Moin,
seit 01.01.2023 müssen alle elektronischen Kassen mit TSE ausgerüstet sein und es gibt die Belegausgabepflicht.
Hat von euch schon mal geprüft, wenn man weiterhin einen Nicht-TSE-Kasse einsetzt und eine nicht-konformen Beleg ausgibt, ob man sich damit wettbewerbswidrig verhält und abgemahnt werden könnte?!
TSE-Kasse/Belegausgabepflicht und Wettbewerbsrecht
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Re: TSE-Kasse/Belegausgabepflicht und Wettbewerbsrecht
Du könntest Probleme mit dem Finanzamt bekommen - unangemeldete [url] Kassennachschau[https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... .html#/url]
Dann lieber eine Handkasse einsetzen - kommt auf die Menge der Vorgänge an
Dann lieber eine Handkasse einsetzen - kommt auf die Menge der Vorgänge an
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Re: TSE-Kasse/Belegausgabepflicht und Wettbewerbsrecht
Das ist ein anderes Thema. Mir geht es in diesem Fall um reines Wettbewerbsrecht.Lena_1977 hat geschrieben: ↑3. Jan 2023 14:49 Du könntest Probleme mit dem Finanzamt bekommen - unangemeldete [url] Kassennachschau[https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... .html#/url]
Dann lieber eine Handkasse einsetzen - kommt auf die Menge der Vorgänge an
Re: TSE-Kasse/Belegausgabepflicht und Wettbewerbsrecht
Bei uns fällt die TSE gelegentlich aus. Dann geben wir Bons aus, auf denen explizit darauf hingewiesen ist, dass die TSE nicht lief.boden-piloten hat geschrieben: ↑3. Jan 2023 14:40 Moin,
seit 01.01.2023 müssen alle elektronischen Kassen mit TSE ausgerüstet sein und es gibt die Belegausgabepflicht.
Hat von euch schon mal geprüft, wenn man weiterhin einen Nicht-TSE-Kasse einsetzt und eine nicht-konformen Beleg ausgibt, ob man sich damit wettbewerbswidrig verhält und abgemahnt werden könnte?!
Wenn ich uns vom Internet trenne, gibt es gar keine TSE mehr.
Ich habe deswegen keine Abmahnung bekommen und fürchte auch keine.
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Re: TSE-Kasse/Belegausgabepflicht und Wettbewerbsrecht
Zwischen einem technischen Defekt und grundsätzlich nicht konformer Kasse ist aber ja auch ein Unterschied.Ach hat geschrieben: ↑3. Jan 2023 15:22Bei uns fällt die TSE gelegentlich aus. Dann geben wir Bons aus, auf denen explizit darauf hingewiesen ist, dass die TSE nicht lief.boden-piloten hat geschrieben: ↑3. Jan 2023 14:40 Moin,
seit 01.01.2023 müssen alle elektronischen Kassen mit TSE ausgerüstet sein und es gibt die Belegausgabepflicht.
Hat von euch schon mal geprüft, wenn man weiterhin einen Nicht-TSE-Kasse einsetzt und eine nicht-konformen Beleg ausgibt, ob man sich damit wettbewerbswidrig verhält und abgemahnt werden könnte?!
Wenn ich uns vom Internet trenne, gibt es gar keine TSE mehr.
Ich habe deswegen keine Abmahnung bekommen und fürchte auch keine.
Re: TSE-Kasse/Belegausgabepflicht und Wettbewerbsrecht
Ja, das stimmt.
Ich wollte nur die Erfahrung so weit weitergeben, wie ich sie eben habe.
Unabhängig davon, ob ein Verhalten abmahnbar wäre oder nicht: Stationär sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (von wenigen umkämpften Bereichen abgesehen) ohnehin wenig verbreitet.
Ich wollte nur die Erfahrung so weit weitergeben, wie ich sie eben habe.
Unabhängig davon, ob ein Verhalten abmahnbar wäre oder nicht: Stationär sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (von wenigen umkämpften Bereichen abgesehen) ohnehin wenig verbreitet.
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Re: TSE-Kasse/Belegausgabepflicht und Wettbewerbsrecht
Es geht nicht um die Wahrscheinlichkeit, sondern lediglich um die Möglichkeit. Das ist für mein Problem einzig relevant.Ach hat geschrieben: ↑3. Jan 2023 16:11 Ja, das stimmt.
Ich wollte nur die Erfahrung so weit weitergeben, wie ich sie eben habe.
Unabhängig davon, ob ein Verhalten abmahnbar wäre oder nicht: Stationär sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen (von wenigen umkämpften Bereichen abgesehen) ohnehin wenig verbreitet.
Re: TSE-Kasse/Belegausgabepflicht und Wettbewerbsrecht
Wenn es für dich ein wirkliches Problem ist und du eine wirklich handfeste Aussage bekommen willst, würde ich dir empfehlen dich an einen Anwalt zu wenden, der sich in dem Bereich auch gut auskennt.
Rechtsberatung in Foren ist immer so eine Sache. Ich halte nicht viel davon und würde die Finger davon lassen. Und selbst falls sich hier jemand als Anwalt ausgeben sollte, kann keiner überprüfen wie es da mit der fachlichen Qualifikation wirklich aussieht.
Ansonsten wüsste ich aber auch keinen vernünftigen Grund, warum man weiterhin auf eine nicht TSE-konforme Kasse setzen sollte. Dass die Übergangsfrist auslaufen wird, war lange genug bekannt. Und es gibt ja rechtskonforme Alternativen, die auch nicht zwangsläufig was kosten. Zum Beispiel, wenn man händisch ein Kassenbuch führt und eine offene Kasse hat. Das geht ja, soweit ich das aus dem Nachbarland mitbekommen habe, auch noch. Und auch rechtskonforme Kassensysteme kosten nicht die Welt, so dass ich nicht wüsste, was für einen Wettbewerbsnachteil jemand haben sollte weiterhin auf eine nicht TSE-konforme Kasse setzen zu wollen. Macht für mich überhaupt keinen Sinn.
Rechtsberatung in Foren ist immer so eine Sache. Ich halte nicht viel davon und würde die Finger davon lassen. Und selbst falls sich hier jemand als Anwalt ausgeben sollte, kann keiner überprüfen wie es da mit der fachlichen Qualifikation wirklich aussieht.
Ansonsten wüsste ich aber auch keinen vernünftigen Grund, warum man weiterhin auf eine nicht TSE-konforme Kasse setzen sollte. Dass die Übergangsfrist auslaufen wird, war lange genug bekannt. Und es gibt ja rechtskonforme Alternativen, die auch nicht zwangsläufig was kosten. Zum Beispiel, wenn man händisch ein Kassenbuch führt und eine offene Kasse hat. Das geht ja, soweit ich das aus dem Nachbarland mitbekommen habe, auch noch. Und auch rechtskonforme Kassensysteme kosten nicht die Welt, so dass ich nicht wüsste, was für einen Wettbewerbsnachteil jemand haben sollte weiterhin auf eine nicht TSE-konforme Kasse setzen zu wollen. Macht für mich überhaupt keinen Sinn.
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Re: TSE-Kasse/Belegausgabepflicht und Wettbewerbsrecht
Ich frage deshalb hier, weil es hier genug Händler gibt, welche Abmahnungen versenden lassen und somit der ein oder andere das ggf. Schon geprüft hat.
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