müsstest du ja auch deine "TESA" Klebebänder extra als Markennamen eintragen ;-)
Roemer
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Re: Verpackungsregister

Was hat das jetzt in dieser Rubrik zu suchen ?
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Wolkenspiel
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Re: Verpackungsregister

Nur für mein Verständnis, ich stehe gerade auf dem Schlauch:
Ein Hersteller im Ausland, der nicht an Endkunden sondern nur an Händler in D verschickt, muss der sich auch im Lucid registrieren?
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koshop
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Re: Verpackungsregister

Das ist ein bisschen komplex. Der ausländische Hersteller ist dann registrierungspflichtig, wenn er für die Ware beim Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung trägt:

Grundkonstellation 2:
Vertreiber (beispielsweise Online- bzw. Versandhändler, Handelsunternehmer etc.) mit Sitz in Deutschland kauft direkt Ware bei einem
Vertreiber mit Sitz im Ausland
Hier kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung zwischen den beiden Vertragsparteien an. Zu klären ist, wer beim Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt und somit als Importeur nach dem Verpackungsgesetz gilt. Anhaltspunkte können beispielsweise die Incoterms (Internationale Handelsklauseln) liefern, sofern sie vereinbart sind.

https://www.verpackungsregister.org/fil ... Import.pdf
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Wolkenspiel
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Re: Verpackungsregister

Danke. Also konkret geht es natürlich um Kosmetik, die über eine Plattform in Frankreich von Herstellern nach D geliefert wird.
Die rechtliche Verantwortung geht bei Kosmetik auf den Händler in D über, weil die Ware aus dem Ausland kommt. Gerade noch mit meinem Amt besprochen. In dem Falle sehe ich das also so, dass der Hersteller sich nicht registrieren muss. Abgesehen davon bin ich ja registriert und zahle schon dafür, denn ich kann nicht hundert Hersteller überprüfen, ob die alle registriert sind und bezahlen. Nervig.

ABER in deinem Zitat sehe ich auch nur die Fragestellung für den Händler in D. Die Frage, ob jemand im Ausland sich registrieren muss, wird gar nicht beantwortet. Oh Mann.
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Wolkenspiel
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Re: Verpackungsregister

https://www.verpackungsregister.org/fil ... handel.pdf:
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) nutzt den vieldeutigen Begriff „Hersteller“. Tatsächlich
gemeint ist jedoch derjenige, der eine Verpackung erstmalig mit Ware befüllt oder erstmalig befüllt in Deutschland in Verkehr bringt (Importeur) – und diese Verpackung typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt. Der Versandhändler befüllt die Versandverpackung erstmalig mit Ware, damit wird er zum Hersteller im Sinne des VerpackG. Er muss die Pflichten erfüllen, wenn er gewerbsmäßig tätig wird (Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung).
Also danach muss ICH das bezahlen und der Hersteller im Ausland muss nichts tun.
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