Wie kann man sich so lange an dem Unsinn aufhalten?
Es geht um 400€ Streitwert, also ne ganz billige Sache für ein Amtsgericht, wenn der Spinner wirklich klagen sollte.
Bei dem geringen Streitwert und entsprechender Entlohnung hat aber vermutlich nichtmal der Anwalt Bock darauf, zumal die Chancen laut der hier bekannten Fakten für deinen Kunden nicht sonderlich hoch stehen...
Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Aussitzen und bei der Klageerwiderung ein mündliches Verfahren anregen, damit der Kunde mal deine schöne Stadt besucht. Wieviele Kilometer wären das? Naja, vielleicht kommt aber dann nur der Anwalt...
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Bei B2C im Online Handel ist der Wohnort des Verbrauchers der Gerichtsstand.
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Vielleicht steckt ein anderes Kalkül dahinter und als taktischer Hinweis:
Das gerichtliche Mahnverfahren ist komplett automatisiert und wird als Massenverfahren pro Bundesland bei einem einzigen zentralen Mahngericht erledigt. In Hessen z. B. das Amtsgericht Hünfeld. Das Einzige, was dort geprüft wird, ist, ob das Formular korrekt den Formvorschriften ausgefüllt wurde. Ob irgendeine Forderung begründet ist, interessiert das Mahngericht nicht. Erst mit dem Kreuzchen auf der Rückseite des gerichtlichen Mahnbescheids wird das Verfahren zum zuständigen Amtsgericht abgegeben oder aber das Mahnverfahren ("die Drohkulisse") ist mit dem Widerspruchskreuzchen automatisch beendet - je nachdem, was der Antragsteller beim Antrag angekreuzt hatte. Es ist daher kein Problem, einem jeden einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen zu lassen.
Wenn die Kanzlei über Bande mit einem Inkassodienstleister Mitglied bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei ist, dann wird bereits die Zustellung eines Mahnbescheids dort eingemeldet, was fatale Auswirkungen auf Bonitäts-Score und Geschäftsbetrieb haben kann. Es ist daher sicherlich sinnvoll, im Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt früh der Forderung zu widersprechen, da bei einigermaßen seriösen Kanzleien der Erlass eines MB dann nicht mehr infrage kommt - so die Theorie.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist komplett automatisiert und wird als Massenverfahren pro Bundesland bei einem einzigen zentralen Mahngericht erledigt. In Hessen z. B. das Amtsgericht Hünfeld. Das Einzige, was dort geprüft wird, ist, ob das Formular korrekt den Formvorschriften ausgefüllt wurde. Ob irgendeine Forderung begründet ist, interessiert das Mahngericht nicht. Erst mit dem Kreuzchen auf der Rückseite des gerichtlichen Mahnbescheids wird das Verfahren zum zuständigen Amtsgericht abgegeben oder aber das Mahnverfahren ("die Drohkulisse") ist mit dem Widerspruchskreuzchen automatisch beendet - je nachdem, was der Antragsteller beim Antrag angekreuzt hatte. Es ist daher kein Problem, einem jeden einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen zu lassen.
Wenn die Kanzlei über Bande mit einem Inkassodienstleister Mitglied bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei ist, dann wird bereits die Zustellung eines Mahnbescheids dort eingemeldet, was fatale Auswirkungen auf Bonitäts-Score und Geschäftsbetrieb haben kann. Es ist daher sicherlich sinnvoll, im Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt früh der Forderung zu widersprechen, da bei einigermaßen seriösen Kanzleien der Erlass eines MB dann nicht mehr infrage kommt - so die Theorie.
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Ne, das stimmt so nicht.
Aber wie hier schon mehrfach erwähnt, wenn der Kunde das Recht auf Prüfung des Händlers ignoriert, dann kommt er auch nicht weiter - auch nicht vor Gericht.
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
So wie hier beschrieben oder?
https://karimi.legal/2018/als-verbrauch ... en-klagen/
https://karimi.legal/2018/als-verbrauch ... en-klagen/
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
genau so kannte ich das auch und darauf bezog sich mein Kommentar.
Aber offensichtlich ist es doch nicht ganz so einfach, je nachdem um welchen Fall es geht.
Gemäß dem Link von kreien
https://karimi.legal/2018/als-verbrauch ... en-klagen/
ist es in dem hier besprochenen Fall dann aber doch so, dass der Gerichtsstand der Wohnort des Käufers ist.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Bei dem besprochenen Fall geht es aber um einen wirksamen Widerruf. Dies liegt doch hier garnicht vor? Jedoch verhält es sich mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag genauso: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/gerich ... -a-490206/hkhk hat geschrieben: ↑12. Jun 2021 13:39 Gemäß dem Link von kreien
https://karimi.legal/2018/als-verbrauch ... en-klagen/
ist es in dem hier besprochenen Fall dann aber doch so, dass der Gerichtsstand der Wohnort des Käufers ist.
