Rückabwicklung mit Fremden

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COD
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Sehr geehrter A,

danke für Ihre Nachricht.

Wie bereits geschrieben käme eine Rückerstattung unsererseits nur aus Kulanz in Frage, da zwischen Ihnen und uns kein anspruchsbegründendes Vertragsverhältnis besteht.

Um diese Kulanzleistung abschließend prüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

1. Nachweis über den Kaufpreis, den Sie an C gezahlt haben.

Nur dieser Betrag wäre unter Umständen aus Kulanz zu erstatten, niemals aber der eigentliche Kaufpreis des C.

2. Abtretungserklärung des Rückerstattungsanspruches des C an Sie.

Dieser muss eine hinsichtlich dieser Rückerstattung eindeutig erkennbare Willenserklärung des C sein und von diesem unterschrieben. Ein Screenshot genügt diesen Anforderungen nicht.

Bis zur Vorlage dieser beiden Dokumente durch Sie, gerne per Mail, lehnen wir eine Rückerstattung aus Kulanz ab.

Möchten Sie diese beiden Unterlagen nicht beibringen, schicken wir Ihnen die Ware gerne gegen Erstattung der Versandkosten in Höhe von XX € auf unser Bankkonto IBAN ... zurück. Alternativ können wir für Sie die Entsorgung übernehmen gegen eine Kostenerstattung in Höhe von XXX € auf unser Bankkonto IBAN...

Wenn Sie von uns technische Informationen benötigen, um eventuelle Ansprüche ihrerseits gegen C durchzusetzen, dann lassen Sie uns das bitte wissen.

Mit gräulichen Füssen,
Ihr daytrader


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daytrader
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Mir fällt gerade auf, dass er sich ja zuerst auf einen mündlichen Kaufvertrag berufen hat.....jetzt lief es doch schriftlich via Ebay KA Nachrichten. ^^
buysellonline
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Ich würde davon ausgehen, dass viele What´sApp-Nutzer das als "mündlich" definieren, insofern da evtl keinen bösen Wollen unterstellen ;-)
Roemer
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Die Abtretungserklärung fehlt. Also Ende Gelände. Ich gehe auch davon aus, daß hier soger das Gegenteil der Fall war (Privatverkauf: keine Rücknahme, keine Gewährleistung).

Mach ihm ein Kulanzangebot a la COD. Danach sollte die Brieffreundschaft dann beendet sein.
Schreiber Ling
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Wenn man sich nicht in die Nesseln setzen, aber trotzdem kulant sein möchte, kann man natürlich auch darauf hinweisen, dass es nicht schlimm ist, dass die Gewährleistung bislang ausgeschlossen wurde. Erstens hat das mit der Abtretung gar nicht unmittelbar was zu tun und zweitens lässt sich diese auch immer noch nachholen. Falls der Ausschluss zwischen Erst- und Zweitkäufer unwirksam ist, wäre das sogar im Sinne des Erstkäufers. Den Hinweis kann man ja noch dezent im von COD vorgeschlagenen Schreiben platzieren.
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daytrader
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Frage:

Habe der Verkäufer ein Recht auf einen Beleg des gezahlten Kaufpreises oder muss er der Angabe glauben?

Die Abtrittserklärung wurde nun geliefert. Diese wurde gestern geschrieben. Formell müsste diese zwar von beiden unterzeichnet sein, aber naja.

Aber mit dem Kaufpreis verarscht er mich. Der Kunde hat das Gerät für 299 € bei mir gekauft und er hätte es gebraucht für 290 € gekauft...Ich habe um eine Kopie der Ebay Kleinanzeige oder Paypal Beleg gebeten. Wurde abgelehnt, darauf hätte ich kein Recht.
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koshop
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Also ich würde das ganz allgemein so sehen.

1. Solange der Besitzer nicht nachweist, dass das Gerät ursprünglich beim Händler gekauft wurde, hat er gar keinen Anspruch auf Erstattung und alles was der Händler ihm anbietet ist Kulanz und er kann das Angebot annehmen oder es lassen.

