Verkäufer verweigert Rücknahme

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miezekatze
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Und den Widerruf für Gewerblich immer noch nicht ausgeschlossen.

Wie gesagt, für mich besteht hier kein Unterschied der Behandlung zwischen jemandem der als Verbraucher oder Händler postet. Dafür habe ich zu oft gesehen wie Händler hier runter gemacht wurden wenn ein Problem ihre eigene Schuld ist. Und das nicht auszuschließen (bis heute nicht) zeugt von einer unglaublichen Unkenntnis der rechtlichen Materie wo einige Kollegen hier sicher nicht sagen würde "der böse Kunde der nach Gebrauch widerruft". Derjenige würde zerrissen werden.

Olli macht einen ganz normalen Widerruf der ihm rechtlich zusteht da nicht ausgeschlossen - die Ware ist anscheinend einwandfrei also sehe ich das Problem wirklich nicht was Leute haben die Olli hier irgendwas in Richtung böser Kunde vorwerfen oder Doppelmoral unterstellen?


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hkhk
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Ich gehe davon aus, dass Olli bewusst bei einen Händler gekauft hat, bei dem er auch als gewerblicher Kunde widerrufen kann. :konfuzius:
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Wolkenspiel
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Naja, DAS ist ja nun nicht verwerflich.
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hkhk
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Wolkenspiel hat geschrieben: 25. Mär 2022 12:15 Naja, DAS ist ja nun nicht verwerflich.
es sollte nur eine Argumentationshilfe für Olli sein, da ja der VK meint, gewerbliche Käufer hätten kein Widerrufrecht bei ihm :)
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RepoBeepo

Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

"Die Rechtslage gilt. Sie können gewerbliche Kunden vom Widerruf oder auch vom Kauf ausschließen. Beides muss allerdings Teil der AGB sein. Bei letzterem dürfen sie obendrein nicht liefern.

In der BRD gelten die Gesetz der Bundesrepublik Deutschland & weiterhin gilt pacta sunt servanda"
Roemer
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Vor einem deutschen Amtsgericht hätte unser Fischprofi ausserordentlich gute Chancen. :-)

By the way - ich hatte just einen Steuerberater, der einen Artikel für seine Kanzleiküche gekauft hat.
Nach Wareneingang fragt der direkt nach der fehlenden Rechnung. Einen Tag später kommt der Widerruf.
Ich schreib ihm - geht nicht (steht auch vor der WRB). Er frech wie nix "ist für die private Küche".
Ich mach ihm klar "verklage mich und erkläre dem AG als Steuerberater, daß hier eigentlich die Steuer verkürzt werden sollte - und Deiner Kammer wirste es auch erklären dürfen".
Wir haben uns dann gütlich geeinigt. :-)
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Zierfischprofi
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Geantwortet hat der Verkäufer nicht mehr. Ärgerlich.
marcibet
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

RepoBeepo hat geschrieben: 25. Mär 2022 12:24 "Die Rechtslage gilt. Sie können gewerbliche Kunden vom Widerruf oder auch vom Kauf ausschließen. Beides muss allerdings Teil der AGB sein. Bei letzterem dürfen sie obendrein nicht liefern.

In der BRD gelten die Gesetz der Bundesrepublik Deutschland & weiterhin gilt pacta sunt servanda"
Das höre ich ehrlich gestanden zum ersten Mal, meinem Rechtsverständnis nach muss ein Widerrufsrecht für gewerbliche Händler nicht explizit ausgeschlossen werden, sondern umgekehrt explizit gewährt werden.

Siehe dazu auch
https://shopbetreiber-blog.de/2007/03/2 ... besteller/

Ich finde kein einziges Gerichtsurteil wo das andersrum wäre, hast du denn vielleicht eine seriöse Quelle (oder noch besser ein Gerichtsurteil)?
welpe
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

marcibet hat geschrieben: 25. Mär 2022 17:47
RepoBeepo hat geschrieben: 25. Mär 2022 12:24 "Die Rechtslage gilt. Sie können gewerbliche Kunden vom Widerruf oder auch vom Kauf ausschließen. Beides muss allerdings Teil der AGB sein. Bei letzterem dürfen sie obendrein nicht liefern.

