Veri/Vero bei ebay

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Max89
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Veri/Vero bei ebay

Hi,

habe gerade gelesen, dass man bei Ebay einige Marken nicht verkaufen darf, wenn man kein autorisierter Händer oder Hersteller ist.

Es kann sich hierbei im schlimmsten Fall bis zu sechsstelligen Abmahnsummen hinziehen.

Veri/Vero:
https://pages.ebay.com/seller-center/li ... ogram.html
https://pages.ebay.de/vero/

Wie kommt es aber, dass viele Händler trotzdem massenweise Marken sie Sony (Sony Playstation 5) und andere Marken anbieten können, die unter diese Liste fallen? Kann mir kaum vorstellen, dass alles davon autorisierte Händler sind.

Habe bei anderen Kommentaren gelesen, dass es eher darum geht, dass diese Produkte keine Fälschungen sind.

Wäre hilfreich, wenn da einer Erfahrung hat in dem Bereich aus der Praxis.


LG


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roman
Beiträge: 7121
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
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Re: Veri/Vero bei ebay

Ich glaube Du bringst hier einiges durcheinander:

Bekanntlich gab (gibt?) es bei der PS5 massive Lieferprobleme. Findige Verkäufer (teils auch private, die im Einzelhandel zum UPE Geräte hamsterten), haben das Teil bei Ebay massiv über UPE eingestellt. Da das Ding allgemein so schwer zu bekommen war, waren diese Angebote trotz des besonders hohen Preises sehr erfolgreich.
Da es deswegen massiv negative Presse gegen Ebay gab, hat Ebay den PS5-Verkauf eingeschränkt. Soweit ich weiß brauchte man dafür Accounts die schon eine längere Ebay History hatten bzw. gab es maximale Stückzahlen pro Woche und ähnliches.

Ähnliches gab es z.B. auch bei FFP-Masken (dort neben den Mondpreisen zusätzlich auch noch die Problematik mit gefälschten Zertifikaten ... hier wollten sich die Marktplätze, am medialen Höhepunkt der Pandemie, gleich vorbeugend aus der Schußlinie nehmen)

Ich sehe hier aber keinen Zusammenhang mit VERI, Markenrecht & Co.

---------------------------

Marken-Verkaufsverbot bei Ebay:

Soweit ich weiß verbietet Ebay - von irgendwelchen Spezialfällen ausgenommen - nicht den Verkauf irgendwelcher Marken. Das wäre auch nicht im Interesse von Ebay.
Es mag einzelne Hersteller geben die nicht wollen dass deren Händler über Ebay verkaufen. Aber wenn Du kein autorisierter Händler bist, sondern das Zeugs in geeigneter Weise aus der Lieferkette rausbekommst (=legaler Grauhandel), betrifft Dich das ohnehin nicht, solange Dir Dein Lieferant diese Verpflichtung nicht auch vertraglich weitergereicht hat.

Dein Posting wirkt insgesamt einwenig zusammengewürfelt. Wer soll abmahnen und warum? Der Verweis zu den Fälschungen passt auch nicht wirklich dazu.

Vielleicht willst Du ja einfach ganz grob sagen was Du vor hast (zumindest ansatzweise, damit man sich einwenig auskennt). Denn ansonsten ist das ein einziges herumstochern im Nebel.
Max89
Beiträge: 26
Registriert: 7. Sep 2021 20:14
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Re: Veri/Vero bei ebay

roman hat geschrieben: 7. Sep 2021 23:07 Ich glaube Du bringst hier einiges durcheinander:

Bekanntlich gab (gibt?) es bei der PS5 massive Lieferprobleme. Findige Verkäufer (teils auch private, die im Einzelhandel zum UPE Geräte hamsterten), haben das Teil bei Ebay massiv über UPE eingestellt. Da das Ding allgemein so schwer zu bekommen war, waren diese Angebote trotz des besonders hohen Preises sehr erfolgreich.
Da es deswegen massiv negative Presse gegen Ebay gab, hat Ebay den PS5-Verkauf eingeschränkt. Soweit ich weiß brauchte man dafür Accounts die schon eine längere Ebay History hatten bzw. gab es maximale Stückzahlen pro Woche und ähnliches.

Ähnliches gab es z.B. auch bei FFP-Masken (dort neben den Mondpreisen zusätzlich auch noch die Problematik mit gefälschten Zertifikaten ... hier wollten sich die Marktplätze, am medialen Höhepunkt der Pandemie, gleich vorbeugend aus der Schußlinie nehmen)

Ich sehe hier aber keinen Zusammenhang mit VERI, Markenrecht & Co.