2. Wenn der Besitzer den Nachweis erbringt, dass das Gerät beim Händler gekauft wurde und der ursprüngliche Käufer seine Rechte an ihn übertragen hat, würde ich einen Anspruch auf den ursprünglichen Kaufpreis sehen. Wir haben hier ja keine Schadensersatz-Situation, wo der jetzige Besitzer nur den Schaden geltend machen kann, den er hatte (d.h. sein Kaufpreis), sondern es geht um die komplette Rückabwicklung des ursprünglichen Kaufvertrags aufgrund einer fehlgeschlagenen Nachbesserung. Aufgrund der Rechteübertragung nimmt die jetzt der neue Besitzer vor, der Kaufvertrag und Kaufpreis zwischen ursprünglichem Käufer und Neubesitzer dürften da gar nicht relevant sein.

Der Artikel könnte ja z.B. auch verschenkt werden, da würde dann der Beschenkte ja auch nicht 0 EUR kriegen.

Das der Neu-Besitzer im Einzelfall mehr bekommt als er bezahlt hat, liegt ja vor allem daran, dass man keine Nutzungsentschädigung mehr abziehen darf als Händler im Gewährleistungsrecht. Die hätte ja früher im Normalfall in etwa der Kaufpreisdifferenz zwischen Neugerät und Gebrauchtgerät entsprochen. Die kann jetzt der neue Besitzer einsacken und hat Glück gehabt.
Zuletzt geändert von koshop am 28. Jun 2021 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
foot

Re: Rückabwicklung mit Fremden

daytrader hat geschrieben: 28. Jun 2021 14:31 Frage:

Habe der Verkäufer ein Recht auf einen Beleg des gezahlten Kaufpreises oder muss er der Angabe glauben?

Die Abtrittserklärung wurde nun geliefert. Diese wurde gestern geschrieben. Formell müsste diese zwar von beiden unterzeichnet sein, aber naja.

Aber mit dem Kaufpreis verarscht er mich. Der Kunde hat das Gerät für 299 € bei mir gekauft und er hätte es gebraucht für 290 € gekauft...Ich habe um eine Kopie der Ebay Kleinanzeige oder Paypal Beleg gebeten. Wurde abgelehnt, darauf hätte ich kein Recht.
Würde es drraf ankommen lassen. Wie schon mal erwähnt, stimmt da etwas nicht und ja der Käufer hat immer eine Mitwirkungspflicht. Passt ihm das nicht, dann soll er es bleiben lassen.

Wobei ich immer noch die Meinung vertrete, das du gegenüber dem 2. Käufer nicht in der Rückabwicklungspflicht stehst.
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daytrader
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

koshop hat geschrieben: 28. Jun 2021 14:58
Der Artikel könnte ja z.B. auch verschenkt werden, da würde dann der Beschenkte ja auch nicht 0 EUR kriegen.
Da ist allerdings was dran.
Schreiber Ling
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Ähnlich wie koshop sagt und/versus oben kurz angerissen wurde: Wenn man bejaht, dass man auch das Rücktrittsrecht selbst abtreten kann, dann hat der Zweitkäufer Anspruch auf Rückgewähr dessen, was aufgrund des Rücktritts auch der Erstkäufer zurückgewährt bekommen würde (=ursprünglicher Kaufpreis). Wiederum ähnlich wie koshop sagt beziehungsweise zugleich wieder versus oben kurz angerissen: der "kleine" Kaufpreis, also nur dasjenige, was der Zweitkäufer dem Erstkäufer bezahlt hat, wäre nur dann maßgeblich, wenn es sich um Schadensersatz handelt; und wenn man verneint, dass Rücktrittsrecht abgetreten werden kann – sondern nur die Nacherfüllungspflicht –, dann hat man allenfalls Anspruch auf eben den Schadensersatz für die nicht erfolgte Nacherfüllung.

Und Beweise kann man natürlich immer verlangen; nur lügen kann man eben auch^^ Das ist ein bisschen doof. Es ist vor allem auch deshalb doof, wenn sich die beiden schon zusammentun, dann hätten sie auch einfach, anstatt die Abtretung durchzuziehen (mit dem Zweifel, ob man Rücktrittsrecht abtreten kann), einfach den Erstkäufer jetzt zurücktreten lassen können. Dann ist das eine Sache zwischen den beiden, ob der Erstkäufer dem Zweitkäufer immer noch das "Mehr" gönnt.

