Hallo,
heute wurde ich durch eine E-Mail auf die Pflicht sich beim sogenannten Transparenzregister (Die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland für Daten zu wirtschaftlich Berechtigten des Bundesanzeigers) zu registrieren, hingewiesen. Pflicht war wohl bis spätestens August 2021. Bei Missachtung drohen hohe Busgelder. Wenn man dort anruft, und fragt, ob man sich auch als Einzelunternehmer dort registrieren muss, wird einem gesagt, dass kann sein, aber sie dürfen keine Auskunft geben, da dies rechtliche Belange sind. Aber es sei wohl besser sich immer zu registrieren, so macht man nichts falsch usw. Ehrlich gesagt, habe ich von dieser Pflicht sich beim Transparenzregister zu registrieren heute das erstmal gehört. Wie habt ihr das gemacht?
Grüße
Transparenzregister Pflicht?
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Re: Transparenzregister Pflicht?
Also ich denke ja, daß ich jemand bin, der immer versucht sich bei allem auf dem Laufenden zu halten. Hab aber noch nie was von dem Dingens gehört...
Man findet doch jede Woche ein neues Gesetz, gegen dass man verstößt.
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Re: Transparenzregister Pflicht?
Wirklich wahr....man ist bei der IHK Zwangsmitglied, verbringt viel zu viel Zeit in Foren, bekommt Newsletter diverser Anwaltskanzleien, und und und.....trotzdem nichts davon gehört. Ich frage mich wie andere an diese Info gekommen sind.
- fossi
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Re: Transparenzregister Pflicht?
Das geht mir gerade genauso.
Glück gehabt: bin Einzelunternehmer.
Alle Anderen sollten aber schnellstens schauen, daß sie dort alle nötigen Eintragungen machen. Kann ja nicht lange dauern, bis zu dem Thema die ersten Anwaltsschreiben rausgehen, vergleichbar mit fehlenden Einträgen im Verpackungsregister usw.
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Re: Transparenzregister Pflicht?
Ich benötigte im Januar einen Eintrag im Transparenzregister zur Eröffnung eines weiteren Bankkontos. Das war ein ziemlich bürokratischer Akt. Am Ende habe ich mich dort austragen und hinterlegen lassen, dass die Daten bereits im Handelsregister hinterlegt sind
Totaler Schwachsinn, aber damit wird zum Glück die Geldwäsche bekämpft.
Anbei ein Auszug wie das gestaltet ist wen es interessiert.
Totaler Schwachsinn, aber damit wird zum Glück die Geldwäsche bekämpft.
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Re: Transparenzregister Pflicht?
... und jetzt darfst Du dich wieder eintragen, weil die Ersatzweise Eintragung im Handelsregister ab 2022 nicht mehr ausreicht. Das mit dem Handelsregister war nur in einer Übergangsfrist ausreichend. Aktiengesellschaften müssen ab 31.03.2022 im Transparenzregister eingetragen sein, GmbHs und Genossenschafften ab 30.06.2022.Andre (KM) hat geschrieben: ↑14. Sep 2021 18:38 Am Ende habe ich mich dort austragen und hinterlegen lassen, dass die Daten bereits im Handelsregister hinterlegt sind
Ich frage mich ja, was ihr für Steuerberater habt. Mich hat meiner immer über die Notwendigkeiten frühzeitig informiert.
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