In der BRD gelten die Gesetz der Bundesrepublik Deutschland & weiterhin gilt pacta sunt servanda"
Das höre ich ehrlich gestanden zum ersten Mal, meinem Rechtsverständnis nach muss ein Widerrufsrecht für gewerbliche Händler nicht explizit ausgeschlossen werden, sondern umgekehrt explizit gewährt werden.

Siehe dazu auch
https://shopbetreiber-blog.de/2007/03/2 ... besteller/

Ich finde kein einziges Gerichtsurteil wo das andersrum wäre, hast du denn vielleicht eine seriöse Quelle (oder noch besser ein Gerichtsurteil)?
So ist auch meine Kenntnislage.


https://www.onlinehaendler-news.de/e-re ... widerrufen
RepoBeepo

Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

AGBs beachten. Definition "Verbraucher", wenn "Verbraucher" klar umschrieben sind, meist mit diesem Passus

"Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können."

ist jeder der nicht Verbraucher ist, ausgeschlossen. Damit sind alle "Nicht-Verbraucher" ausgeschlossen.
Weiterhin ist die AGB Vertragsbestandteil, und Verträge sind einzuhalten. Amtsgericht Cloppenburg (Urteil vom 02.10.2012 – Az.: 21 C 193/12).

Die verwendeten Quellen der Poster sind ungefähr gleichzusetzen wie mein Verweis auf römisches Recht (Verträge sind einzuhalten - dies gilt universell) und Cicero.
Zuletzt geändert von RepoBeepo am 25. Mär 2022 18:17, insgesamt 1-mal geändert.
marcibet
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Ev. hab ichs ja übersehen, aber ich sehe hier nirgends dass die AGB des betroffenen Verkäufer verlinkt wurden. Und was ist denn eine "AGBs"?
RepoBeepo

Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Lass das mal. Erstens mal ist da ein Verweis auf den Artikel der gekauft wurde mit Link. AGBs sind Plural von AGB .

Das ist so als würde ich jetzt fragen was "Ev.", bzw. "Evangelisch" mit dem ganzen zu tun hat. Sofern Du nichts zu tun hast kannst Du ja ein wenig Lauern bis Du wieder jemanden persönlich angreifen kannst.
Schreiber Ling
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Definitiv, das gesetzlich geregelte Widerrufsrecht ist von vornherein auf Verbraucherverträge ausgerichtet, und was Verbraucher sind, ist ebenfalls im Gesetz geregelt.

Wenn jemand also etwas nicht objektiv als Verbraucher kauft, dann kommen für ihn auch keine verbraucherschützenden Regelungen in Betracht, auch nicht was die Widerrufsbelehrung angeht, die darum so falsch sein kann, wie sie will.

Richtig ist, dass man natürlich trotzdem auch einem Gewerbetreibenden ein Widerrufsrecht einräumen kann. Um das aus Versehen zu tun, indem man in seinen AGB den Verbraucherbegriff definiert und das auch noch falsch, dafür muss man schon ein ganz schlimmes Händchen erwischen.

Das heißt, allenfalls könnte man sein aktuelles Verhalten während der Abwicklung so deuten, wie es offenbar hier zum Teil geschieht, dass der Verkäufer selber von einem grundsätzlich in Frage kommenden Widerrufsrecht ausgeht. Das unterstreicht aber sogar noch einmal mehr, dass es sich selbst bei diesem Verhalten nicht um eine Willenserklärung handelt, mit der zum Ausdruck gebracht werden soll, man würde ein Widerrufsrecht einräumen wollen. Wer bereits davon ausgeht, dass ein Widerrufsrecht besteht, will nicht erst noch eins einräumen. Vielmehr unterliegt der Verkäufer hier maximal einem Irrtum; vielleicht ist ihm nicht mal klar, dass nicht als Verbraucher gekauft wurde.

Zum Übrigen ist schon richtig gesagt worden, dass natürlich trotzdem Gewährleistung und das ganze Gedöns im Spiel bleiben. Aber am Widerrufsrecht hängt man sich hier entweder fälschlich, dann unnötig, oder taktisch, dann wahrscheinlich sogar sträflich :D, auf.

