Sozialversicherung für Vorstand?

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RichardSeifensieder
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Sozialversicherung für Vorstand?

Guten Tag!
Meine "kleine" AG ist inzwischen gegründet und tätig, aber beim Anstellungsvertrag taucht doch das Problem des Erwerbsstatus auf. Ich bereite gerade einen Antrag auf Statusfeststellung vor. Es könnten Änderungen im Anstellungsvertrag notwendig sein, aber das erfordert doch erheblich genauere Betrachtung.

Wie ich verstanden habe, bin ich regulär (als einziger AG-Vorstand) von der Beitragspflicht zur Rentenversicherung und zur Bundesanstalt befreit. Bei Ein-Mann-GmbHs scheint auch die Befreiung von der Beitragspflicht zur KV kein Problem zu sein. In der AG bin ich einziger Aktionär, auch befreit von den Beschränkungen des §181 BGB.

Schwieriger ist das bei der AG, weil der Vorstand als Allein/Hauptaktionär NICHT in einem Gesellschaftsvertrag fest eingebunden ist sondern als relativ mittelbarer und "flüchtiger" Anteilseigner an der Firma beteiligt. Diese Mittelbarkeit wird überbrückt durch den Aufsichtsrat als Weisungsgremium für den Vorstand. So verstehe ich das ganze Konstrukt. Eine Parallele zur Ein-Mann-GmbH besteht also nur solange, wie die bestimmende Beteiligung gültig und angezeigt ist. Das muss jemand so beurteilen, wahrscheinlich nicht ohne Anforderung einer laufenden Berichterstattung über die Beteiligungsverhältnisse.

Nun weiß ich nicht, ob ich mich jetzt unnötig quäle: "lauert" hier die Möglichkeit einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung? Muss/kann ich die private KV dann kündigen? Ist das überhaupt vorteilhaft (ich zahle jetzt über 500eu/Monat an die private KV, bin 65 Jahre mit schwacher Altersversorgung).

Der Anstellungsvertrag sieht im Entwurf 1000eu/Monat plus Tantiemen vor. Die "symbolische" Höhe des Entgelts mag Stirnrunzeln hervorrufen, ist aber den Übergangsproblemen geschuldet. Einer Vertragsänderung steht später nichts im Wege. Wenn in einer AG eine große Zahl (die Mehrheit) der Aktionäre stimmberechtigt ist, gehe ich davon aus, dass die ehemaligen Einzelunternehmer/Gründer alle gesetzlich versichert sind, unabhängig vom Alter. Die Vergütungspflicht setzt laut meinem Anstellungsvertrag erst ein, wenn der Geschäftsbetrieb der AG bei der Kammer angemeldet ist, also ab 1.1.2022.
Die mir vorliegenden Formulare der Deutschen Rentenversicherung zum Statusfeststellungsverfahren gehen irgendwie an der Situation vorbei, die DRV kennt keine "kleine" (Gründer-) AG. Auch da bin ich ratlos. Mein Steuerberater hat keine AG im Klientenkreis und muß genau so recherchieren wie ich.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir dazu jemand weiterhelfen könnte.
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Ansonsten finde ich das Modell vorbildlich und freue mich über Kontakt zu jedem Mittelstandsbetrieb in dieser Gesellschaftsform.


3 Monate gratis Händlerbund
Mächschen
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Re: Sozialversicherung für Vorstand?

Was ist denn dein Ziel?
RichardSeifensieder
Beiträge: 27
Registriert: 22. Dez 2021 10:50
Land: Deutschland
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Re: Sozialversicherung für Vorstand?

Naja, Ziel ist günstige KV, bei knapper Rente. Aber die DRV-Formulare passen nicht, und je nach dem, wie man es versteht, ist ein Vorstand eben doch weisungsgebunden, wenn man nicht weiß, welcher Aktionärshaufen welchen Aufsichtsrat wählt. Solange ich einziger Aktionär bin...aber morgen kann ich ja schon vieles unkontrolliert aus der Hand geben.
Andre (KM)
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Re: Sozialversicherung für Vorstand?

1. Würde ich so etwas klären bevor ich eine "AG Gründe"
2. Würde ich mit solchen komplexen und wichtigen Fragen definitiv einen (kompetenten!) Steuerberater fragen.

Diese Thematik ist ein Minenfeld.
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