Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

@ Kreien. Danke wichtiger Hinweis! Gerade gegoogelt, ist tatsächlich so. Wird bei Widerspruch vorläufig in der Schufa gesperrt und bleibt drin, wenn man den Fall verliert.


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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

koshop hat geschrieben: 20. Jul 2021 13:50
Widersprochene Forderungen können legal gar nirgends eingetragen werden. Und wenn er ein Urteil kassiert und anschließend fristgerecht bezahlt, dann passiert auch nichts.

Also du bist ja ein einfacher Prozessgegner, dir kann man wilde Forderungen schicken und du steckst sofort zurück, weil du Angst um deine Schufa hast. Das wäre ja noch schöner, wenn man so Leute von Rechtsstreitigkeiten abhalten könnte. Wie du selbst schon sagst: wenig Fachwissen hier vorhanden....

Das irgendjemand widerrechtlich bestrittene Forderungen anmeldet gibts natürlich, aber da kann man sich auch entsprechend wehren.
Ist das save? 1. Treffer auf Google sagt:
Dem Mahnbescheid und dem Schufa-Eintrag können Sie allerdings widersprechen. In diesem Fall wird der negative Vermerk in der Schufa vorläufig gesperrt. Ist die Forderung rechtmäßig, bleibt der Eintrag in der Schufa. Haben Sie mit Ihrem Widerspruch Erfolg, wird die Schufa den Eintrag löschen.
Natürlich wäre das ungerecht, da jeder plötzlich so ein Ding im Briefkasten haben kann.
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ich zitiere : "Einem Mahnbescheid und dem eventuellen Schufa-Eintrag können Sie allerdings widersprechen. In diesem Fall wird der negative Vermerk in der Schufa vorläufig gesperrt. Ist die Forderung rechtmäßig, bleibt der Eintrag in der Schufa. Haben Sie mit Ihrem Widerspruch Erfolg, wird die Schufa den Eintrag löschen."

So wie dich dass im Moment belastet, würde ich den Weg des geringsten Widerstands wählen:

1. Gib ihm die Kohle
2. Warte auf deine Ware
3. Inspiziere die Ware vor unbefangenen Zeugen
4. sieh weiter

(selbst würde ich es "drauf ankommen lassen" - Habe übrigens in 2-3 Fällen Inkasso widersprochen und hatte Erfolg!)
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Was soll das bringen ihm jetzt die Kohle zu geben? Ich habe nichts verbrochen und der Mahnbescheid wurde schon zugestellt, kann also ohnehin schon zum Eintrag führen.
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

(Frag bei der Schufa nach - Verfahren kennst Du ja + mach mal, ich mach jetzt meinen eigenen Kram)
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koshop
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ist das save? 1. Treffer auf Google sagt:
Sicher ist nie irgendwas. Grundsätzlich ist es aber so: Damit dein Gegner das selbst an die Schufa melden kann müsstest du ja eine vertragliche Vereinbarung mit ihm haben und dein Einverständnis erklärt haben. Das wird wohl kaum der Fall sein.

Bleibt also nur noch der Eintrag der aus öffentlichen Quellen stammt. Das wäre z.B. der Fall wenn du dem Mahnbescheid nicht widersprichst und er damit wirksam wird, genauso wie der anschließende Vollstreckungsbescheid. Oder wenn du nach einem Urteil die Forderung nicht bezahlst.

Hier nochmal von nem Anwalt erklärt.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Schufa ... 36911.html

Der Erklärung zufolge müsstest du z.B. im Falle eines Urteils, wenn du es akzeptierst innerhalb der Frist bis es rechtskräftig wird bezahlen.

Aber frag einfach am besten selbst nen Anwalt.
kreien
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

koshop hat geschrieben: 20. Jul 2021 13:50 Widersprochene Forderungen können legal gar nirgends eingetragen werden.
Genau das ist mir schon mehrfach passiert und die betroffene Inkassobude entschuldigt sich nach meiner Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde dahingehend, dass es sich um ein Massengeschäft handelt, bei dem Fehler nicht auszuschließen sind und macht fröhlich weiter. Ich kenne einen anderen Fall, bei dem die Bankverbindung vermutlich deswegen automatisiert beendet wurde (sagen einem die Banken ja freundlicherweise nicht, und natürlich wird auch vorher nicht das Gespräch gesucht).

Ich jedenfalls sehe das nicht mehr locker wie früher und lasse über ein Abo bei der Schufa meinen Score monitoren, sodass ich bei jedem Schufa-Geschäftsvorfall automatisch benachrichtgt werde. Wenn das Kind erst in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät. Übrigens sich proaktiv an die Schufa zu wenden und womöglich seine Einträge sperren zu lassen, ist sicherlich ausgesprochen unklug, die Schufa ist nicht Partner, wirklich nicht.