Nutzungsersatz kannst du trotzdem verlangen. Den muss ein Verbraucher lediglich dann nicht zahlen, wenn nacherfüllt wird. Im Fall eines kompletten Rücktritts dagegen nach wie vor. Dabei sieht man übrigens einen Grund, warum man streitet, ob man auch das Rücktrittsrecht abtreten kann (denn das klingt bestimmt mal wieder "völlig deutsch" :D) – wenn jetzt der Zweitkäufer zurücktritt, muss er nur seine Nutzungen herausgeben, die möglicherweise viel kleiner sind? Was ist mit den Nutzungen des Erstkäufers? Dadurch würde der Händler also potenziell schlechter stehen.

PS: Das mit der Schenkung wäre im Zweifel auch wieder mit der Schadensersatzsituation auflösbar: Kann zwar geschenkt sein, aber ein bezifferbarer Schaden wäre es ja trotzdem.
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koshop
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Ach richtig, scheinbar kann man bei Rückerstattung immer noch Nutzungsentschädigung verlangen.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... erung-5078

Dann ist es ja eigentlich fair, dann entspricht die Nutzungsentschädigung ja in etwa der Differenz zwischen Neu und Gebrauchtgerät.
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daytrader
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Wenn ich dem jetzt noch mit Nutzungsentschädigung komme, geht der Stress mit dem wieder von vorne los. Freundlich ist der nämlich inzwischen nicht mehr. Hat das Ganze am Samstag schon als lächerlich abgetan und mit Anwalt gedroht, als er mir eine angebliche Abtretungserklärung vom eigentlichen Käufer präsentiert hat....ohne Datum, ohne Unterschrift, ohne Preisnennung etc. Bis dahin dachte ich noch, er hat die jetzt selbst geschrieben und ich habe ihn höflich erklärt, dass die Erklärung unvollständig ist.

Jetzt kam die Erklärung etwas vollständiger. Alle ist immer noch nicht drauf, aber egal. Jetzt weiß, dass der andere mit drin hängt. Ein anderer Lieferant hat das Teil laut Stockliste noch. Überlege, ob ich ihm die jetzt bestelle und sende. Dann habe ich eine (fast) 0 Nummer und er ein Neues und die Dollarzeichen in den Augen verblassen bzw. müsste sich Arbeit machen und das Ding verkaufen.
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daytrader
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Muss ich übrigens mal bei Amazon probieren und denen als Nichtkäufer eine Abretungserklärung mailen. Mal schauen, wie die das lösen. Die erstatten, doch niemals an einen Nichtkäufer.
Schreiber Ling
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Also ich würde die Geschichte mit der Nullnummer ja klasse finden :D

Aber ansonsten, davon abgesehen, ich gehe davon aus, als Händler hat man das verinnerlicht, dass man, leider, keinen Anspruch auf freundliche Kunden hat. Das ist dann einfach eine Grundsatzfrage, wie man mit solchen Leute verfährt :D
marcibet
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

daytrader hat geschrieben: 28. Jun 2021 14:31 Frage:

Habe der Verkäufer ein Recht auf einen Beleg des gezahlten Kaufpreises oder muss er der Angabe glauben?

Die Abtrittserklärung wurde nun geliefert. Diese wurde gestern geschrieben. Formell müsste diese zwar von beiden unterzeichnet sein, aber naja.

