Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen kurz: Energieeinsparungen

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Fotoshooter
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Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen kurz: Energieeinsparungen

Ursprünglicher Beitrag im Jammerthread: Die Vorgaben zum Energiesparen der Bundesregierung in Firmen... Völlig bescheuert. Hier frieren alle aber wir halten die Vorgaben ein...

Vorgaben und weitergehende Infos: recht-gesetz-f3/verordnung-zur-sicherun ... ml#p742191


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Tony
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Re: Jammerthread ... das nervt mich heute 😠

Fotoshooter hat geschrieben: 19. Sep 2022 09:30 Die Vorgaben zum Energiesparen der Bundesregierung in Firmen... Völlig bescheuert. Hier frieren alle aber wir halten die Vorgaben ein...
Welche denn? So wie ich das sehe, gibt es bisher nichts für Firmen (ausser denen mit >10GW Verbrauch), sondern nur für Behörden.
regalboy
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Re: Jammerthread ... das nervt mich heute 😠

Fotoshooter hat geschrieben: 19. Sep 2022 09:30 Die Vorgaben zum Energiesparen der Bundesregierung in Firmen... Völlig bescheuert. Hier frieren alle aber wir halten die Vorgaben ein...
Ich würde so gerne mit einem Thermometer durch die Behörden und Kreistage / Landtage / Bundestage gehen und Strafen für überall zu hohe Bürotemperaturen verteilen.
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Fotoshooter
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Re: Jammerthread ... das nervt mich heute 😠

Tony hat geschrieben: 19. Sep 2022 10:50 Welche denn? So wie ich das sehe, gibt es bisher nichts für Firmen (ausser denen mit >10GW Verbrauch), sondern nur für Behörden.
Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downlo ... onFile&v=4
Für mich ist § 12 interessant:
§ 12
Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten
Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten gelten die in § 6 Absatz 1 Satz 1 festgelegten
Höchstwerte für die Lufttemperatur als Mindesttemperaturwerte.
§ 6
Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden
(1) Im Arbeitsraum in einem öffentlichen Nichtwohngebäude darf die Lufttemperatur
höchstens auf die folgenden Höchstwerte geheizt werden:
1. für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad Celsius,
2. für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad Celsius,
- 7 -
3. für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad Celsius,
4. für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad Celsius oder
5. für körperlich schwere Tätigkeit 12 Grad Celsius.
(2) Öffentliche Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass in Arbeitsräumen keine
Wärmeeinträge durch gebäudetechnische Systeme wie Heizungsanlagen, Heizenergie oder Energie durch raumlufttechnische Anlagen oder andere Heizgeräte erfolgen, infolge
derer die in Absatz 1 festgelegte Höchsttemperatur überstiegen wird.
(3) Die Höchstwerte für die Lufttemperatur nach Absatz 1 sind nicht anzuwenden für
1. medizinische Einrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen,
2. Schulen und Kindertagesstätten und
3. weiteren Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur
Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen, geboten sind.
(4) Die Höchstwerte für die Lufttemperatur nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 gelten
nicht, soweit Beschäftigte durch die niedrigere Lufttemperatur in ihrer Gesundheit gefährdet
sind und sonstige Schutzmaßnahmen nicht möglich oder ausreichend sind.
regalboy hat geschrieben: 19. Sep 2022 12:09 Ich würde so gerne mit einem Thermometer durch die Behörden und Kreistage / Landtage / Bundestage gehen und Strafen für überall zu hohe Bürotemperaturen verteilen.
Laut "Gerüchten" der Unternehmer vor Ort kontrolliert die Ortspolizei die Vorgaben schon. Ich persönlich habe das zwar noch nicht gesehen, jedoch würde mich das bei unserer Stadt tatsächlich auch nicht wundern...
Tony
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Re: Jammerthread ... das nervt mich heute 😠

§ 12
Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten
Für Arbeitsräume in Arbeitsstätten gelten die in § 6 Absatz 1 Satz 1 festgelegten
Höchstwerte für die Lufttemperatur als Mindesttemperaturwerte.
Das ist mir zu hoch. Die festgelegten Höchstwerte gelten als Mindesttemperaturwerte? Kann mir das jemand erklären bitte?
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Fotoshooter
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Re: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen kurz: Energieeinsparungen

