Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

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Cash-Flo
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Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

Hallo liebe Community,

gerne möchte ich z.B. auf Etsy kleine selbstgebaute Beistelltische, Kaffeetische, Couchtische usw.
aus Holz und/oder Epoxidharz verkaufen. Dabei handelt es sich um kleine handgefertigte Einzelstücke in
unterschiedlichen Designs.

ABER Tischler ist ein Beruf für den eine Meisterpflicht besteht.
Bedeutet das, dass die Leute die auf Etsy kleine handgefertigte Möbel wie z.B. kleine Tische verkaufen auch
alle Tischlermeister sind? Ich bin keiner und frage mich, ob ich dieses Vorhaben rein rechtlich überhaupt umsetzten darf.

Kennst sich Jemand von Euch mit diesem Thema aus?


Viele Grüße
Cash-Flo :daumenhoch:


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dance
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

Seit wann musss ein Händler ein Handwerker sein??
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fossi
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

Interessantes Thema, wo ich letztens erst drüber gestolpert bin.

Ein Bekannter hat vor 1-2 Jahren ebenfalls eine Holzwerkstatt eröffnet und verkauft seitdem selbstgebaute Bänke, Tische, Lampen, Dekoartikel über eBay Kleinanzeigen, Facebook etc.

Das Interessante dabei: er ist garkein Schreiner, hat nichtmal einen ähnlichen Beruf, reines Hobby mit Missachtung sämtlicher Vorgaben und Arbeitsschutz.

Was kann da wohl passieren, wenn das Gewerbeamt wach wird und irgendwo auffällt, was sie dort fälschlicherweise genehmigt haben?!
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koshop
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

Gute Frage. Rein gefühlsmäßig (nicht juristisch) wäre meine Einschätzung, dass das niemanden interessiert solange man keine Auftragsarbeiten macht.
Das Problem bei solchen Sachen ist oft: Macht man einfach, interessiert es 50 Jahre lang keine Sau. Fragt man aber bei der Handwerkskammer nach, bringt man die dann auf Ideen und ist dann der einzige Doofe.
Cisnet
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

fossi hat geschrieben: 18. Jun 2020 22:55 Was kann da wohl passieren, wenn das Gewerbeamt wach wird und irgendwo auffällt, was sie dort fälschlicherweise genehmigt haben?!
Es juckt das Gewerbeamt nicht, ob das angemeldete Gewerbe einer Meisterpflicht unterliegt. Die Durchsetzung ist Sache der Kammern. Je nachdem, was im Gewerbezweck bei der Anmeldung steht, werden die verschiedenen Kammern aktiv. Steht da was von Möbelproduktion, ist das Handwerk und somit für die HWK relevant. Dann kommt auch der Meisterzwang zum tragen. Steht da hingegen was von Handel mit Kleinmöbeln, ist die IHK zuständig. Und der ist ein möglicher Meisterzwang schnurz.
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fossi
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

Vermutlich hat er einfach einen Brennholzhandel angemeldet. Die Reste und Abschnitte werden ebenfalls angeboten...
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Gaertner
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

D.h. die Tische sind einfach nur die Abfallprodukte der Brennholzherstellung :-y
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Wolkenspiel
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

Ist vergleichbar mit jemandem, der Kosmetik herstellt, ohne die Vorgaben der KVO zu beachten. Das geht so lange gut, bis jemand an einer Allergie fast hops geht und sich an den entsprechenden Stellen beschwert.
Vorher allerdings ist die Gefahr größer, dass durch die Gewerbeanmeldung das entsprechende Amt (in diesem Fall das Amt für Lebenmittelüberwachung, bzw. Vet-Amt) vorbei kommt und alles kontrolliert. Und dann ist Polen offen. Ich könnte mir vorstellen, dass das hier genauso ist. Nur ohne Allergiegefahr, evtl. könnte Unfallgefahr hier ein Punkt sein.
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hkhk
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

ich habe da noch einen anderen Link von existenzgruender:

https://www.existenzgruender.de/SharedD ... gkeit.html

Der "Königsweg" wäre der Freie Beruf: Wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit nicht im Handwerk, sondern in Kunst und Design liegt, kann ein Freier Beruf vorliegen. Hierbei handelt es sich um künstlerische Tätigkeiten, deren Arbeitsergebnisse einen praktischen Nützlichkeits- bzw. Gebrauchszweck aufweisen können (z.B. Möbeldesigner mit der Umsetzung von eigenen Entwürfen in Einzelstücken oder Kleinstserien). Diese Tätigkeit muss auf einer eigenschöpferischen Leistung beruhen, in denen eine "individuelle Anschauungsweise" zum Ausdruck kommt. Dabei muss eine "gewisse künstlerische Gestaltungshöhe" erreicht werden. Ein gewerblicher Verwendungszweck schließt die Annahme einer künstlerischen Tätigkeit dann nicht aus, wenn der Kunstwert den Gebrauchswert übersteigt. Dies kann bei Designermöbeln durchaus der Fall sein. Eigenschöpfungen können auf allgemeinen Vorgaben von Auftraggebern beruhen, müssen laut Rechtsprechung aber in der künstlerischen Umsetzung durch den Designer gestaltet sein.