Alternative Lesart: Selbst da, wo sich der Verkäufer des Begriffs "Widerruf" bedient, meint er nicht notwendig das, was man unter dem verbraucherschützenden Widerrufsrecht versteht. Möglicherweise räumt er freiwillig das Recht ein, sich wieder vom Vertrag zu lösen. Dafür müssten dann irgendwo Anhaltspunkte bestehen. Und des Weiteren würde sich dann die Frage stellen, in welchem Umfang er das tut, also einfach das Verbraucherwiderrufsrecht auch auf gewerbliche Kunden einräumt oder nicht doch einfach nur erlaubt, zu stornieren zu seinen irgendwo näher festgelegten und vergleichsweise engeren Bedingungen.
RepoBeepo

Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Ich denke dieser Beitrag hier war das Magnum Opus und hat sämtliche Rechtstexte von spezialisierten Fachanwälten sowie auch höchstricherliche Rechtssprechung als Unfug widerlegt!

Bedanke mich und bin weg.
Schreiber Ling
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Trage er doch mal das vermeintlich als Unfug Widerlegte vor? :D

Was nun genau passiert ist, wäre doch immer noch herauszuarbeiten und notwendigenfalls auch auszulegen – das hat schon mal nichts damit zu tun, ob irgendwo Unfug steht, sondern wären schlicht noch immer offene Fragen.

Dass aber grundsätzlich das Widerrufsrecht allein für Verbraucherverträge geschaffen ist und man Gewerbetreibende nicht erst extra ausschließen muss, dafür lege ich gern meine Hand ins Feuer, in der Tat :D Und dennoch, natürlich wäre ich auch hier offen für das, was du meinst, dass es dagegen sprechen würde.

Es ist etwas anderes, zu sagen, der Verkäufer habe aber sehr wohl ein Widerrufsrecht eingeräumt, und sei es durch falsch verstandene Ebay-Politik. Nur würde das – und müsste auch nicht – am Grundsatz, dass ein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende nicht ohne Weiteres besteht, bloß weil man es nicht ausschließt, gerade nichts ändern. Sondern es wäre auf jeden Fall erforderlich, dass es überhaupt erst einmal irgendwo eingeräumt wird.
RepoBeepo

Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Ich bin immer noch weg. Urteile. Ebay. Plus etc ich fasse mich immer kurz. Meine Zeit ist kostbar.
Schreiber Ling
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Kein Wunder, dass du dich dann nicht differenziert mit den Fällen auseinandersetzen kannst. Man braucht natürlich entweder genug Zeit dafür, um deren kostbare darauf zu verwenden. Oder entsprechend viel Freude an juristischen Fragestellungen, sodass Zeit und Auseinandersetzung in der Sache nicht im Widerspruch zueinander stehen.

Ich will dich aber gern nicht länger in Anspruch nehmen. Auch dir vielen Dank.
Roemer
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Das dt. Justizministerium hat eine Muster-Widerufsbelehrung erstellt. Ist schon ein wenig her.
Wer der Auffassung ist, daran rumzufummeln oder Sachen wegzulsssen wie z.B. die Einleitung:

"Die Widerrufsbelehrung richtet sich ausschließlich an Verbraucher im Sinne von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann: ...."

dann gilt sie halt nicht und ALLE Käufer haben ewig (oder waren es 3 Jahre ???) ein Widerrufsrecht.
Übrigens auch die aus Drittländern.

Da helfen auch keine Links aus dem Jahre 2007 mit Amtsgerichtsurteilen. :-) :-) :-)
Rotzeplom
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Re: Verkäufer verweigert Rücknahme

Schreiber Ling hat geschrieben: 25. Mär 2022 19:29 Trage er doch mal das vermeintlich als Unfug Widerlegte vor? :D
Ich werd´ verrückt. Der "Schreiber"! applaus
So sieht man sich wieder. Viele Grüße aus dem "anderen" Forum (das ja leider seit geraumer Zeit nicht mehr existiert)
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