Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

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hkhk
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Und du ´bist sicher, dass dies ein "echtes" RA Schreiben ist?


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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ja schon, offizielles Briefpapier einer Kanzlei, Vollmacht etc.

Entweder haben die keinen richtigen Bock auf den Fall oder halt schnell schnell zwischen Tür und Angel gemacht. Das ganze wohl aufgesetzt von der Rechtsanwalt Gehilfin. Tja und für die Unterschrift hat es dann scheinbar nicht mehr gereicht.
Aus deren Zeichen kann ich entnehmen, welcher der Anwälte aus der Gemeinschaftskanzlei das Ding bearbeitet. Aber immerhin Dr. Titel.
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fonprofi
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ist das überhaupt ein Anwalt oder Blufft der Käufer?
Baam
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

fonprofi hat geschrieben: 16. Jun 2021 14:02 Ist das überhaupt ein Anwalt oder Blufft der Käufer?
Ist am Ende doch egal. Einfach an die eMail der Kanzlei von der Website antworten.
Wenn die dann feststellen, dass der Kunde garnicht Mandant bei Ihnen ist wird die Reklamation wohl das kleinere Problem sein.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ach das ist schon vom Anwalt, aber eben nur mitm halben Arsch gemacht. Den Anwaltsbriefbogen und die Vollmacht fälschen.....nee unwahrscheinlich.

Wie verhält es sich mit den Kosten für dieses Schreiben? Solche Anwaltsschreiben gibt es nicht für 20 €. Es ist aber keine Kostennote bei....gedenken die die noch an mich zu versenden oder zahlt das der Käufer? Oder deutet das auf eine Rechtsschutz hin?

Der letzte deutet auf Kosten hin, das ja zusätzliche Kosten anfallen.
"....., so sind wir gehalten, das Mahnverfahren einzuleiten, was mit weiteren Kosten verbunden ist."
Slater
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Der Anwalt sagt ja nicht, wer die Kosten zu tragen hat.
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koshop
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Solange du nicht in Verzug bist, musst du auch keine Anwaltskosten tragen.
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ich hätte auf einen jungen Anwalt frisch von der Uni getippt mit irgendwie 4,2 Punkten im 2. und letzten Anlauf im Staatsexamen.

IdR werden diese Schriebe tatsächlich nicht vom Anwalt geschrieben, und die Gehilfin ist da möglicherweise überfordert gewesen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass dies auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Allerdings spricht der gesunde Menschenverstand (und alles was die Kollegen hier schon geschrieben haben) dafür, dass man hier locker antworten kann.

Ich hatte auch schon dass ein oder andere Anwaltsschreiben über die Jahre, welches offensichtlich vom Mandanten diktiert wurde, ohne dass der Anwalt sich in irgendeiner Form von der Richtigkeit der Angaben des Mandaten überzeugt hat. Eine Antwort hat es dann meist getan, besonders wenn man darauf hinweist dass man einer Klage gelassen entgegen sieht. Diese Anwaltsschreiben sind meist die legale Version eines Einschüchterungsversuchs bei dem nicht mit gebrochenen Beinen sondern mit Klage und Mehrkosten gedroht wird. Meist heiße Luft, aber wenn einige Angeschriebene darauf reinfallen funktioniert es.
Cisnet
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

cookie hat geschrieben: 16. Jun 2021 17:04 ... Anwaltsschreiben, welches offensichtlich vom Mandanten diktiert wurde, ohne dass der Anwalt sich in irgendeiner Form von der Richtigkeit der Angaben des Mandaten überzeugt hat.
Hatte ich auch schon. Sobald der RA die Deckungszusage von der Rechtsschutz oder die Vorkasse des Mandanten hat, muss ihn eigentlich auch nicht mehr interessieren, ob sein Mandant im Recht ist oder nicht. Der Aufwand wird honoriert und des Mandanten Wille ist sein Himmelreich.
Roemer
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Der Anwalt bekommt eine komplette vorgerichtliche Geschäftsgebühr - egal was in wie vielen Briefen steht.
Er hat diktiert und RA-Mitarbeiterin hat getippt. Unterschrift ist nicht relevant. RA hat nicht Korrektur gelesen.
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daytrader
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Heute vor 2 Wochen ist dem Anwalt meine Ablehnung der Rückzahlung und Aufforderung zur Einsendung zwecks Überprüfung und ggf. Mangelbeseitigung (wie vorher seinem Mandaten ebenfalls mehrfach angeboten) eingegangen. Es kam bislang keine Einsendung des Gerätes und auch keine Reaktion.

Das deutet doch eher darauf hin, dass die was planen bzw. Klage eingereicht haben!? Dass da noch eine Einsendung kommt glaube ich nicht, denn das ist das was ich bereits vor Monaten angeboten habe. Dazu hätte man einfach keinen Anwalt einschalten brauchen, total sinnfrei. Ziel kann also nur Geld zurück sein....dies ohne dass ich die Ware habe, geschweige denn prüfen konnte.

