Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

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daytrader
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Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

Hallo,

früher war die Rückerstattung von Schweizer Käufer mit dt. Lieferadresse und anschließenden Eigenexport durch den Käufer, freiwillig. Da das ganze lt. meinen STB recht unsicher war, habe ich es nicht angeboten.

Nun geht mich ein Schweizer ziemlich arg an und droht. Hat sich da in den letzten Jahren etwas im Rahme der ganzen EU Vereinheitlichung geändert. Bin ich jetzt verpflichtet, die Steuer zu erstatten und wieder ein paar buchhalterische Vorgänge mehr aufzuhalsen.:gruebel:

Auf der offiziellen EU Seite liest sich das fast so:
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich keine Erstattung erhalte?
Bei einer Beschwerde können Sie sich an das Unternehmen wenden, bei dem Sie die Waren gekauft haben, weil dieses Unternehmen in erster Linie für die Erstattung zuständig ist. Hat das Unternehmen jedoch einen Dritten mit der Erstattung beauftragt, können Sie sich zunächst direkt an diesen wenden.


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wolle
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Re: Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

Mit was droht er denn? Klage vor der WHO? :)
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daytrader
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Re: Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

Das was immer kommt und nichts kostet, ist eine Bewertung/Rezension

Ansonsten redet er nicht um den heißen Brei herum.
Welches Finanzamt ist für Sie zuständig?
Mir steht die MwSt zu... ob das FInazamt bzw. der Beamte dies persönlich will oder nicht ist mir egal.
Steht ihm das zu?
regalboy
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Re: Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

wolle hat geschrieben:Mit was droht er denn? Klage vor der WHO? :)
Das ganze stammt von dieser Seite, die das ganze aber selbst schon einschränkt, u.a.:
https://ec.europa.eu/taxation_customs/i ... tors-eu_de

Wenn Sie im Geschäft sind, erkundigen Sie sich im Voraus beim Verkäufer, ob sein Geschäft diese Dienstleistung anbietet.
Fragen Sie den Verkäufer nach dem Mindestwert, ab dem eine Mehrwertsteuererstattung in Frage kommt.
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daytrader
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Re: Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

Danke, diesen Punkt habe ich auf der Seite beim überfliegen überlesen. Dort steht dann gleichzeitig auch, dass man sich beschweren soll, wenn man keine Erstattung erhält.

Außerdem lese ich gerade, dass man eine Bearbeitungsgebühr erheben kann. Wieviel da wohl angemessen sein wird?
Zuletzt geändert von daytrader am 11. Apr 2018 14:02, insgesamt 1-mal geändert.
wolle
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Re: Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

daytrader hat geschrieben:Welches Finanzamt ist für Sie zuständig?


Zitat:
Mir steht die MwSt zu... ob das FInazamt bzw. der Beamte dies persönlich will oder nicht ist mir egal.
Also macht er Wind um nichts. Ich würde da nicht mehr antworten, mehr als recht haben kannst du ja nicht.

Dein zuständiges Finanzamt wird mächtig beeindruckt sein, wenn sich jemand beschwert, dass du mehr Mwst. abführst als du musst. Selbst wenn es rechtlich nicht ok wäre, würde von deren Seite nichts passieren, denn zuviel anmelden ist nicht verboten ;)
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jupp
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Re: Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

Ich würde hier auch die Kommunikation kurz und bestimmt halten.
Und ja, Bearbeitungsgebühr mit Verweis auf diese Webseite würde ich auch vermerken. Je nach Bestellsumme 5-12 EUR?
Um welchen Betrag handelt es sich denn?
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daytrader
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Re: Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

Vorallem steht auf der ec.europa.eu Seite:

Zur Vermeidung unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands für kleine Posten gilt für den Einkauf insgesamt ein Mindestwert von 175 Euro (beziehungsweise außerhalb des Euroraums der Gegenwert in Landeswährung). Die EU-Länder können jedoch auch einen niedrigeren Mindestwert festlegen.
Die hat er ja nicht einmal erreicht.
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jupp
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Re: Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

daytrader hat geschrieben:Vorallem steht auf der ec.europa.eu Seite:

Zur Vermeidung unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands für kleine Posten gilt für den Einkauf insgesamt ein Mindestwert von 175 Euro (beziehungsweise außerhalb des Euroraums der Gegenwert in Landeswährung). Die EU-Länder können jedoch auch einen niedrigeren Mindestwert festlegen.
Die hat er ja nicht einmal erreicht.
Da dann...