Ich habe auch schon falsche Schufa-Einmeldungen korrigieren lassen, das ist nicht so trivial, wie sich das manch einer vielleicht vorstellt.
Slater
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

"Einem Mahnbescheid und dem eventuellen Schufa-Eintrag können Sie allerdings widersprechen. In diesem Fall wird der negative Vermerk in der Schufa vorläufig gesperrt. Ist die Forderung rechtmäßig, bleibt der Eintrag in der Schufa. Haben Sie mit Ihrem Widerspruch Erfolg, wird die Schufa den Eintrag löschen"

Alleine schon der Satz: " Haben Sie mit Ihrem Widerspruch Erfolg... ". Da braucht man keinen Erfolg, dem Mahnbescheid wird widersprochen und gut ist.

Entweder hat sich die Sache dann erledigt oder es geht beim Gericht weiter.
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koshop
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Genau das ist mir schon mehrfach passiert und die betroffene Inkassobude entschuldigt sich nach meiner Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde dahingehend, dass es sich um ein Massengeschäft handelt
Wir sind hier aber nicht bei einem Inkassofall im Massengeschäft, sondern bei einem stinknormalen Rechtsstreit um Gewährleistung. Also wenn man sich hier schon Sorgen macht das man versehentlich irgendwie einen illegalen Schufa Eintrag bekommt und deswegen einknickt, dann ist man nur noch Opfer das jede unrechtmäßige Forderung sofort durchwinkt. Dann macht man am besten seinen Laden dicht und geht irgendwo arbeiten.

Das ist ja dann wie: Ich fahre nicht mehr Auto, mir könnte jemand hintenreinfahren.

Ja, kann passieren, aber man muss doch die Wahrscheinlichkeiten abwägen.
Zuletzt geändert von koshop am 20. Jul 2021 14:41, insgesamt 1-mal geändert.
Slater
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Wenn ich § 28a des Bundesdatenschutzgesetz richtig verstehe, darf eine Forderung gar nicht an Auskunfteien übermittelt werden, wenn die Forderung bestritten wird.

Das sollte ja eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit sein.
kreien
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

koshop hat geschrieben: 20. Jul 2021 14:34 Wir sind hier aber nicht bei einem Inkassofall im Massengeschäft, sondern bei einem stinknormalen Rechtsstreit um Gewährleistung. Also wenn man sich hier schon Sorgen macht das man versehentlich irgendwie einen illegalen Schufa Eintrag bekommt und deswegen einknickt, dann ist man nur noch Opfer das jede unrechtmäßige Forderung sofort durchwinkt. Dann macht man am besten seinen Laden dicht und geht irgendwo arbeiten.

Das ist ja dann wie: Ich fahre nicht mehr Auto, mir könnte jemand hintenreinfahren.

Ja, kann passieren, aber man muss doch die Wahrscheinlichkeiten abwägen.
Eine normale zivilrechtliche Auseinandersetzung um Gewährleistung beginnt für gewöhnlich direkt beim zustänsigen AG bzw. LG, aber eher nicht über Bande mit einem Mahnbescheid vom zentralen Mahngericht, das spricht eher für eine Inkassobude im Massengeschäft mit angeschlossener Kanzlei. Niemand hat das mit dem Einknicken und Druchwinken wegen versehentlichen Schufa-Einträgen so geschrieben, vielmehr geht es darum, dafür zu werben, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung und des Reputationsmanagements das Rating der Firma regelmäßig zu reviewen, gerade, wenn sich ein Rechtsstreit ankündigt, dessen Prozesstaktik etwas undurchsichtig ist. Aber ich wiederhole mich hier, jeder ist seines Glückes Schmied - es wäre schön, wenn der Threadersteller in ein paar Monaten berichtet, wie das Ganze ausgegangen ist.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Das ist alles sch....Allein schon weil ich in 2 Wochen in Urlaub gehe. Vermutlich kommt dann wieder irgendwelche Post mit Fristen. Post wird zwar geholt, aber ich will im Urlaub damit nichts zu tun haben oder gar einen Anwalt suchen.

Aber es gibt keine Option. Der Typ war so arrogant und hat gedroht, Paypal eingeschalt, Anwalt aufgehetzt, als Dank dafür dass ich ihm innerhalb weniger Minuten helfen wollte. Wenn ich mit einem Produkt Probleme habe, wäre ich froh, wenn mir innerhalb von Minuten jemand die Überprüfung und. ggf. Nachbesserung anbietet.

Dann noch die Art und Weise.....anwaltlich erst Geld zurück und dann Ware zurück, zu fordern. Ich kann doch jetzt gar nicht anderes machen, als zu widersprechen. Das ist natürlich alles vollkommen unnötiger Stress und Risiko was mich richtig nervt und ärgert.
Zuletzt geändert von daytrader am 20. Jul 2021 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
Roemer
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Vor 30 Jahren glaubte ich auch noch an einen Zusammenhang zwischen Mahnbescheid und Schufa.
:-)

Man sollte hier nicht so einen Kokolores tippeln und gleichzeitig mangelnde Rechtskenntnisse in diesem Unterforum ankreiden.

