Umsatzsteuer IDENT mit Kleinunternehmerregelung

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And_Bru
Beiträge: 16
Registriert: 22. Feb 2020 13:20
Land: Deutschland

Umsatzsteuer IDENT mit Kleinunternehmerregelung

Hallo zusammen,

da ich noch keine all zu großen Umsätze fahre, verzichte ich derzeit auf einen Steuerberater.
Ich nutze derzeit die Kleinunternehmerregelung insoweit, dass ich keine Umsatzsteuer ausweise und entsprechend auch keine Vorsteuer geltend mache.

Hin und wieder kaufe ich Ware im EU Ausland ein. Bisher habe ich alle Händler soweit bekommen, dass diese ohne Umsatzsteuerident Nummer auskommen. Auch wenn es schmerzt 27% Mehrwertsteuer auf Ware aus Ungarn zu zahlen :shock:


Mit meiner Steuerbescheinigung 22f habe ich allerdings eine Umsatzsteuer ID Nummer erhalten. Wie verhält sich das denn jetzt im Detail?
Kann ich diese nutzen um Steuerfrei im EU Ausland einzukaufen und muss dann entsprechend für DIE EINE Bestellung eine Erwerbsbesteuerung tätigen um die Ware mit 19% (bzw. 16%) zu versteuern? Oder muss ich, sobald ich einmal eine Vorsteueranmeldung getätigt habe, diese monatlich und für ALLE Umsätze durchführen?

Danke für eine kurze Rückinfo
Andre


PS: Das wäre ja grundsätzlich auch für Amazon Verkäufe wichtig? Die stellen die Rechnung (wie ich gehört habe) wohl auch ohne Steuer aus?


3 Monate gratis Händlerbund
meikel
Beiträge: 194
Registriert: 6. Aug 2013 20:14

Re: Umsatzsteuer IDENT mit Kleinunternehmerregelung

Bei mir als KU war es bei meinen wenigen innergemeinschaftlichen Einkäufen so, daß ich erst mal ohne Umsatzsteuer mit meiner USt-ID-Nummer eingekauft habe.

Zusammen mit meiner jährlichen Einkommensteuererkläruung und der EÜR habe ich dann gleichzeitig auf der Umsatzsteueranmeldung diese Einkäufe unter "Innergemeinschaftlichen Erwerb" angegeben und die 19% USt. deklariert. Die wurde dann vom FA von meinem Konto abegebucht.

Solange , wie bei mir, hinterher nur Kleckerbeträge rauskommen, reicht wohl (zumindest meinem FA) die jährliche Erklärung.

Nur wenn doch einiges zusammenkommt, könnte es wohl sein, daß du unterjährig eine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst.
PS: Das wäre ja grundsätzlich auch für Amazon Verkäufe wichtig? Die stellen die Rechnung (wie ich gehört habe) wohl auch ohne Steuer aus?
Dito. Wäre dann wohl, wie früher eBay, eine innergemeinschaftliche sonstige (oder elektronische ?) Dienstleistung.
Zu der Zeit wo ich bei eBay verkauft habe, hat auch die jährliche UST-Meldung gereicht.
Zuletzt geändert von meikel am 3. Aug 2020 16:36, insgesamt 1-mal geändert.
regalboy
Beiträge: 10025
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Umsatzsteuer IDENT mit Kleinunternehmerregelung

Ist es nicht so, dass es bei der Kleinunternehmerregelung KEIN Wahlrecht gibt, welche Ware wie behandelt wird?
And_Bru
Beiträge: 16
Registriert: 22. Feb 2020 13:20
Land: Deutschland

Re: Umsatzsteuer IDENT mit Kleinunternehmerregelung

meikel hat geschrieben: 3. Aug 2020 16:32 Bei mir als KU war es bei meinen wenigen innergemeinschaftlichen Einkäufen so, daß ich erst mal ohne Umsatzsteuer mit meiner USt-ID-Nummer eingekauft habe.

Zusammen mit meiner jährlichen Einkommensteuererkläruung und der EÜR habe ich dann gleichzeitig auf der Umsatzsteueranmeldung diese Einkäufe unter "Innergemeinschaftlichen Erwerb" angegeben und die 19% USt. deklariert. Die wurde dann vom FA von meinem Konto abegebucht.

Solange , wie bei mir, hinterher nur Kleckerbeträge rauskommen, reicht wohl (zumindest meinem FA) die jährliche Erklärung.

Nur wenn doch einiges zusammenkommt, könnte es wohl sein, daß du unterjährig eine Umsatzsteuervoranmeldung machen musst.
Wie viel dabei rum kommt, sieht das FA ja dann erst im nächsten Jahr :) Und da werde ich aufgrund der Umsätze sowieso die KU Regelung nicht mehr wählen können.

Heißt, ich gebe am Jahresende bei der Steuererklärung einfach alle Umsatzsteuerfreien Einkäufe zusammen an, und das FA will dann die 19% haben.

Grundsätzlich ist das schon mal eine Ansage. Habe nämlich gerade einen Lieferanten der ausschließlich ohne Steuer anbietet. Wollte mir kurz Erfahrungen einholen bevor ich jetzt blind bestelle.
Besten Dank!

Andre
Händlerbund
Beiträge: 66
Registriert: 5. Sep 2016 10:00

Re: Umsatzsteuer IDENT mit Kleinunternehmerregelung

And_Bru hat geschrieben: 3. Aug 2020 15:56 Hallo zusammen,

da ich noch keine all zu großen Umsätze fahre, verzichte ich derzeit auf einen Steuerberater.
Ich nutze derzeit die Kleinunternehmerregelung insoweit, dass ich keine Umsatzsteuer ausweise und entsprechend auch keine Vorsteuer geltend mache.

