Teilerfüllung = ganzer Kaufvertrag?

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regalboy
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Teilerfüllung = ganzer Kaufvertrag?

Hallo,

angenommen Kunde K kauft bei Händler H die folgenden beiden als sofort lieferbar gekennzeichneten Waren:
Artikel A 49,- Euro
Artikel B 1,- Euro (mitbestellt, um die Versandkostenfreiheit von 50,- Euro zu erreichen)
Versandkosten 10,- Euro
gesamt 60,- Euro und bezahlt per Paypal.

Bestellbestätigung des Händler H: "Eingangsbestätigung, noch kein Kaufvertrag...."

Am Folgetag erstattet der Händler kommentarlos 50,- Euro aufs Paypalkonto, der Artikel A ist nun auch als nicht mehr lieferbar im Onlineshop gekennzeichnet.

Eine Nachfrage- / Erklär- / oder Entschuldigungsemail oder wie auch immer geartete Kommunikation über die Nicht- Annahme des Angebot / Änderung, etc. erfolgte nicht.

In der Post liegt Artikel B im Wert von 1,- Euro, den der Kunde K nun mit den 10,- Euro Versandkosten bezahlt hat.

Liegt in der Teil-Erfüllung des Kaufvertrag die Annahme des gesamten Kaufvertrag, so dass auch der Artikel A noch geliefert werden muss?

Viele Grüße

Johannes


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koshop
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Re: Teilerfüllung = ganzer Kaufvertrag?

Die Annahme des Kaufvertrages liegt schon in der Aufforderung zur Paypal-Zahlung. Bei Vorkassezahlungen wie z.B. Paypal, Kreditkarte usw. entsteht der Kaufvertrag nicht erst mit Annahme durch den Händler, sondern bereits einer Aufforderung zur Zahlung bzw. Durchführung der Zahlung.

https://www.internetworld.de/sonstiges/ ... 80472.html

Bisher muss er den Artikel also immer noch liefern.
webstar
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Re: Teilerfüllung = ganzer Kaufvertrag?

regalboy hat geschrieben: 24. Mai 2022 10:09

angenommen Kunde K kauft bei Händler H die folgenden beiden als sofort lieferbar gekennzeichneten Waren:
Artikel A 49,- Euro
Artikel B 1,- Euro (mitbestellt, um die Versandkostenfreiheit von 50,- Euro zu erreichen)
Versandkosten 10,- Euro
gesamt 60,- Euro und bezahlt per Paypal.
Verstehe ich nicht. Warum 60 EUR sollten doch "nur" 50 EUR sein !?

Ansonsten kann der Verkäufer sicher nicht einseitig den Vertrag ändern.
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martin_the_joiner
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Re: Teilerfüllung = ganzer Kaufvertrag?

Ich versteh die Eingangserklärung auch nicht.

Artikel A wird schon/noch unterwegs sein - und die 10€ sind die zu viel bezahlten Versandkosten. :kaffeesmily
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degraf
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Re: Teilerfüllung = ganzer Kaufvertrag?

Kunde/Händler heißt B2C? Nur zur Sicherheit.
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