Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

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Raza12
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Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Hallo Leute,

mich interessiert hauptsächlich die rechtliche Lage, aber auch wie ihr das sieht und vorgeht.

Wir haben immer mal wieder Kunden die Ware reklamieren und zurückschicken, auf Nachfragen aber nie reagieren. Der Kunde darf die Ware ohne Grund widerrufen, klar, aber ich meine alle anderen Fälle, wie z.B.:

- Kunde schickt ein Produkt, welches er nicht bei uns gekauft hat zurück
- Kunde startet einen Gewährleistungsfall ohne Fehlerbeschreibung
- Kunde schickt Ware in einen nicht akzeptablen Zustand zurück oder Zubehör fehlt
- Kunde schickt Ware außerhalb des Rücksendezeitraums zurück

Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein die Ware auf meine Kosten einfach zurückzuschicken oder den Kunden wiederholt anzuschreiben. Auf die Kosten bleibe schließlich ich sitzen.

VG
Raza12


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roman
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Raza12 hat geschrieben: 15. Mär 2023 14:03 aber auch wie ihr das sieht und vorgeht.
Ich denke jeder hat solche Fälle bei denen irgendwas "übrigbleibt", weil nicht zuordenbar (Rücksendungen komplett ohne Hinweis auf einen Absender sind immer wieder ein Thema), weil nötige Rückmeldung nicht gegeben wird, weil...
Je nachdem wieviel man verkauft, werden sie dann halt ggf häufiger.
Bei uns ist das meist so ein kleines Stößchen mit +/- einem Dutzend Sendungen, quasi das Spezialregal.

Wenn keine Klärung möglich ist, dann kommts ins Spezialregal.
Etwa halbes Jahr später wird die Sendung dann aufgelöst (Entsorgung, Wiedereinlagerung etc.).
Soweit ich mich erinnere, sobald eine Sendung dort deutlich länger als 3 Monate lag, kam nie mehr was.

Rechtliche Komponente interessiert mich hier nur am Rande, sofern das rechtlich überhaupt einwandfrei geklärt ist.
Falls tatsächlich mal nach deutlich längerer Zeit jemand großen Stress machen würde, dann könnte man ja immer noch erstatten.
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Fotoshooter
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Wir lagern auch 3 Monate ein wenn etwas unklar ist oder Paket aufgrund von Adressfehler nicht zugestellt werden kann. Nach 3 Monaten wird die Ware im Normalfall vernichtet (personalisiert). Wenn der Kunde etwas zurücksendet und wir das nicht zuordnen können ebenfalls. Bekommt ein Datum der Rücksendung und 3 Monate später wird es entsorgt. Wir investieren in so etwas wenig Zeit, wofür auch.

Ich vermute schwer, dass man rechtlich die Ware ziemlich lange aufbewahren muss, aber dies ist für uns im täglichen Betrieb nicht machbar.
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koshop
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Also normalerweise sollte man eine angemessene Frist setzen vor der Entsorgung. Wie lange die ist, kommt auf den Einzelfall an.
COD
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Aufbewahrung bis zum Ablauf der gesetzlichen Anspruchsfrist.
welpe
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

- Kunde schickt ein Produkt, welches er nicht bei uns gekauft hat zurück

Schreibe ich ihn an und bitte um ein Rücksendeetikett

- Kunde startet einen Gewährleistungsfall ohne Fehlerbeschreibung

Dann Frage ich nach.

- Kunde schickt Ware in einen nicht akzeptablen Zustand zurück oder Zubehör fehlt

Keine Antwort zuerst.

Wenn er sich beschwert kommt eine Standardantwort zurück. Falls Päckchen etc habe ich es nie erhalten. Spart Diskussionen.

Ich bin wirklich kulant aber einfach einen Artikel gebraucht zurückschicken nervt mich ziemlich. Was soll ich damit?

Besonders ohne vorherige Kontaktaufnahme.

Falls nur Zubehör fehlt und je nachdem ob man. es einfach ersetzen kann anteilige Erstattung.


- Kunde schickt Ware außerhalb des Rücksendezeitraums zurück

Keine Antwort zuerst. Sofern er sich meldet erklären.
Raza12
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Hallo, vielen lieben Dank für eure Antworten.

Moral definiert jeder ja etwas anders, deswegen habe ich versucht eine zufriedene Antwort im Gesetz zu finden, ich denke dass man damit dann moralisch so in etwa auf die richtige Seite ist, weil die Gesetze ja das geschäftliche Miteinander definieren.

Es sind echt nervige Fälle, natürlich kann ich den Kunden mehrmals anschreiben, anrufen und vllt. noch Briefe per Einschreiben schicken um dann ihn am Ende zu erreichen, um mich mit ihm zu streiten, dass er mir ein Rücksendelabel schicken soll oder eine Teilerstattung akzeptieren ohne mir Kopfschmerzen zu bereiten und eine negative Bewertung zu verpassen.