Hin und wieder kaufe ich Ware im EU Ausland ein. Bisher habe ich alle Händler soweit bekommen, dass diese ohne Umsatzsteuerident Nummer auskommen. Auch wenn es schmerzt 27% Mehrwertsteuer auf Ware aus Ungarn zu zahlen :shock:


Mit meiner Steuerbescheinigung 22f habe ich allerdings eine Umsatzsteuer ID Nummer erhalten. Wie verhält sich das denn jetzt im Detail?
Kann ich diese nutzen um Steuerfrei im EU Ausland einzukaufen und muss dann entsprechend für DIE EINE Bestellung eine Erwerbsbesteuerung tätigen um die Ware mit 19% (bzw. 16%) zu versteuern? Oder muss ich, sobald ich einmal eine Vorsteueranmeldung getätigt habe, diese monatlich und für ALLE Umsätze durchführen?

Danke für eine kurze Rückinfo
Andre


PS: Das wäre ja grundsätzlich auch für Amazon Verkäufe wichtig? Die stellen die Rechnung (wie ich gehört habe) wohl auch ohne Steuer aus?
Hallo Andre,

wir haben uns mal mit den Steuerrechtsexperten von Taxdoo kurzgeschlossen. Sie sagen: In dem genannten Beispiel macht die Verwendung der deutschen UStID absolut Sinn, da der Erwerb dann nicht mehr mit 27 Prozent, sondern nur noch mit 19 bzw. aktuell 16 Prozent versteuert werden muss. Wenn die deutsche UStID jedoch verwendet wird, gilt das immer für alle Erwerbe und für mindestens zwei Kalenderjahre. Das bedeutet auch: Sollte die UStID jetzt erstmalig im August für einen Erwerb verwendet werden, müsste das auch rückwirkend für alle Erwerbe des Jahres 2020 und dann später auch 2021 erfolgen.

Falls du noch weitere Fragen hast, dann schreibe uns gerne eine PN. Viele Grüße!
And_Bru
Beiträge: 16
Registriert: 22. Feb 2020 13:20
Land: Deutschland

Re: Umsatzsteuer IDENT mit Kleinunternehmerregelung

Händlerbund hat geschrieben: 4. Aug 2020 16:51
And_Bru hat geschrieben: 3. Aug 2020 15:56 Hallo zusammen,

da ich noch keine all zu großen Umsätze fahre, verzichte ich derzeit auf einen Steuerberater.
Ich nutze derzeit die Kleinunternehmerregelung insoweit, dass ich keine Umsatzsteuer ausweise und entsprechend auch keine Vorsteuer geltend mache.

Hin und wieder kaufe ich Ware im EU Ausland ein. Bisher habe ich alle Händler soweit bekommen, dass diese ohne Umsatzsteuerident Nummer auskommen. Auch wenn es schmerzt 27% Mehrwertsteuer auf Ware aus Ungarn zu zahlen :shock:


Mit meiner Steuerbescheinigung 22f habe ich allerdings eine Umsatzsteuer ID Nummer erhalten. Wie verhält sich das denn jetzt im Detail?
Kann ich diese nutzen um Steuerfrei im EU Ausland einzukaufen und muss dann entsprechend für DIE EINE Bestellung eine Erwerbsbesteuerung tätigen um die Ware mit 19% (bzw. 16%) zu versteuern? Oder muss ich, sobald ich einmal eine Vorsteueranmeldung getätigt habe, diese monatlich und für ALLE Umsätze durchführen?

Danke für eine kurze Rückinfo
Andre


PS: Das wäre ja grundsätzlich auch für Amazon Verkäufe wichtig? Die stellen die Rechnung (wie ich gehört habe) wohl auch ohne Steuer aus?
Hallo Andre,

wir haben uns mal mit den Steuerrechtsexperten von Taxdoo kurzgeschlossen. Sie sagen: In dem genannten Beispiel macht die Verwendung der deutschen UStID absolut Sinn, da der Erwerb dann nicht mehr mit 27 Prozent, sondern nur noch mit 19 bzw. aktuell 16 Prozent versteuert werden muss. Wenn die deutsche UStID jedoch verwendet wird, gilt das immer für alle Erwerbe und für mindestens zwei Kalenderjahre. Das bedeutet auch: Sollte die UStID jetzt erstmalig im August für einen Erwerb verwendet werden, müsste das auch rückwirkend für alle Erwerbe des Jahres 2020 und dann später auch 2021 erfolgen.

Falls du noch weitere Fragen hast, dann schreibe uns gerne eine PN. Viele Grüße!

Besten Dank für die Antwort!

Leider deckt sich diese nicht mit der Information, die ich gestern beim Anruf des örtlichen Finanzamt erhalten habe :gruebel:
Der Herr am Telefon - war wohl die Urlaubsvertretung des "richtigen" Experten - sagte mir, dass ich lediglich in den Monaten eine Anmeldung tätigen muss, in denen ich auch Einkäufe mit der UStID getätigt habe.

Auf Grundlage der Aussage habe ich nun natürlich MIT der UStID geordert ;) Allerdings wird dies auch die letzte EU Auslandsbestellung gewesen sein, bevor ich eine OHG/UG gründe. Somit hoffe ich mal, dass diese eine Bestellung mir am Jahresende nicht um die Ohren fliegt.

Besten Dank für die Hilfe
Andre
al-k-seltzer
Beiträge: 5255
Registriert: 25. Jan 2008 20:17
Land: Deutschland

Re: Umsatzsteuer IDENT mit Kleinunternehmerregelung

Das Problem ist, dass die FA das wohl unterschiedlich sehen.
Bei meinem reicht die jährliche USt-Erklärung.

Im Zweifelsfall eine schriftliche Auskunft einholen wie zu verfahren ist.
Antworten

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