Sicherheitsdatenblätter

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daytrader
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Sicherheitsdatenblätter

Darf so ein SDB jeder erstellen? Kann man irgendwo die "Echtheit" prüfen? Ich habe 2 Datenblätter vorliegen, die irgendwie ganz anders aussehen, wie alle anderen, bei denen ich gerne wissen möchte, ob diese zulässig sind. Eines ist sogar mit Bleistift ausgefüllt.

Was macht ihr mit Lieferanten die sich tot stellen und Anfragen mehrfach unbeantwortet gelassen haben?


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Xantiva
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Re: Sicherheitsdatenblätter

Hier gibt es Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern:

https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsge ... uster.html

=> https://echa.europa.eu/documents/10162/ ... sds_de.pdf
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daytrader
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Re: Sicherheitsdatenblätter

Wenn ihr ein SDB vom Lieferanten gesendet bekommt...prüft ihr das auf Richtigkeit oder darf man davon ausgehen, dass es korrekt ist?

Es geht gleich los bei Punkt 1.1..."1.1. Produktidentifikator". Das fehlt bei dem einen Sicherheitsdatenblatt, welches mir von der Aufmachung schon verdächtig vorkommt. Hat das Produkt keinen "Identifkator" (Ähnliche Konkurrenzprodukte haben einen...) ...oder ist das Datenblatt ungültig und ich bekomme im Falle einer Prüfung Probleme?

Müssen die H- und P- Sätze genannt sein? in dem einen mir vorliegenden SDB nur die Beschreibungen dazu...also kein H315, H317, P102 etc.

Das ist jetzt nur 2 Beispiele...das zieht sich so durch das ganze Datenblatt. ich bin mir unsicher, ob man das so verwenden kann. EAR, Lucid etc. kann ich prüfen....geht das bei dieser Geschichte auch

Ich hatte ja schon Ärger mit der unteren Chemikalienbehörde, weil ich im Shop alte Daten hatte. Im dem Fall waren 2 H-Sätze dazu gekommen, das SDB wurde überarbeitet, mir hat das der Hersteller aber nicht mitgeteilt. Ich kann das ja nicht täglich abgleichen.
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Wolkenspiel
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Re: Sicherheitsdatenblätter

Frag doch einfach bei deinem Amt nach, die werden dir ja sagen können, ob du verpflichtet bist, die Datenblätter zu prüfen. Diese Expertise ist ja Händlern eigentlich nicht gegeben.
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daytrader
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Re: Sicherheitsdatenblätter

Ich mag da keine schlafenden Hunde wecken. Die für mich zuständige Behörde besteht aus 2 Personen, die mich schon kennen.

Ich hatte gehofft, dass sicher hier vielleicht jemand etwas tiefer gehend auskennt. Vielleicht jemand der selbst verpflichtet ist, diese auszustellen. Als Händler ist man in dieser Sache eher nicht geschult und irgendwie abhängig von den Lieferanten. Und da gibt es ja bereits von Anfang an in der Kette Probleme:
Das Sicherheitsdatenblatt ist spätestens bei der erstmaligen Lieferung kostenlos in der Amtssprache des Landes zur Verfügung zu stellen.
...hab ich noch nie ohne Bettelei erhalten mit Ausnahme einiger ganz wenigen die die Daten auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen (aber auch hier wurde ich noch nie über Änderungen informiert).
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Wolkenspiel
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Re: Sicherheitsdatenblätter

Du weckst keine schlafenden Hunde. Im Gegenteil. Wenn man sich hilfesuchend ans Amt wendet, sind die hocherfreut. Das ist ein Zeichen dafür, dass du es richtig machen willst. Wo ist das Problem? Du willst es ja auch richtig machen.
Wenn du da ständig in der Angst und dem Mißtrauen lebst, dass die dich alle bescheissen, bekommtst du bei einer Kontrolle einen Herzinfarkt.
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