Rechnungsgestalltung EU ab 1.7.21

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bauti
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Rechnungsgestalltung EU ab 1.7.21

Ab 1.7.21 gelten ja die neuen Mwst. Regeln beim Versand innerhalb der EU. Sollte hoffentlich jeder mitbekommen haben.

Ich bin aus AT und nach DE habe ich die Lieferschwelle überschritten. Deshalb hatte ich auf den Rechnungen für Lieferungen nach DE immer folgenden Hinweis:
Versandregelung gem. Art. 3 Abs. 3-5 Österr. UStG Besteuerung im Bestimmungsland Deutschland mit 19%
Ust. Finanzamt München II Steuernummer xxx/xxx/xxxxx
USt-IdNr.: DExxxxxxxxxx
Weiß jemand wie das ab 1.7.21 zu handhaben ist? Müssen die Rechnungen für Lieferungen in die EU außerhalb des Heimatlandes auch mit einem ähnlichen Vermerk versehen werden? Ich hätte schon Google bemüht, habe aber nichts gefunden...


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roman
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Re: Rechnungsgestalltung EU ab 1.7.21

Da hast Du aber bislang auch schon eine Fließaufgabe gemacht.
So eine Angabe habe ich noch nie bei einem "Versandhandelsregelung"-Verkäufer gesehen (auch bei mir nicht), bzw. habe ich noch nie davon gehört dass sowas nötig war.
Normalerweise Angabe der UID-Nummer(n) und fertig.

Nach meinem Wissensstand ändert sich daran auch durch den OSS nichts, daher weiterhin Angabe der UID-Nummer(n), im konkreten Fall daher zumindest die österr. UID-Nummer.
Möglicherweise auch weitere/andere UID-Nummern, denn durch den OSS wird eine Registrierung im Ausland ja nicht generell unnötig (gibt ja weiterhin mehrere Anwendungsfälle die eine Registrierung im Ausland nötig machen: der für den Versandhändler häufigste Grund natürlich wenn er auch in einem ausländischen Lager lagert = Stichwort FBA).
bauti
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Re: Rechnungsgestalltung EU ab 1.7.21

Danke für die Rückmeldung. Hatte schon Verdacht dass der Hinweis nicht nötig war. Ich weiß gar nicht mehr wo ich dies damals her hatte...
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