Da bin ich echt gespannt wie die Begründung lautet.
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fossi
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Das deutet doch eher darauf hin, dass die was planen bzw. Klage eingereicht haben!?
Oder das garnichts mehr kommt.
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ist meist Ruhe im Karton wenn der Bluff nicht funktioniert. Machen Behörden teilweise genau so. Falls die merken die haben einen Gegner statt einem Jammerlappen der sofort zahlt zieht die Karawane weiter
bcksbx
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Das waren 50 Euro Einsatz für ein Rechtsanwaltsschreiben (vielleicht war es auch ein Kumpel) um 400 Euro zurückzubekommen. Ist nicht aufgegangen.
xMerchant
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Das ist so wie im Thread vom Musikhändler. Kommt der Anwalt mit dem Schreiben nicht weiter, sagt er seinem Mandanten dass er für das wenige Geld keinen Bock auf einen Prozess hat. Für solche geringen Beträge gehen Anwälte nur vor Gericht, wenn das ein guter Mandant ist, der regelmäßig teure Mandate erteilt.
Roemer
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

In diesem Forum gibt es einige Mitglieder, die bei rechtlichen Unklarheiten immer direkt "einen Anwalt empfehlen". In den letzten Tagen konnte dann auch in diesem Forum real belegt werden, daß dies nicht selten Zeit- u. Geldverschwendung ist.
Insbesondere im Zivilrecht kann man sich den fast immer sparen sofern der Streitwert unter EUR 5.000 liegt. Dann geht es direkt vor das LG und dort ist diese Kaste Pflicht.

Warum ist das so ? Über Tante Google findet man fast jedes höchstrichterliche Urteil. Das war mal anders. Da hat man genau für dieses Wissen Anwälte bezahlt.
Manch einer meint, die benötigt man für ordentliche Schriftsätze. Auch Kokolores. Klagen vorm AG sind formfrei. Auch mündliche Verhandlungen sind eher formfrei wenn eine Partei ohne Anwalt dabei ist.
Es kommt immer häufiger vor, daß ein Richter mit ausschließlich Privatpersonen im Raum sitzt. :besserwiss:
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Roemer hat geschrieben: 3. Jul 2021 09:16 In diesem Forum gibt es einige Mitglieder, die bei rechtlichen Unklarheiten immer direkt "einen Anwalt empfehlen". In den letzten Tagen konnte dann auch in diesem Forum real belegt werden, daß dies nicht selten Zeit- u. Geldverschwendung ist.

Manch einer meint, die benötigt man für ordentliche Schriftsätze. Auch Kokolores. Klagen vorm AG sind formfrei. Auch mündliche Verhandlungen sind eher formfrei wenn eine Partei ohne Anwalt dabei ist.
Es kommt immer häufiger vor, daß ein Richter mit ausschließlich Privatpersonen im Raum sitzt. :besserwiss:
Ich kann Roemer nur zustimmen!

Die 2-3 mal in meinem Leben als ich einen Anwalt oder Steuerberater für irgendetwas beauftragt habe kamen von denen Sachen wie "Oh Sie haben dass ja schon formuliert, und dass ist ja alles richtig und besser formuliert als ich es könnte, und ich muss nur noch meinen Briefkopf draufsetzen" (2 mal!) bzw. wurden aus Mücken Elefanten gemacht, damit ja viel an Gebühren rausspringt (Ein StB hat mir ein Strafverfahren wg Steuerhinterziehung eingebrockt indem er mich "geschickt" dort hinein manövriert hat - Als ich ihn dann von seinen Aufgaben entbunden habe und alles selbst übernommen habe, kam sogar eine vierstellige Steuererstattung für mich raus)

Insgesamt ist das mit dem Onlinehandel ähnlich wie mit Touristenattraktionen: Im näheren Umfeld besteht eine Abzockindustrie die kein Mensch braucht und auf die man nicht reinfallen sollte.
kreien
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Ich sehe das mittlerweile differenzierter. Bei dem letzten Zivilrechtsding habe ich mich nur deswegen selbst vertreten, weil in der kürze der Zeit kein Anwalt bereit war, für einen dreistelligen Streitwert tätig zu werden. Die Gegenseite war vor dem AG mit einem Fachanwalt und einem Strafrechtler als Korrespondenzanwalt tätig. Ich habe das Ding in der mündlichen Verhandlung schon deswegen selbst in den Sand gesetzt, weil ich keine bzw. die falschen Anträge gestellt habe - ein wohlwollender Richter hat zum Glück noch die richtigen Fragen gestellt, á la "Sie wollen sicher xyz beantragen, richtig?". Da kann der Schriftsatz noch so toll sein, wenn man als Laie in der mündlichen Verhandlung handwerkliche Fehler macht.
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SchneiderMusik
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Wie so oft kann man zwischen Pest und Cholera wählen.
Wenn es dann der Anwalt in den Sand setzt, bist du auch nicht besser dran.
kreien
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Re: Spezial-Kunde | Anwaltsschreiben

Sagen wir mal so, es ist ohne Anwalt kostengünstiger nur zweiter Sieger zu sein. Mit einer engagierten professionellen Vertretung hätte ich das Ding durchaus gewinnen können, aber mit einem so wortgewaltigen Schreihals, der eigentlich Strafrecht macht - womit soll ich als Würstchen den Richter beeindrucken, außer durch Mitleid? War 'ne interessante Veranstaltung zur Positionsbestimmung.

Ach so, ist noch in eine zweite Runde vor das LG Darmstadt gegangen, weil ich beim AG einen entsprechenden Antrag gestellt hatte, die Berufung zum Zwecke einer einheitlichen Rechtsprechung, trotz des geringen Streitwerts, zuzulassen. Das Ergebnis war, dass der Wirkungsgrad auch mit Anwalt nicht besser wurde - da mache ich dem Anwalt aber überhaupt keinen Vorwurf, der hat das sehr vorbildlich begleitet, aber das LG hat auf Basis von § 522 ZPO kurzen Prozess gemacht und die Sache postwendend zurückgewiesen, man hatte dort einfach keinen Bock sich damit zu beschäftigen, so einfach war das und so sehr wird das auch kritisiert, vgl.https://www.handelsblatt.com/finanzen/s ... AnXfUh-ap6.
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