Bei meinen erhaltenen/abgegebenen Mahnbescheiden war das Prozessgericht immer beim Antragsgegner. Als Grund für die "Abgabe des Verfahrens nach Gesamtwiderspruch" wurde "unbekannt" angegeben mit dem Zusatz "Diesem Gericht bleibt die Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten".
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Anscheinend ist es bei Mahnbescheiden kompliziert: https://www.zpoblog.de/gerichtsstand-ma ... ng-35-zpo/
Dass schon mit den Angaben im Mahnbescheid § 690 Nr. 5 ZPO das zuständige Gericht oft bindend und unwiderruflich bestimmt wird, ist nach wie vor erstaunlich unbekannt (und führt erfahrungsgemäß zu verwunderten Nachfragen, wenn man nach vorangegangenem Mahnverfahren um ergänzenden Vortrag zur Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts bittet).
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Das ist ein btb Fall.
Bei btc Fällen (Zivilrecht) ist im Grundsatz das AG der beklagten Partei zuständig. Also, wer klagt, hat ein Auswärtsspiel
Bei Mahnbescheiden geht es erst mal ans Mahngericht. Man kann auch das aus seinem Bezirk nehmen. Und das leitet den Kram an das zuständige Gericht weiter, sofern es zur Klage kommt.
Bei btc Fällen (Zivilrecht) ist im Grundsatz das AG der beklagten Partei zuständig. Also, wer klagt, hat ein Auswärtsspiel
Bei Mahnbescheiden geht es erst mal ans Mahngericht. Man kann auch das aus seinem Bezirk nehmen. Und das leitet den Kram an das zuständige Gericht weiter, sofern es zur Klage kommt.
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Ich hoffe mal, dass es nicht soweit kommt. Ich möchte da jetzt eigentlich nicht viel mehr als eine Antwort an den Anwalt investieren (und ggf. Nachbesserung, falls da noch was kommt).
Ich deute das jetzt mal als Versuch seinen Willen zu bekommen, in der Hoffnung, dass mich ein Schreiben vom Anwalt einschüchtert. Er hatte hatte mir ja auch stolz geschrieben, dass er jetzt Paypal einschaltet.
Ich wüsste jetzt echt nicht auf welcher Faktenlage er sich da irgendwie Chancen ausrechnet. Und nur aus gekränkter Eitelkeit weiter Geld für Mahnverfahren (über Anwalt ja gleich viel teurer, als wenn man es selbst macht), Gericht etc. ausgeben....naja manchen ist alles zuzutrauen. Vielleicht läuft das auch über eine Rechtsschutz. Aber ich dachte die prüfen vorab die Erfolgsaussichten....aber wer weiß was er da angegeben hat.
Sein Anwalt muss ihn ja wenigsten die Erfolgsaussichten aufzeigen. Ich schreibe dem Anwalt, dass mir eine Prüfung der Reklamation und 2 malige Nachbesserung gemäß § xy zusteht und das ich ihm genau das mehrmals am so und so vielten um so und soviel Uhr angeboten habe. Und wenn der Anwalt dann weitere Schritte vorschlägt......dann kann ich es auch nicht ändern.
Das Geld werde ich ihm jetzt auf keinem Fall erstatten.
Ich deute das jetzt mal als Versuch seinen Willen zu bekommen, in der Hoffnung, dass mich ein Schreiben vom Anwalt einschüchtert. Er hatte hatte mir ja auch stolz geschrieben, dass er jetzt Paypal einschaltet.
Ich wüsste jetzt echt nicht auf welcher Faktenlage er sich da irgendwie Chancen ausrechnet. Und nur aus gekränkter Eitelkeit weiter Geld für Mahnverfahren (über Anwalt ja gleich viel teurer, als wenn man es selbst macht), Gericht etc. ausgeben....naja manchen ist alles zuzutrauen. Vielleicht läuft das auch über eine Rechtsschutz. Aber ich dachte die prüfen vorab die Erfolgsaussichten....aber wer weiß was er da angegeben hat.
Sein Anwalt muss ihn ja wenigsten die Erfolgsaussichten aufzeigen. Ich schreibe dem Anwalt, dass mir eine Prüfung der Reklamation und 2 malige Nachbesserung gemäß § xy zusteht und das ich ihm genau das mehrmals am so und so vielten um so und soviel Uhr angeboten habe. Und wenn der Anwalt dann weitere Schritte vorschlägt......dann kann ich es auch nicht ändern.
Das Geld werde ich ihm jetzt auf keinem Fall erstatten.
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Ich glaub, ich würde den Anwalt maximal fragen, aufgrund welcher gesetzlichen Lage er seine Forderung stellt, er möge mir doch bitte die genauen Paragraphen nennen - und damit wäre das Thema für mich auch schon vom Tisch. Das ist so unsinnig, darüber würde ich nicht länger als max. 5 Minuten nachdenken...
