In dem Link von der Kanzlei kommt das Wort "Versicherung" oder "Folgen bei Unterversicherung" noch nicht mal vor.
Und dort steht halt nur die (eher diffuse) Meinung einer Kanzlei, nicht mehr und nicht weniger.
Das AG-Urteil würde mich auch interessieren. Mich würde es wundern, wenn das AG nicht zu Gunsten des Widerrufers entschieden hat.
Paket Verlust bei Retoure - Unterversichert
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Re: Paket Verlust bei Retoure - Unterversichert
Das kann man durchaus anders sehen.
Es ist zwar immer noch die Frage, was angemessen ist, aber bei dem Warenwert ist ein standard Paket sicher nicht mehr angemessen.
Im verlinkten Text heißt es zum Briefversand:
Beim Paketversand trifft das ja alles nicht zu. Ein Paket kann man ordentlich zumachen und die Versendung von Wertgegenständen per Paket ist nicht untersagt. Dass der Kunde jetzt wissen soll, dass Pakete nur bis 500 EUR versichert sind und dann für eine Zusatzversicherung zahlen soll, würde ich da jetzt nicht zwingend sehen. Damit würde man das Versandrisiko auch quasi auf den Kunden abwälzen, dem steht aber der Wortlaut des Widerrufsrechts entgegen. Zumal es ja auch die Möglichkeit für den Shop-Betreiber gäbe, das Retourenrisiko mit einer eigenen Zusatzversicherung abzusichern.Hier ist die Wahl der Versandmethode im Verhältnis zum Warenwert einerseits deswegen unangemessen, weil sich bei ihr mangels hinreichender Öffnungssicherung und fehlenden Umverpackungsschutzes Verlustrisiken eher realisieren.
Andererseits folgt die Unangemessenheit auch daraus, dass nach den Geschäftsbedingungen der Paketdienstleister die Versendung von Wertgegenständen per Brief untersagt ist und bei Zuwiderhandlungen eine Haftung nicht übernommen wird.
Du schreibst ja selbst, dass ein Paketverlust bei einer Retoure selten vorkommt:
Also ich wäre da sehr skeptisch ob man da vor Gericht recht bekäme. Konnte aber zu dem Thema auch kein Urteil finden.Weil wir nie Probleme nit ausfällen hatten, bis vor ca. 18 Monaten.
Re: Paket Verlust bei Retoure - Unterversichert
Ich denke die Frage ist hier, wie weit das Gericht die Rücksichtnahmeobliegenheit des Endkunden auslegt.
Hierbei ist eine dem Wert und der Ware angemessene Rücksendemethode zu wählen.
Ersteinmal haftet immer der (gewerbliche) Verkäufer, da er das Transportrisiko trägt.
Jedoch hat der Verkäufer einen Schadensersatzanspruch gegen den Käufer, wenn dieser seine Rücksichtnahmeobliegenheit verletzt.
Dies ist dann eine Einzelfallentscheidung, die diverser Abwägungen bedarf.
Überdeutliches Beispiel: Eine Vase wird ohne Verpackung versendet. Der Käufer klebt das Etikett einfach auf die Vase und schiebt es in die Packstation. Die Vase geht beim Transport kaputt. Hier ist der Käufer nicht seiner Rücksichtnahmeobliegenheit nachgekommen und macht sich schadensersatzpflichtig.
Es gibt dazu auch Urteile (z.B. Wertgegenstände im Brief zurückgeschickt). Hier wird immer darauf abgestellt, dass der Käufer die Ware angemessen (in Bezug auf Wert und Beschaffenheit) zurückzusenden hat. Hierbei wird auch auf Versicherungen abgestellt, da der Verkäufer sonst keine Regressmöglichkeit gegen den Transportdienst hat.
Kann also so und so ausgehen Viel Glück auf jeden Fall.
Hierbei ist eine dem Wert und der Ware angemessene Rücksendemethode zu wählen.
Ersteinmal haftet immer der (gewerbliche) Verkäufer, da er das Transportrisiko trägt.
Jedoch hat der Verkäufer einen Schadensersatzanspruch gegen den Käufer, wenn dieser seine Rücksichtnahmeobliegenheit verletzt.
Dies ist dann eine Einzelfallentscheidung, die diverser Abwägungen bedarf.
Überdeutliches Beispiel: Eine Vase wird ohne Verpackung versendet. Der Käufer klebt das Etikett einfach auf die Vase und schiebt es in die Packstation. Die Vase geht beim Transport kaputt. Hier ist der Käufer nicht seiner Rücksichtnahmeobliegenheit nachgekommen und macht sich schadensersatzpflichtig.
Es gibt dazu auch Urteile (z.B. Wertgegenstände im Brief zurückgeschickt). Hier wird immer darauf abgestellt, dass der Käufer die Ware angemessen (in Bezug auf Wert und Beschaffenheit) zurückzusenden hat. Hierbei wird auch auf Versicherungen abgestellt, da der Verkäufer sonst keine Regressmöglichkeit gegen den Transportdienst hat.
Kann also so und so ausgehen Viel Glück auf jeden Fall.
Re: Paket Verlust bei Retoure - Unterversichert
Wobei ja auch darauf abgestellt wird, wie der Verkäufer an den Käufer gesendet hat.
Verkäufer sendet per Brief zum Kunden => Kunden kann auch per Brief zurück senden.
Verkäufer sendet per Brief zum Kunden => Kunden kann auch per Brief zurück senden.
Re: Paket Verlust bei Retoure - Unterversichert
Bei 2500€ Warenwert ist es eindeutig angemessen zu realsieren, das die Versicherung über 500€ nicht ausreichend ist.
Würde der Kunden den die Ware mit einem Wert über 2500€ ohne zusätzliche Versicherung an sich selber senden?
Ganz sicher nicht.
Würde der Kunden den die Ware mit einem Wert über 2500€ ohne zusätzliche Versicherung an sich selber senden?
Ganz sicher nicht.
Re: Paket Verlust bei Retoure - Unterversichert
Klar, alles nur vermutungen, keine Ahnung wie ein Richter sein Paket "angemessen" versenden würde.
Mal konkreter wo finde ich den Richtersprüche im Netz zu so einem Thema?
Mal konkreter wo finde ich den Richtersprüche im Netz zu so einem Thema?
Re: Paket Verlust bei Retoure - Unterversichert
Bin mir nicht so sicher. Das Risiko der Rücksendung trägt ja eigentlich der Verkäufer. Eine Versicherung ändert nichts an der Sendungsqualität. Es wird nur das Risiko ausgeschaltet und dafür ist der Kunde nicht zuständig.
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