Vielleicht auch ein Hinweis im Impressum "Wir nehmen nicht teil / erstatten nicht / nur nach vorheriger Absprache / gegen Gebühr XX% des Bestellsumme /..." wäre eine Argumentationsgrundlage für die, die (meist über die Plattform kommen und dann) nachträglich was erstattet haben wollen.
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daytrader
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Re: Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

Machen Sie sich mit den 19 Euro was schönes... Gewähr, dass Sie die Steuer nicht zurückfordern (alle Papiere dazu haben Sie ja) habe ich keine.
Obwohl die Verpackung top war, agieren Sie hier sehr bockig.
Bestätigen Sie mir bitte die Löschung meines Account und aller gespeicherten Angaben.
Man gilt als bockig, weil man einen Service nicht anbietet, nirgends damit wirbt und man auch nicht extra für diesen Kunden einführt.

Und dann wird noch halb unterstellt, dass man sich die Steuer selbst einsackt.

Und zur Krönung soll man noch traurig sein, dass einem der Käufer diesen Ärger nicht mehr bereiten möchte.

Nun heißt es auf die Reche Bewertung warten...
shoppy39
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Re: Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

Ist das Ganze nicht auch das gleiche, als wenn ein Schweizer nach DE kommt, im DE Baumarkt einen Akkuschrauber für 100€ kauft, diesen Akku Schrauber in die Schweiz verbringt, verzollt und würde die MWST vom Baumarkt zurückfordern?

Als ob Baumarkt, Aldi, Medimarkt usw.. 19% Mehrwertsteuer mal eben einem Schweizer (trotz Zollpapiere) zurück erstatten würden. Im Leben würde sich diese Firmen diesen Aufwand nicht antun.

Oder wären die Firmen dazu verpflichtet?
neimles
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Re: Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

nein, man ist nicht verpflichtet.

hatte genau den gleichen tanz gerade mit einem deutschen der in asien lebt.

der wollte 0,67 euro UST zurückhaben und ist dafür schwere geschütze aufgefahren. mails, briefe, anrufe, dem war nix zu blöd.

hab dann auch die kommunikation eingestellt....
theobro
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Re: Rückerstattung der MwSt. an "EU-Besucher"

shoppy39 hat geschrieben:Als ob Baumarkt, Aldi, Medimarkt usw.. 19% Mehrwertsteuer mal eben einem Schweizer (trotz Zollpapiere) zurück erstatten würden. Im Leben würde sich diese Firmen diesen Aufwand nicht antun.

Oder wären die Firmen dazu verpflichtet?

Gerade in Grenznähe machen das aber sehr viele Geschäfte, meist über Dienstleister. Da werden dann schon beim Kauf im Laden die entsprechenden Papiere ausgefüllt. In Grenznähe oder Touristenhochburgen gibt es da natürlich durch Wettbewerber auch einen entsprechenden Druck das anzubieten.

Wir selbst erstatten einfach sobald uns die abgestempelte Rechnung vorliegt. Vom Erheben einer Bearbeitungsgebühr sind wir wieder weg, das führt nämlich nur zu Diskussionen über deren Höhe.

OT: Vorgestern mussten wir 2,45 Euro Nachporto für einen Brief bezahlen. Inhalt: eine Rechnung mit Zollstempel. Nach Abzug des Nachportos haben wir noch 1,45 Euro MwSt. erstattet. Abzüglich dem selbst bezahlten Porto hat die Kundin jetzt etwa 70 Cent für das Anstehen beim Zoll und den Weg zum Briefkasten bekommen. Manche Kunden können einen auch nach Jahrzehnten noch überraschen.
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