Da laut ET es sich um Einzelstücke handelt, ist wohl der "Königsweg" gegeben, also kein Meisterzwang.
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miezekatze
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

Stimmt, auch grade gesehen. Letztlich ist es dünnes Eis, es gibt diese Designer Grauzone in der du dich sicher bewegen kannst, kritisch wird das ganze aber wenn was passiert oder sich das jemand genauer anschaut. Zweiteres halte ich für nahezu ausgeschlossen wenn man das ganze nicht richtig groß auffährt und ohne das was passiert. Würde ich erstmal ohne großartige Bedenken machen.
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Wolkenspiel
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

Ein Einzelstück ist es, weil der TE nur eins davon herstellt und beim nächsten nicht garantieren kann, dass es haargenauso aussieht. Ob hier die künstlerische Gestaltungshöhe erreicht wird, darf bezweifelt werden. Es sei denn, der Tisch hat irgendwelche Füße, die es wert sind, im Moma ausgestellt zu werden.
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hkhk
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

Cash-Flo hat geschrieben: 18. Jun 2020 20:11 Dabei handelt es sich um kleine handgefertigte Einzelstücke in unterschiedlichen Designs.
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miezekatze
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

Wolkenspiel hat geschrieben: 19. Jun 2020 09:59 Ein Einzelstück ist es, weil der TE nur eins davon herstellt und beim nächsten nicht garantieren kann, dass es haargenauso aussieht. Ob hier die künstlerische Gestaltungshöhe erreicht wird, darf bezweifelt werden. Es sei denn, der Tisch hat irgendwelche Füße, die es wert sind, im Moma ausgestellt zu werden.
Naja da steht auch was von Kleinserien ;)

Und mit Epoxidharz lassen sich da schon richtig tolle Dinge umsetzen die man sicher in die Design Ecke schieben kann. Wobei der Begriff ja eh seeeehr weit gefasst werden kann, genau wie Kunst. Also das schlimmste was hier passieren kann ist wie erwähnt das was passiert oder das sich das einer von der HWK anschaut und er das dann verboten bekommt...

..und ich bezweifle das die sich um mini-etsy Verkäufer kümmern.
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Wolkenspiel
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

Wir kennen die "Designs" nicht. Wenn du Designertisch in die Bildersuche eingibst, kommen Tische. Einfach nur Tische. Deren künstlicherische Gestaltungshöhe sich zumindest mir nicht immer erschließt.
miezekatze hat geschrieben: 19. Jun 2020 10:02 Also das schlimmste was hier passieren kann ist wie erwähnt das was passiert oder das sich das einer von der HWK anschaut und er das dann verboten bekommt...

..und ich bezweifle das die sich um mini-etsy Verkäufer kümmern.
Ja, sehe ich genauso.
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koshop
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

Ob hier die künstlerische Gestaltungshöhe erreicht wird, darf bezweifelt werden.
Man muss dem Kind nur einen klangvollen Namen geben, dann wird alles zur Kunst. Z.B. die hässlichen Betonbauten der 60er und 70er Jahre. Dem Baustil verpasst man einfach einen Namen wie "Brutalismus" dann klappt es sogar mit Denkmalschutz.

Das sind dann halt Tische im Minimalismus Stil oder so...
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Ach
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Re: Verkauf von kleinen Tischen auf Etsy -Meisterpflicht?-

koshop hat geschrieben: 19. Jun 2020 11:50
Ob hier die künstlerische Gestaltungshöhe erreicht wird, darf bezweifelt werden.
Man muss dem Kind nur einen klangvollen Namen geben, dann wird alles zur Kunst.
Nein.
Der "Königsweg" wäre der Freie Beruf
In dem Fall hast Du aber gleich wesentlich mehr Stellen, die das prüfen könnten und auch Interesse daran haben könnten, das zu Fall zu bringen.
Finanzamt, die lokale Gemeinde, die die Gewerbesteuer gerne hätte, die Rentenversicherung, neben der HWK dann auch die IHK.
Die Sozialversicherungen der gewerblichen Kunden können von denen Zahlungen an die KSK fordern, was dann wiederum die Kunden frustrieren könnte.

Es ist sicherlich möglich, dass es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, aber dann muss das auch konsequent als freiberufliche Tätigkeit durchgeführt werden.
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