Rechnung aus Asien oder Afrika

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Rechnung aus Asien oder Afrika

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, die zwar aktuell noch eher theoretisch ist, aber es interessiert mich.

Wenn mir jemand aus Asien oder Afrika eine Dienstleistung für meine Frma in Rechnung stellt (z.B. Webprogrammierung) und ich das dann per paypal zahlen würde, könnte ich das in meiner Steuer geltend machen? Ich kann unmöglich prüfen, ob es das in seiner Steuer in Asien oder Afrika angibt. Es ginge jetzt um keine riesigen Beträge, maximal 500 Euro. Gäbe das Probleme bei einer Prüfung? Was ist Eure Meinung?


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fonprofi
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Re: Rechnung aus Asien oder Afrika

Rechnungen aus Drittländer sind doch
-entweder Steuerfrei
-mit lokaler Steuer jedeglicher Art.

Diese Rechnungen buchst du komplett als Rechnungen aus Drittländer erst mal steuerfrei. Da das Reversecharge anfällt zahlst du obendrauf nochmal 19% Mwst aber gleichzeitig 19% Vorsteuer -gleich Nullsumme.

Was die ausländische Firma damit macht ist nicht dein Problem.

Aber alleine Vorsteuer abziehen aus einer indischen Rechnung geht nicht.

Wichtig sind auch die Pflichtangaben des Ausstellers. Wobei ich Rechnungen aus Canada erhalte, da fehlt die Hälfte der Pflichtangaben.


https://www.buchhaltungsbutler.de/buchu ... drittland/
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Re: Rechnung aus Asien oder Afrika

Ok, meine Sorge bezieht sich darauf, dass der Prüfer sagt, die Rechnung wäre unbegründet und nicht abziehbar. Letztlich könnte man ja ein schönes Steuersparmodell generieren, wenn man sich einen Bekannten in einem weit entfernten Land suchen, in dem die Finanzämter nicht funktionieren, der das Geld ohne Gegenleistung einkassiert und das Geld zum großen Teil auf anderem Weg wieder zurückführt. Schönes "Steuersparmodell". So was würde ich natürlich nicht machen und falls es überhaupt in Frage käme, würde es sich bei mir um ein reelles Geschäft im kleinerem Rahmen handeln. Aber die Steuerbehörden vermuten ja (teils zu Recht) immer Böses. Deswegen wollte ich mal fragen, ob die hiesigen Betriebsprüfer bei Rechnungen aus bestimmten Ländern Stress machen. Kanada würde ich in dem Zusammenhang eher als "seriöses Land" bezeichnen. Wie sähe es z.B. aus mit Uganda, Vietnam, VAE?
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fonprofi
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Re: Rechnung aus Asien oder Afrika

Solange du den Zahlbetrag zur Rechnung hast…
Klar, kann man da so was generieren.
Machen die globalen Konzerne auch so. Nennt sich Lizenzgebühr.

Ich denke das es zwar Fragen gibt, aber was will er machen? Wenn die Rechnung begründet ist und eine Gegenleistung erfolgt….
Du könntest ja die Webprogrammierung beweisen.

Und gemäß Gobd müssen ja Mails zu einer Geschäftsanbahnung 10 Jahre aufbewahrt werden.
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Re: Rechnung aus Asien oder Afrika

Ok, Danke für Deine Meinung. Bei den Lizenzgebühren sind sie ja auch hinterher. Naja, wie gesagt, bei mir würde es sich nur um einen geringen Betrag handeln, wenn das überhaupt in Frage kommt. Und ich würde natürlich auch nicht tricksen, so nen Quatsch mache ich nicht. Dieser Vermerk mit reverse charge bzw. für die Rechnung auf englisch. Gibt es irgendwo ein Muster? Eine Rechnung mit Pflichtangaben darf ich von meinem Dienstleister sicher erwarten. Bei Reverse charge würde mich das aber sehr wundern, wenn er davon jemals gehört hätte.
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fonprofi
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Re: Rechnung aus Asien oder Afrika

Mei meinen canadischen Rechnungen steht auch kein Reversecharge drauf.
Warum auch, die kennen das gar nicht.
Die Standard-Rechnung von dort passt auf ein Klopapierblatt so wenig steht da drauf. Adresse, Material, Datum, Lieferadresse. Fertig.
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fonprofi
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Re: Rechnung aus Asien oder Afrika

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koshop
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Re: Rechnung aus Asien oder Afrika

Nicht zu vergessen, die strengen Vorschriften für die Rechnungslegung sind vor allem für den Vorsteuerabzug relevant. Du kannst ja sogar auch Eigenbelege erstellen, wenn du z.B. nur eine Zahlung hast, wo du dann den Zweck der Zahlung dokumentierst und diese dann als Ausgabe geltend machen.
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fonprofi
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Re: Rechnung aus Asien oder Afrika

Aber was macht man denn mit einer Rechnung in Landessprache, Vietnamesisch oder so in Schriftzeichen.
Was will denn der Prüfer prüfen? Oder muss man die übersetzen lassen?
Zuletzt geändert von fonprofi am 12. Aug 2021 11:17, insgesamt 1-mal geändert.
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fossi
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Re: Rechnung aus Asien oder Afrika

Wegen so Beträgen macht doch Niemand ein Fass auf, insofern man es im Prüfungsfall plausibel erklären oder nachweisen kann.
In vielen Firmen ist es sogar relativ normal, daß Dienstleistungen outgesourced werden. Da sitzt der Fotofreisteller in Indien, das Webdesign kommt aus Abu Dhabi, SEO macht ein Freelancer in Paraguay usw.
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Re: Rechnung aus Asien oder Afrika

Vielen Dank. Vorsteuer ist klar, das geht nicht. Bei reverse charge ist es so, dass es meinem Prüfer das letzte Mal völlig egal war, wie man das bucht. Mit oder ohne reverse charge. Z.B. bei den amazon-Gebühren. Er sagte, letztlich hebe sich das ohnehin auf. Ob das alle Prüfer so sehen, weiß ich natürlich nicht.
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Re: Rechnung aus Asien oder Afrika

fonprofi hat geschrieben: 12. Aug 2021 11:17 Aber was macht man denn mit einer Rechnung in Landessprache, Vietnamesisch oder so in Schriftzeichen.
Was will denn der Prüfer prüfen? Oder muss man die übersetzen lassen?
Da würde ich auf englische Rechnungsstellung bestehen unabhängig vom Prüfer.
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fonprofi
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Re: Rechnung aus Asien oder Afrika

Aber gehen wir mal davon aus das ein russischer Laden hier russische Produkte in Russland bestellt und bekommt ne russische Rechnung. Alle verstehen die Rechnung, bloß der Prüfer nicht. Zulässig? Oder reicht Gooleübersetzer mit Kamera?
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Re: Rechnung aus Asien oder Afrika

https://debitoor.de/gruenderlounge/hand ... ache-sende

"Akzeptiert mein Finanzamt Rechnungen in einer Fremdsprache?

Eher nein. Die Abgabenordnung regelt Deutsch als Amtssprache. Daher kann das Finanzamt von dir verlangen, dass du ihm eine beglaubigte Übersetzung vorlegst. Und zwar unverzüglich.

Ansonsten hat das Finanzamt das Recht, selbst einen Dolmetscher/Übersetzer zu bestellen und stellt dir die Kosten in Rechnung."
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