Die geforderten Temperaturen sind ein Unding... Ich verweise jetzt auf folgendes und wir gehen da leicht drüber, damit sich die Mitarbeiter wenigstens ETWAS wohl fühlen...
(4) Die Höchstwerte für die Lufttemperatur nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 gelten
nicht, soweit Beschäftigte durch die niedrigere Lufttemperatur in ihrer Gesundheit gefährdet
sind und sonstige Schutzmaßnahmen nicht möglich oder ausreichend sind.
Tony
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Re: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen kurz: Energieeinsparungen

Jetzt nochmal, weil ich es noch nicht verstanden habe. Oder ich habe es verstanden, aber es ergibt keinen Sinn !?

§ 6 gilt m.E. für Behörden, stimmst Du mir da zu?
Und §12 sagt, dass die Höchsttemperatur für Behörden, z.B. 19 Grad im Büro, die Mindesttemperatur in Firmen ist, sehe ich das richtig? Heißt für mich, ich kann auch 22 Grad einstellen?
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koshop
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Re: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen kurz: Energieeinsparungen

Ja, hab ich auch so verstanden, daß das nur für Behörden gilt:

§ 6 "Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden"
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Fotoshooter
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Re: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen kurz: Energieeinsparungen

koshop hat geschrieben: 20. Sep 2022 09:28 Ja, hab ich auch so verstanden, daß das nur für Behörden gilt:

§ 6 "Höchstwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen in öffentlichen Nichtwohngebäuden"

2022-09-20 10_46_26-ensikumav.pdf.png
Und § 12 verweist auf § 6...
Jetzt nochmal, weil ich es noch nicht verstanden habe. Oder ich habe es verstanden, aber es ergibt keinen Sinn !?
Letzteres...
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koshop
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Re: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen kurz: Energieeinsparungen

Ach ok, du hast Recht. Die haben das für öffentliche Gebäude geregelt und dann für Arbeitsstätten in §12 auf die Regelungen in öffentlichen Gebäuden verwiesen.

Aber das die Höchsttemperaturen in öffentlichen Gebäuden die Mindesttemperaturen in Arbeitsstätten sind, ergibt keinen Sinn.
Tony
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Re: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen kurz: Energieeinsparungen

Dann sind wir uns einig. Ich habe schon an meinem Verstand gezweifelt...
regalboy
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Re: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen kurz: Energieeinsparungen

koshop hat geschrieben: 20. Sep 2022 10:54 Ach ok, du hast Recht. Die haben das für öffentliche Gebäude geregelt und dann für Arbeitsstätten in §12 auf die Regelungen in öffentlichen Gebäuden verwiesen.

Aber das die Höchsttemperaturen in öffentlichen Gebäuden die Mindesttemperaturen in Arbeitsstätten sind, ergibt keinen Sinn.
Doch, tut es.

A) Die Mindesttemperatur ist grundsätzlich immer einzuhalten. Also dürften private Firmen - auch wenn sie Energie sparen wollen - eigentlich nicht so tiefe Temperaturen haben. Durch die Verordnung bekommen sie nun die Möglichkeit dazu. Damit das ganze nicht zu kalt wird gedeckelt auf den "öffentlichen Gebäude-Wert"

B) Die öffenltiche Max. Temperatur ist dann hat dazu noch der Wert, den die Behörden anstreben - der halt nicht überschritten werden darf, weil die Behörden ja mit extra gutem Beispiel voran gehen.
(auf den vermuteten Unterschied zwischen Theorie und Praxis habe ich ja schon hingewiesen)
vbc
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Re: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen kurz: Energieeinsparungen

Also ich habe hier gerade 19 Grad im Büro, Öl kommt erst nächste Woche (zum 3,7-fachen Preis der letzten Lieferung), daher grad alles auf Sparflamme, damit es noch reicht.

Das würde ich als Angestellter im Büro nicht lange mitmachen. Gerade bei Behörden wird es m.M. einen stark erhöhten Krankenstand geben (entweder tatsächlich oder "einfach mal nen Gelben holen")

Und wie @regalboy weiter oben schon schrieb, das wird nur die "einfacheren" Räumlichkeiten betreffen, ich kann mir kaum vorstellen, dass es in sämtlichen Räumlichkeiten im Regierungsviertel wirklich eingehalten wird....
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