früher war die Rückerstattung von Schweizer Käufer mit dt. Lieferadresse und anschließenden Eigenexport durch den Käufer, freiwillig. Da das ganze lt. meinen STB recht unsicher war, habe ich es nicht angeboten.
Nun geht mich ein Schweizer ziemlich arg an und droht. Hat sich da in den letzten Jahren etwas im Rahme der ganzen EU Vereinheitlichung geändert. Bin ich jetzt verpflichtet, die Steuer zu erstatten und wieder ein paar buchhalterische Vorgänge mehr aufzuhalsen.
Auf der offiziellen EU Seite liest sich das fast so:
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich keine Erstattung erhalte?
Bei einer Beschwerde können Sie sich an das Unternehmen wenden, bei dem Sie die Waren gekauft haben, weil dieses Unternehmen in erster Linie für die Erstattung zuständig ist. Hat das Unternehmen jedoch einen Dritten mit der Erstattung beauftragt, können Sie sich zunächst direkt an diesen wenden.