Vielleicht kennt sich ja jemand hier mit Patentschutz aus ... Mich würde folgendes interessieren:
Wenn ein Produkt laut Patentschrift für den Anwendungsbereich "A" entwickelt und geschützt worden ist: Darf dann ein ähnliches Produkt für einen Anwendungsbereich "B" angeboten werden?
Zum Hintergrund:
Wir würden gerne ein Produkt importieren. Nun habe ich gesehen, dass ein ähnliches Produkt für diesen Anwendungszweck existiert und dieses Produkt auch als Patent geschützt ist. Ich habe die Patentschrift rausgesucht und gesehen, dass es für eine ganz andere Anwendung geschützt worden ist (für die es auch noch eingesetzt wird, aber eben nicht nur). Im Sinne: Eine Schere für das Schneiden von Rosen wurde entwickelt und geschützt. Einsatz ist aber inzwischen auch das Schneiden von Stahldrähten.
Kann so etwas zu Problemen hinsichtlich des Schutzes führen? Sprich, ein Produkt anbieten was ausschliesslich für einen anderen Anwendungsbereich genutzt werden kann aber in Grundzügen Ähnlichkeiten aufweist.
Das Produkt unterscheidet sich im übrigen noch als wesentliches Merkmal im Material (Kunststoff patentiert, unser Produkt ist aus Metall). Weiterhin in den meisten in der Patentschrift angegeben Details. Hingegen weisen jedoch die Formgebung und auch einige Details Ähnlichkeiten auf.
Patentschutz
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Re: Patentschutz
Nun, zu erst solltest du prüfen, ob der Schutz überhaupt in dem Land in dem du das Produkt verkaufen willst, besteht. Dies bekommst du über das Register raus.
Dann musst du prüfen was genau im Anspruch 1 steht. Wort für Wort. Hier auch darauf achten, dass der Anspruch in der original eingereichten Sprache ( Deutsch, Englisch, Französisch, bei EP anmeldungen) ausschlaggebend ist.
Dann musst du prüfen, ob alle Merkmale des Anspruch 1 auf dein Produkt zutreffen. Wobei es hier dann auch noch unittelbare und mittelbare Patentverletzungen geben kann.
Bei der Patentprüfung hat das Patentamt auch eine Recherche getätigt. Hier musst du auch die ermittelten Schutzrechte prüfen, ob dein Produkt evtl. in diesen Schutzbereich fällt.
Alles zusammen machbar, aber es gibt viele Fallstricke.
Helfen wird dir ein Patentanwalt, da es aber sehr aufwendig ist, wird das nicht billig.
Dann musst du prüfen was genau im Anspruch 1 steht. Wort für Wort. Hier auch darauf achten, dass der Anspruch in der original eingereichten Sprache ( Deutsch, Englisch, Französisch, bei EP anmeldungen) ausschlaggebend ist.
Dann musst du prüfen, ob alle Merkmale des Anspruch 1 auf dein Produkt zutreffen. Wobei es hier dann auch noch unittelbare und mittelbare Patentverletzungen geben kann.
Bei der Patentprüfung hat das Patentamt auch eine Recherche getätigt. Hier musst du auch die ermittelten Schutzrechte prüfen, ob dein Produkt evtl. in diesen Schutzbereich fällt.
Alles zusammen machbar, aber es gibt viele Fallstricke.
Helfen wird dir ein Patentanwalt, da es aber sehr aufwendig ist, wird das nicht billig.
Re: Patentschutz
Danke. Ja ist für Deutschland angemeldet der Schutz.
Den Anspruch 1 hatte ich schon angeschaut. Im Anspruch 1 steht es mit dem Anwendungszweck für den Einsatz "A". Bei uns ist es aber ein ganz anderer Anwendungsbereich.
Daher frage ich mich, wenn es eben für einen anderen Anwendungsbereich angeboten wird, ob man dann von vorneherein draussen aus der Sache ist und ein Schutz eh damit generell entfällt. Oder ob die weiteren dort genannten funktionellen Details dennoch eine Rolle spielen können.
Oder vielleicht in der Tat nur durch einen Patentanwalt ermittelt werden kann. Das lohnt sich allerdings nicht, weil es nur ein kleineres Nebenprodukt ist.
Den Anspruch 1 hatte ich schon angeschaut. Im Anspruch 1 steht es mit dem Anwendungszweck für den Einsatz "A". Bei uns ist es aber ein ganz anderer Anwendungsbereich.
Daher frage ich mich, wenn es eben für einen anderen Anwendungsbereich angeboten wird, ob man dann von vorneherein draussen aus der Sache ist und ein Schutz eh damit generell entfällt. Oder ob die weiteren dort genannten funktionellen Details dennoch eine Rolle spielen können.
Oder vielleicht in der Tat nur durch einen Patentanwalt ermittelt werden kann. Das lohnt sich allerdings nicht, weil es nur ein kleineres Nebenprodukt ist.
Re: Patentschutz
Spielt der Anwendungsbereich denn rechtlich überhaupt eine Rolle oder wird der Anwendungsbereich nur zur Patenterläuterung mit aufgenommen?
Wenn Daimler sich eine Einspritzdüse aus Aluminium für den neuen Benzmotor patentieren lässt, glaube kaum das dann ein anderer Hersteller eben dieses Baumuster nur mit anderem Material und anderen Anwendungsbereich z.B. aus Stahl für einen Rasenmähermotor nachbauen dürfte.
Würde mich sehr überraschen, wenn dies erlaubt sein sollte.
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