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Warum? Wieder eine neue Brieffreundschaft.Kaluna hat geschrieben: ↑12. Jun 2021 16:21 Ich glaub, ich würde den Anwalt maximal fragen, aufgrund welcher gesetzlichen Lage er seine Forderung stellt, er möge mir doch bitte die genauen Paragraphen nennen - und damit wäre das Thema für mich auch schon vom Tisch. Das ist so unsinnig, darüber würde ich nicht länger als max. 5 Minuten nachdenken...
Freundlich dem Anwalt mitteilen, dass man - wie bereits dem Mandanten mitgeteilt - den Mangel gerne prüft und der Kunde die Ware dazu an Adresse xyz schicken soll.
Fertig. Im Zweifel hat der Anwalt auch eine ganz andere Story bekommen (der will mir mein Geld nicht erstatten und erkennt keine Reklamation an, whatever).
LG
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Oh, ich starte ganz sicher keine Brieffreundschaften....Baam hat geschrieben: ↑12. Jun 2021 17:47Warum? Wieder eine neue Brieffreundschaft.Kaluna hat geschrieben: ↑12. Jun 2021 16:21 Ich glaub, ich würde den Anwalt maximal fragen, aufgrund welcher gesetzlichen Lage er seine Forderung stellt, er möge mir doch bitte die genauen Paragraphen nennen - und damit wäre das Thema für mich auch schon vom Tisch. Das ist so unsinnig, darüber würde ich nicht länger als max. 5 Minuten nachdenken...
Freundlich dem Anwalt mitteilen, dass man - wie bereits dem Mandanten mitgeteilt - den Mangel gerne prüft und der Kunde die Ware dazu an Adresse xyz schicken soll.
Fertig. Im Zweifel hat der Anwalt auch eine ganz andere Story bekommen (der will mir mein Geld nicht erstatten und erkennt keine Reklamation an, whatever).
LG
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Für die jetzige Aktion mache ich mir weniger Sorgen. Der Anwalt bekommt die Antwort...fertig. Aber dann ist doch für den Typ nicht gut. Für den ist erst gut, wenn er seinen Willen bekommen hat.
Ich habe 2 Theorien. Entweder das Teil ist gar nicht defekt, denn wäre bei mir etwas defekt und der Verkäufer bietet mir noch taggleich die Prüfung und Nachbesserung an, wäre ich happy. Nun ist das ganze schon 1,5 Monate her, hätte längst erledigt sein können.
Oder der Anwalt rät ihm nun einzusenden, weil Erfolgsaussicht bei seinem Vorhaben gering. Dann sendet er ein....ich kann mir schon ausmalen wie es dann weitergeht....."immer noch ungenau" oder nach wenigen Wochen "wieder defekt". Da kommt noch was...
Weiß jetzt auch nicht wie man vor Gericht beweist, dass das Gerät i.o ist für den Hobbybedarf, es ist ja kein hochgenaues Laborgerät für mehrere Tausend Euro. Reicht da eine Stellungnahme vom Hersteller? In den ersten 6 Monaten bin ich ja in der Beweispflicht.
Ich habe 2 Theorien. Entweder das Teil ist gar nicht defekt, denn wäre bei mir etwas defekt und der Verkäufer bietet mir noch taggleich die Prüfung und Nachbesserung an, wäre ich happy. Nun ist das ganze schon 1,5 Monate her, hätte längst erledigt sein können.
Oder der Anwalt rät ihm nun einzusenden, weil Erfolgsaussicht bei seinem Vorhaben gering. Dann sendet er ein....ich kann mir schon ausmalen wie es dann weitergeht....."immer noch ungenau" oder nach wenigen Wochen "wieder defekt". Da kommt noch was...
Weiß jetzt auch nicht wie man vor Gericht beweist, dass das Gerät i.o ist für den Hobbybedarf, es ist ja kein hochgenaues Laborgerät für mehrere Tausend Euro. Reicht da eine Stellungnahme vom Hersteller? In den ersten 6 Monaten bin ich ja in der Beweispflicht.
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Es reicht an sich, wenn Du sagst, es ist in Ordnung. Wenn der Kunde anderer Meinung ist, kann er Klagen. Das Gericht beauftragt dann ggf. einen Gutachter. Das würde aber auch passieren, wenn Du vorher schon einen Gutachter bestellt hast, und das Ergebnis vom Kunden bestritten wird.
Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben
Wollte gerade die Antwort an den Anwalt verfassen und muss dabei feststellen, dass Anwaltschreiben auch nicht mehr das sind ,was sie mal waren.
Rechtschreibfehler und als Unterschrift "mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt".
Früher stand da mal ein Name und eine Unterschrift.
Gut schreibe ich ihn mit Rechtsanwalt an und unterschreibe mit Verkäufer.
Rechtschreibfehler und als Unterschrift "mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt".
Früher stand da mal ein Name und eine Unterschrift.
Gut schreibe ich ihn mit Rechtsanwalt an und unterschreibe mit Verkäufer.
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