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Marken-Verkaufsverbot bei Ebay:

Soweit ich weiß verbietet Ebay - von irgendwelchen Spezialfällen ausgenommen - nicht den Verkauf irgendwelcher Marken. Das wäre auch nicht im Interesse von Ebay.
Es mag einzelne Hersteller geben die nicht wollen dass deren Händler über Ebay verkaufen. Aber wenn Du kein autorisierter Händler bist, sondern das Zeugs in geeigneter Weise aus der Lieferkette rausbekommst (=legaler Grauhandel), betrifft Dich das ohnehin nicht, solange Dir Dein Lieferant diese Verpflichtung nicht auch vertraglich weitergereicht hat.

Dein Posting wirkt insgesamt einwenig zusammengewürfelt. Wer soll abmahnen und warum? Der Verweis zu den Fälschungen passt auch nicht wirklich dazu.

Vielleicht willst Du ja einfach ganz grob sagen was Du vor hast (zumindest ansatzweise, damit man sich einwenig auskennt). Denn ansonsten ist das ein einziges herumstochern im Nebel.

Das mit der Playstation 5 war nur ein Beispiel. Ich habe das ehrlichgesagt gar nicht mitgekriegt, dass Ebay da was speziell bei der PS5 was geändert hat für Verkäufer. Ich hätte auch Fossil oder Dyson nehmen können, die auch sehr bekannt sind.

Ich habe generell vor Marken auf ebay zu verkaufen und wollte deshalb mich hier erkundigen, ob Ebay wirklich aus der Erfahrung der User hier wirklich so streng ist, was besonders diese Marken hier angeht:
https://pages.ebay.com/seller-center/li ... #m17-1-tb3

Sowie ich das verstanden habe, können sich Markenhersteller bei der Liste in Ebay eintragen lassen, dass sie nicht möchten, dass bei Ebay ihre Waren ohne ihre Erlaubnis gehandelt wird. Und diese können dann zurecht über ein Formular bei Ebay Beschwerde einlegen, wenn dort jemand sich nicht daran hält. Kann mir aber auch nicht vorstellen, dass es Ebay gut findet.

Hoffe es war alles nicht zu verwirrend :D
roman
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Re: Veri/Vero bei ebay

Das mit der Liste hast Du gründlich falsch verstanden ;-)

Bei Ebay kann man sich als Rechteinhalter registrieren lassen (bin ich übrigens auch registriert).
Bei Ebay sind sicherlich zehntausende, wenn nicht mehr, solcher Rechteinhaber registriert.
Ich würde sagen, jeder halbwegs ernstzunehmende Rechtsinhaber (und zusätzlich auch noch unzählige nicht ernstzunehmende Rechteinhalber, wie meine Person :-) ) ist bei Ebay als solcher registriert.
Ein paar wenige (vor allem die, die sehr häufig Angebote löschen lassen; daher vor allem große/bekannte Marken) haben "netterweise" eine Profilseite bei Ebay angelegt die dem Verkäufer eines gelöschten Angebots quasi als Zusatzservice weitere Informationen liefern.

Un diese Liste die Du verlinkt hast ist eine Verzeichnis dieser Profilseiten. Nicht mehr und nicht weniger.
Auch Produkte dieser Marken kann man im Regelfall "frei" bei Ebay handeln.

Man muß jedoch aufpassen (wahlloses Beispiel: Gucci):

1. Du nähst selbst eine Handtasche, malst das GUCCI-Logo drauf und bietest sie bei Ebay an:
Rechteverletzung. Gucci könnte Dir das Angebot bei Ebay löschen und/oder Dich abmahnen

2. Du kaufst eine GUCCI-Handtasche beim vertrauenswürden persischen Verkäufer am Kirtag um 10 Euro (dass es sich um eine Fälschung handelt, darf angenommen werden) und bietest bei Ebay an:
Rechtsverletzung. Gucci könnte Dir das Angebot bei Ebay löschen und/oder Dich abmahnen

3. Du importierst eine tatsächlich ORIGINALE GUCCI-Handtasche aus den USA (nehmen wir an, die sind dort um 50% billiger als in der EU) und bietest sie bei Ebay an:
Rechtsverletzung (da von Gucci nicht im EWR in Verkehr gebracht). Gucci könnte Dir das Angebot bei Ebay löschen und/oder Dich abmahnen

