Ich bin aus AT und nach DE habe ich die Lieferschwelle überschritten. Deshalb hatte ich auf den Rechnungen für Lieferungen nach DE immer folgenden Hinweis:
Weiß jemand wie das ab 1.7.21 zu handhaben ist? Müssen die Rechnungen für Lieferungen in die EU außerhalb des Heimatlandes auch mit einem ähnlichen Vermerk versehen werden? Ich hätte schon Google bemüht, habe aber nichts gefunden...Versandregelung gem. Art. 3 Abs. 3-5 Österr. UStG Besteuerung im Bestimmungsland Deutschland mit 19%
Ust. Finanzamt München II Steuernummer xxx/xxx/xxxxx
USt-IdNr.: DExxxxxxxxxx