Urteil: Einzelhändler dürfen Gewerbemiete im Lockdown kürzen! - BGH Az. XII ZR 8/21

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Urteil: Einzelhändler dürfen Gewerbemiete im Lockdown kürzen! - BGH Az. XII ZR 8/21

Unternehmen können in Folge des Corona-Lockdowns Anspruch auf eine Anpassung der Miete haben. Es müssten aber immer sämtliche Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.
Dazu zählten zum Beispiel die Umsatzeinbußen für das konkrete Objekt, staatliche Hilfen oder Versicherungsleistungen.
Beide Seiten - Mieter und Vermieter - seien durch die staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie belastet, keine Seite trage alleine Verantwortung. Halbe/Halbe-Aufteilungen der Miete seien aber zu pauschal.


Siehe Pressemitteilung zu Az. XII ZR 8/21 : https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=10690868


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