4. Du kaufst im GUCCI-Shop in Lettland eine tatsächlich ORIGINALE GUCCI-Handtasche und bietest sie bei Ebay an:
Keine Rechteverletzung, da die Tasche von GUCCI im EWR in Verkehr gebracht wurde

Wenn Du Variante 1-3 machst, lebst Du - zurecht - sehr gefährlich.
Wenn Du Variante 4 machst, bist Du prinzipiell legal unterwegs (aber auch hier gibt es freilich Fallstricke)

Über Markenrecht kann man ganze Bücher füllen, das daher bloß ein ganz grober erster Ausschnitt.
Max89
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Re: Veri/Vero bei ebay

Habe hier ein Video dazu geguckt.


Daher habe ich auch meine Quellen.
roman
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Re: Veri/Vero bei ebay

Also Onlinehandel via Youtubevideo zu lernen ist eine - sagen wir mal höflich - umstrittene Taktik.

Aber dieser "Berater" ist so unglaublich schlecht. Der hat nicht nur keine Ahnung, der zeigt sogar Screenshots und erklärt ganz was anderes wie auf diesen zu lesen ist.

Vermutlich einer der glaubt mit ein paar Videos reich zu werden, obwohl er selbst keine Ahnung von der Materie hat.
Bei den Kommentaren hat es eh der eine oder andere gecheckt dass das kompletter humbug ist, was der Bursche da erzählt ...
manuel.manni
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Re: Veri/Vero bei ebay

roman hat geschrieben: 7. Sep 2021 23:58 Das mit der Liste hast Du gründlich falsch verstanden ;-)

Bei Ebay kann man sich als Rechteinhalter registrieren lassen (bin ich übrigens auch registriert).
Bei Ebay sind sicherlich zehntausende, wenn nicht mehr, solcher Rechteinhaber registriert.
Ich würde sagen, jeder halbwegs ernstzunehmende Rechtsinhaber (und zusätzlich auch noch unzählige nicht ernstzunehmende Rechteinhalber, wie meine Person :-) ) ist bei Ebay als solcher registriert.
Ein paar wenige (vor allem die, die sehr häufig Angebote löschen lassen; daher vor allem große/bekannte Marken) haben "netterweise" eine Profilseite bei Ebay angelegt die dem Verkäufer eines gelöschten Angebots quasi als Zusatzservice weitere Informationen liefern.

Un diese Liste die Du verlinkt hast ist eine Verzeichnis dieser Profilseiten. Nicht mehr und nicht weniger.
Auch Produkte dieser Marken kann man im Regelfall "frei" bei Ebay handeln.

Man muß jedoch aufpassen (wahlloses Beispiel: Gucci):

1. Du nähst selbst eine Handtasche, malst das GUCCI-Logo drauf und bietest sie bei Ebay an:
Rechteverletzung. Gucci könnte Dir das Angebot bei Ebay löschen und/oder Dich abmahnen

2. Du kaufst eine GUCCI-Handtasche beim vertrauenswürden persischen Verkäufer am Kirtag um 10 Euro (dass es sich um eine Fälschung handelt, darf angenommen werden) und bietest bei Ebay an:
Rechtsverletzung. Gucci könnte Dir das Angebot bei Ebay löschen und/oder Dich abmahnen

3. Du importierst eine tatsächlich ORIGINALE GUCCI-Handtasche aus den USA (nehmen wir an, die sind dort um 50% billiger als in der EU) und bietest sie bei Ebay an:
Rechtsverletzung (da von Gucci nicht im EWR in Verkehr gebracht). Gucci könnte Dir das Angebot bei Ebay löschen und/oder Dich abmahnen

4. Du kaufst im GUCCI-Shop in Lettland eine tatsächlich ORIGINALE GUCCI-Handtasche und bietest sie bei Ebay an:
Keine Rechteverletzung, da die Tasche von GUCCI im EWR in Verkehr gebracht wurde

Wenn Du Variante 1-3 machst, lebst Du - zurecht - sehr gefährlich.
Wenn Du Variante 4 machst, bist Du prinzipiell legal unterwegs (aber auch hier gibt es freilich Fallstricke)

Über Markenrecht kann man ganze Bücher füllen, das daher bloß ein ganz grober erster Ausschnitt.
Danke für den Beitrag, hab mich das tatsächlich auch immer gefragt, was da richtig und was da falsch ist :gruebel: :-}
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