@daytrader
dann lasse Dir doch Zeit bis Fristende mit dem Kreuz. Dann dauert es noch mal sicher 4 Wochen, falls noch etwas passiert. Die Gegenseite hat es offensichtlich nicht eilig.
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Wie ist der Ablauf nach dem Widerspruch? Kommt dann vom Gericht noch eine Anfrage, ob schriftlich oder mündlich? Oder wird das angeordnet? Bekomme ich die Klage vorab zugestellt oder erfährt man das erst live vor Gericht?

Mich interessiert natürlich einzig und allein die Argumentation....warum Ware nur nach Geldeingang, warum keine 2 malige Nachbesserung (besonders eilig kann es ja nicht sein soviel Zeit wie bereits vergangen ist), obwohl sich der Anwalt eindeutig auf Sachmangel beruft. Also hat man Zeit sich vorzubereiten und ggf. noch abblasen oder erfährt man die Strategie erst im Gerichtssaal?
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Du kannst diese standardisierten Abläufe auch googeln. Zum Beispiel heute nacht. Wirst ja eh nicht schlafen können. :-)

Die Klage (wenn sie kommt) kommt von Deinem Amtsgericht inkl. Gerichtstermin, welcher ein paar Monate entfernt liegen wird. Du hast 4 Wochen (ab Zustellung in Briefkasten) Zeit für Deine Antwort - also Klageabweisung. :-). Etwaige Anträge der Gegenseite wie z.B. schriftliches Verfahren stehen gleich am Anfang der Klage.
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koshop
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Der Ablauf ist wie folgt, wenn ich mich recht entsinne:

Du widersprichst. Das zentrale Mahngericht gibt dann die Sache ans zuständige Amtsgericht ab und der Kläger muss die zusätzlichen Gerichtskosten einzahlen. Er wird dann vom Amtsgericht aufgefordert seine Klage zu begründen. Wenn er das macht, dann bekommst du irgendwann die Kopie der Klagebegründung mit ner Frist für die Klageerwiderung.

Die Klagebegründung besteht normalerweise aus den Anträgen und der eigentlichen Begründung. D.h. da steht dann z.B.

"Es wird beantragt: Der Beklagte wird verurteil xy EUR an den Kläger zu zahlen zzgl x% Zinsen usw."

Außerdem wird der Anwalt vermutlich beantragen das Ganze im schriftlichen Verfahren zu machen, außerdem wird er Beantragen, das ein Versäumnisurteil ergeht, falls du dich tot stellst.

Beim schriftlichen Verfahren entscheidet der Richter ohne mündliche Verhandlung, da müssen aber beide Seiten mit einverstanden sein. D.h. du kannst auf einen Prozess bestehen.

Klageerwiderung sieht so aus, dass du bzw. dein Anwalt ebenfalls einen Antrag stellst - in der Regel die Klage abzuweisen + Begründung.

Die Klageerwiderung wird dann wieder dem Gegener zugestellt. Irgendwann gibts dann halt auch einen Gerichtstermin.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Roemer hat geschrieben: 20. Jul 2021 17:02
Die Klage (wenn sie kommt) kommt von Deinem Amtsgericht inkl. Gerichtstermin.
Und da steht deren Begründung drinnen oder nur allgemein ala "Es wird geklagt auf Zahlung von 400 € bla bla"?

Die können doch nicht schreiben, der Beklagte schuldet 400 €, weil das Gerät defekt ist. Die Nachbesserung haben wir ausgeschlagen, weil wir wollen Geld vorab".
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Gut hab´s gefunden wie so eine Klagezustellung ausschaut. Dann lass ich mich mal überraschen was man mir vorwirft.
kreien
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Roemer hat geschrieben: 20. Jul 2021 15:25 Man sollte hier nicht so einen Kokolores tippeln und gleichzeitig mangelnde Rechtskenntnisse in diesem Unterforum ankreiden.
Vielleicht besteht die Möglichkeit, andere Sichtweisen substantiiert auszuformulieren, zu belegen und einen weniger beleidigenden Diskussionsstil an den Tag zu legen. Ist auch egal, ich bin hier raus und lese später gerne das Ergebnis der Auseinandersetzung mit, das vermutlich in drei bis sechs Monaten vorliegt.
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

kreien hat geschrieben: 20. Jul 2021 18:51
Roemer hat geschrieben: 20. Jul 2021 15:25 Man sollte hier nicht so einen Kokolores tippeln und gleichzeitig mangelnde Rechtskenntnisse in diesem Unterforum ankreiden.
Vielleicht besteht die Möglichkeit, andere Sichtweisen substantiiert auszuformulieren, zu belegen und einen weniger beleidigenden Diskussionsstil an den Tag zu legen. Ist auch egal, ich bin hier raus und lese später gerne das Ergebnis der Auseinandersetzung mit, das vermutlich in drei bis sechs Monaten vorliegt.
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