Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Antworten
Weitereise
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 127
Registriert: 19. Mai 2021 18:30
Land: Deutschland

Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

Hallo zusammen

Hier sind doch einige Kollegen unterwegs, die auch stationär verkaufen.

Ich kaufte im Einzelhandel bei einem großen Möbelhaus ein Möbelstück und holte es nach zirka 4 Wochen direkt ab.
Zuhause stellte ich dann fest, dass Teile fehlten bzw. falsche Teile mitgeliefert wurden.
Nach einigen Hin und Her stellte man dann fest, das die fehlenden Teile nicht mehr lieferbar sind.
Jetzt will ich natürlich mein Geld zurück. Das Möbelhaus machte mir einen Vorschlag, ich könnte mir für die Summe etwas anderes aussuchen, was ich aber nicht will.
Jetzt stellt sich das Möbelhaus tot und reagiert nicht auf meine E-Mails.

Was wäre der richtige Weg für mich?

Vielen Dank im Voraus!


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
H.Bothur
Beiträge: 541
Registriert: 13. Nov 2018 17:16
Land: Deutschland
Firmenname: Hermann Jürgensen GmbH

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

Na ja … wie immer: Mahnen, Mahnbescheid, vollstrecken

Hans
marcibet
Beiträge: 1799
Registriert: 2. Nov 2017 16:04

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

geh doch etwas mehr ins detail.. hast du eine couch bestellt und es fehlen zwei m5x20 schrauben, oder hast du ein bett bestellt und es fehlt ein seitenteil? "unvollständig" =\= "unvollständig"
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
Benutzeravatar
Ach
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 3128
Registriert: 29. Mai 2013 10:06

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

marcibet hat Recht, es kommt stark auf den Mangel drauf an. Bei Möbeln ist manches, was dem Kunden wie ein Mangel vorkommt, rechtlich kein Mangel.

Etwas genauere Beschreibung wäre daher hilfreich.

An diesem Buch hier orientieren sich bei der Einschätzung auch viele Gutachter und Richter:
https://www.test.de/shop/haushalt-garte ... _wQAvD_BwE
Weitereise
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 127
Registriert: 19. Mai 2021 18:30
Land: Deutschland

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

Danke Euch!

Es geht um einen Relaxsessel mit Hocker zu 299 €.
Es fehlen für den Sessel und den Hocker die Stempel. Habe dafür aber 3 x Füße und eine Befestigungsplatte für einen Bürostuhl.
Das ist so unglaublich aber leider wahr.
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2699
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

Was sind Stempel für Sitzmöbel ?
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28039
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

Für mich ist das eine ganz klare Sache.
Wenn sie nicht nachbessern wollen / können: ganz klar Geld zurück, notfalls mit anwaltlicher Hilfe.

Es sind zwar "nur 299€", aber eben 299€ zuviel für unvollständige Sitzmöbel.
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke! :winken:
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6591
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

Und nicht vergessen die 40 EUR Verzugspauschale nach §288 BGB zu verlangen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html
5) Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.(...)
Hast du schon korrekt und nachweisbar in Verzug gesetzt? Gerade bei Forderungen in dieser Höhe bewirkt die Aussicht auf 40 EUR Zuschlag dann doch oft ne ziemliche Beschleunigung.

Falls bereits ordentlich in Verzug gesetzt, nochmal Geld + Verzugspauschale verlangen und dann klagen.
Weitereise
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 127
Registriert: 19. Mai 2021 18:30
Land: Deutschland

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

.
dgr.jpg
.. Stempel ....
Zuletzt geändert von Weitereise am 5. Aug 2021 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
Weitereise
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 127
Registriert: 19. Mai 2021 18:30
Land: Deutschland

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

... in Verzug habe ich sie noch nicht gesetzt.
Ich sollte wohl erst einmal eine Frist von x Tagen zur Rückabwicklung des Kaufvertrages setzen.
Benutzeravatar
Rex
Beiträge: 1169
Registriert: 5. Jun 2018 11:07

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

Warum wird dazu geraten immer gleich Anwalt, mahnen, Mahnbescheid, Vollstrecken? Alles immer erstmal mit zusätzlich verauslagten Kosten verbunden.

Warum nicht den einfachen (kostenlosen) Weg?
Weitereise hat geschrieben: 4. Aug 2021 19:58 Nach einigen Hin und Her stellte man dann fest, das die fehlenden Teile nicht mehr lieferbar sind.
Hast du das schriftlich (mindestens per Mail) ?
Wenn ja fällt Nacherfüllung flach und du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten.
Selbst wenn nicht schriftlich und nur fernmündlich (Telefon), kannst du doch sicher einen Zeugen benennen der mitgehört hat wie Sie dir die Aussage "keine Nachlieferung möglich" gegeben haben.