Aber mit dem Kaufpreis verarscht er mich. Der Kunde hat das Gerät für 299 € bei mir gekauft und er hätte es gebraucht für 290 € gekauft...Ich habe um eine Kopie der Ebay Kleinanzeige oder Paypal Beleg gebeten. Wurde abgelehnt, darauf hätte ich kein Recht.
Niemanden - aber tatsächlich NIEMANDEN - interessiert es was ein dritter Käufer bezahlt hat. Dein Teil ist schrott und das Geld nicht wert, also musst du erstatten was du verrechnet hast. End of that story

Achja , du könntest ihm den Schrott ja austauschen und einen neuwertigen Schrott los schicken, und dann in 5 Monaten ein neues Thema hier eröffnen
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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daytrader
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Kannst du auch normal schreiben? Also ohne andere anzugreifen, herabzusetzen oder zu beleidigen? Letzte Woche hast du mir erst vorgeworfen Pfennigkram zu verkaufen....heute Schrott. Fühlst du dich danach besser oder was bringt dir sowas? Wenn du dich nicht im Griff hast, möchte ich gerne auf deine Meinung verzichten.
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fonprofi
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Aah, der Österreicher ist aus dem Urlaub zurück, und gleich bämm
Baam
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

daytrader hat geschrieben: 28. Jun 2021 15:48 Muss ich übrigens mal bei Amazon probieren und denen als Nichtkäufer eine Abretungserklärung mailen. Mal schauen, wie die das lösen. Die erstatten, doch niemals an einen Nichtkäufer.
Die leiten das an die Fachabteilung weiter applaus wegrenn
kreien
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

Eine Sache habe ich leider nicht verstanden: Der Lieferant (also der Großhändler) hat doch sehr großzügig das Geld zweckgebunden an den gewerblichen Verkäufer (hier den Threadersteller) ausgezahlt, damit dieser es an den reklamierenden Endkunden durchreicht oder nicht? Dann fungiert der Threadersteller doch als Treuhänder. Gibt es nicht einen Riesenärger, wenn herauskommt, dass das Geld nur anteilig oder gar nicht durchgereicht wurde?

Mich haben privat auch schon Hersteller/Distris gebeten, dass ich mich - außerhalb der Gewährleistung - mit meinem Anliegen bitte an einen beliebigen angeschlossenen Fachhändler wenden möge, obwohl ich da gar kein Kunde bin. Kann es sein, dass das in diesem Fall auch so gelaufen ist, will sagen hat der Kunde evtl. bereits Kontakt mit dem Großhändler aufgenommen oder wie kommt er ausgerechnet auf den Threadersteller?

Dazu folgendes Beispiel aus meinem eigenen Erfahrungsschatzes:
Zitat aus einer E-Mail des Herstellers: "Ihr Gerät ist leider defekt, wir bieten jedoch auf alle unsere Geräte zwei Jahre Garantie und arbeiten weltweit mit lokalen Distributoren zusammen, um bei Garantiefällen eine schnelle Abwicklung zu niedrigen Kosten zu gewährleisten. Unsere Distributoren sind vertraglich verpflichtet, die Garantieabwicklung durchzuführen. Eine direkte Abwicklung über uns ist deshalb leider nicht möglich."

Zitat aus der Antwort vom beglückten Distributor: "Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung, allerdings ist das Ganze etwas merkwürdig: Offensichtlich scheint es bei [US-amerikanischer Scheißladen] unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die Reparaturabwicklung zu geben oder aber ich missverstehe die Antwort des technischen Support weiter unten. Wir, als Value Added Distributor, stehen ausschließlich mit Wiederverkäufern in Geschäftsbeziehungen. Für diese wickeln wir u.U. auch entsprechende Rücksendungen ab, allerdings natürlich nur bei Produkten, die bei uns erworben worden sind. Dies geschieht im Rahmen der üblichen Käufer/Verkäufer Gewährleistung. Unser Vertragsverhältnis mit [US-amerikanischer Scheißladen] beinhaltet darüber hinaus natürlich keinerlei Service Verpflichtungen Dritten gegenüber."

(Ich habe das Gerät nach einem nicht enden wollenden Schriftverkehr dann irgendwann einfach entsorgt und den US-Anbieter viele Jahre aus allen von mir betreuten Stücklisten getilgt.)
marcibet
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Re: Rückabwicklung mit Fremden

daytrader hat geschrieben: 28. Jun 2021 16:32Letzte Woche hast du mir erst vorgeworfen Pfennigkram zu verkaufen....heute Schrott.
Die letzten 10 Tage gabs Bacardi auf den Malediven, ich denke nicht dass ich mich da mit dir beschäftigt habe. Mit wem verwechselst du mich?
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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