Wir verkaufen Elektronikartikel, Vernichten ist nicht so unbedingt sinnvoll. Man kann mit der Ware in der Regel noch Geld machen, wenn man sie aufbereitet und fehlendes Zubehör kauft. Und wir haben Ware, die wir seit über einem Jahr lagern.

@COD hat was von einer gesetzlichen Anspruchsfrist geschrieben, gibt es da eine Regelung?
Baam
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Wir bewahren so Artikel 3 Jahre auf und machen dann damit, was wir wollen :-)
Raza12
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Baam hat geschrieben: 15. Mär 2023 21:41 Wir bewahren so Artikel 3 Jahre auf und machen dann damit, was wir wollen :-)
Nach 3 Jahren hast du aber viel Platz im Lager verschwendet und die Ware ist kaum noch was wert, oder?
Kometenscheif
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Wir bewahren die Sendung 1 Jahr auf. Danach wird die Sendung in einem Excel File protokolliert (Datum, Grund, Hinweis)
und danach die Ware entweder entsorgt oder wieder für den Verkauf eingelagert.
Baam
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Bei uns ist das nicht riesig viel. Halt nur, wenn die Leute nicht erreichbar sind / nicht antworten oder wir gar nicht wissen, von wem es ist.

Fast alles andere lässt sich mit den Leuten klären und an 3,50€ Rücksendekosten hängen wir uns halt auch nicht auf und schicken dann lieber auf eigene Kosten, als da 10 eMails Hin- und Herzuschreiben.
COD
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Mei, wir lassen die Sachen auch liegen, momentan sinds um die 50, passt noch in ein Baumarkt Schwerlastregal. Da aber auch z. B. Retouren dabei, die uns nichts angehen, sondern falsch adressiert wurden.

Im Sommer, wenn mal weniger zu tun ist, machen wir das ähnlich wie Kometenschweif. Nehmen wir uns zumindest jeden Sommer vor :-). Bei unserer Ware ists aber letztlich auch egal, ob das liegt oder nicht, die Ware wird dadurch nicht schlechter. Bezahlt ist sie ja....

Wenn sich jemand meldet, wird das sehr zeitnah geklärt, ansonsten ist von unserer Seite Funkstille. Irgendwann hab ich aufgehört, Kindermädchen zu spielen und den Leuten nach zu laufen und das bleibt so.
Roemer
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

In allen 4 Fällen gehört die Ware dem Kunden. Verjährung nach 3 Jahren. Also wenn heute was reinkommt, dann bis 31.12. 2026.

Man darf dem Kunden nach 4 Wochen eine Lagergebühr pro Monat mitteilen. Wird wichtig wenn er nach 2 Jahren plötzlich nachfragt.

Wenn man was vorfristig entsorgt/verkauft, ist man zum Schadensersatz verpflichtet. Wäre im Fall 1 gfs. recht teuer falls sich noch mal jemand meldet.
Raza12
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Roemer hat geschrieben: 16. Mär 2023 12:59 In allen 4 Fällen gehört die Ware dem Kunden. Verjährung nach 3 Jahren. Also wenn heute was reinkommt, dann bis 31.12. 2026.

Man darf dem Kunden nach 4 Wochen eine Lagergebühr pro Monat mitteilen. Wird wichtig wenn er nach 2 Jahren plötzlich nachfragt.

Wenn man was vorfristig entsorgt/verkauft, ist man zum Schadensersatz verpflichtet. Wäre im Fall 1 gfs. recht teuer falls sich noch mal jemand meldet.
Vielen Dank für deinen Beitrag, hast du ggfls. die Gesetzestexte bzw. Paragraphen parat?

Mit freundlichen Grüßen
Rabih Naaman
marcusw
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Re: Rechtliche Lage - Was passiert mit der Ware, wenn der Kunde sich nicht meldet?

Annahmeverzug: § 293 BGB, Ersatz von Mehraufwendungen: § 304 BGB. Man kann natürlich schon ab dem ersten Tag Ersatz von Mehraufwendungen verlangen. Allerdings nur tatsächlich entstandene (die man ggf. nachweisen können muss). Lagergeld wie im Handelsrecht (§ 254 HGB: "nach den an dem Orte üblichen Sätzen") kann gegenüber Verbrauchern nicht verlangt werden.

Wir machen es auch so, dass wir solche Waren nach 3 Monaten wieder verkaufen. Bislang gab es keinen einzigen Fall bei uns, wo sich mal später noch Jemand gemeldet hat und wir haben Waren, die sich leicht ersetzen lassen (und ständig verfügbar sind). Notfalls gibt's eben eine Ersatzlieferung.
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