Gehst zur Bank und lässt die Lastschrift zurückbuchen (8 Wochen).
Hast du mit Kreditkarte bezahlt, gehst zur Bank und machst Chargeback (Visa/Mastercard 120 Tage lang möglich).

Dann machst ein Schreiben: "Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung".
Dann packst die Möbel in dein Auto und fährst die zurück zum Möbelhaus.

Schreiben "Rücktritt vom Kaufvertrag" und Möbel gibst im Möbelhaus ab und lässt dir den Erhalt bestätigen.
Idealerweise nimmst du auch hier einen Zeugen mit, falls die sich weigern den Erhalt des Schreibens oder der Möbel zu quittieren.

Soll das Möbelhaus doch klagen, wenn Sie meinen Ihre Leistung erbracht zu haben.
Zu 99% ist hier Ende.

Etwas unsicherer wäre der Weg, einfach Geld zurückbuchen und das Möbelhaus schriftlich über deinen Rücktritt vom Kaufvertrag zu informieren und Frist zur Abholung der Möbel setzen. Sollte auch gehen, würde ich persönlich bei Kleinkram der einfach zu transportieren ist aber nicht machen.
Weitereise
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 127
Registriert: 19. Mai 2021 18:30
Land: Deutschland

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

Ich habe mir das extra schriftlich bestätigen lassen, siehe hier.

... dass wir die benötigen Fehlteile von unserem Vorlieferanten nicht erhalten können. Leider haben wir diesen Artikel zur Zeit nicht auf Lager.

Aus diesem Grund haben wir Ihnen einen Neukauf angeboten.
Das heißt, Sie können sich neue Ware in unserem Einrichtungshaus in Höhe von 299,99 Euro aussuchen.
Die Ware wird Zug um Zug ausgetauscht.
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28039
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

Jo, absoluter Käse. Ich hab da mal was vorbereitet. :kaffeesmily


"Sehr geehrtes Einrichtungshaus.
Da eine Nacherfüllung mittels Nachlieferung oder Austausch ihrerseits abgelehnt wird,
trete ich rechtlich von meinem Kaufvertrag zurück und erwarte eine zeitnahe Kaufpreiserstattung (siehe §437 BGB Absatz 1ff).

Einen Umtausch in andere Artikel lehne ich hiermit ab.

Bitte teilen sie mir mit, was mit der fehlerhaften Ware geschehen soll.
MfG usw"
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke! :winken:
Roemer
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2699
Registriert: 21. Jan 2009 13:21
Land: Deutschland

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

Die haben das Teil doch bestimmt in der Ausstellung. Dann gibbet ja Ersatzteile :-)
roman
Beiträge: 7151
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

Dass das Möbelhaus naturgemäß den Umsatz/Gewinn behalten möchte, ist ja nicht wirklich ungewöhnlich. Deswegen wird halt zuerst ein Umtausch/Gutschein/etc. angeboten ... ein Großteil der Kunden steigt ja drauf ein.

Dauernd das mit der Mailerei ... gefühlt die Hälfte der "schwierigen" Mails beantwortet keine Sau.

Bin mir aber ziemlich sicher dass, wenn man dort auf der Matte steht, man sein Geld ohne größere Probleme wiederbekommt. Ganz ohne Anwalt, ganz ohne Gericht.
Ggf halt Abteilungsleiter, Filialleiter konsultieren.

Wenn man sich die wiedergegebenen Mails hier ansieht, klingt es ja ohnehin so, als wäre der Umtausch nicht in Stein gemeiselt: "...machte mir einen Vorschlag...", "...haben wir Ihnen einen Neukauf angeboten..."

Tun wir doch nicht so. Vermutlich hat hier schon jeder einem Kunden etwas angeboten dass nicht mit dem - nach gesetzlichen Maßstäben - allerbesten Ergebnis im Sinne des Kunden entspricht, sondern sich eher für den Verkäufer positiv auswirkt.
Wenn der Kunde mitspielt, macht man ein Kreuzzeichen.
Wenn sich der Kunde sperrt, nähert man sich ihm halt an.
Weitereise
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 127
Registriert: 19. Mai 2021 18:30
Land: Deutschland

Re: Stationärer Handel, unvollständige Lieferung, Rückabwicklung

Danke für eure guten Tipps, Rex und Fossi auch die von den anderen.

Wenn man mir am Telefon erzählt, dass man Rücksprache mit der Rechtsabteilung hatte und es wäre OK einen Neukauf eines anderen Artikels. Ich aber nicht das Geld zurück bekommen würde, dann ist das schon sehr frech und rechtswidrig.
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information